Zwangsversteigerungen
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Immobilien: Infos zur Zwangsversteigerung
Immobilien in der Zwangsversteigerung: Oft ist ein Schnäppchen möglich. Wer
sich vorab informieren will, findet viele Angebote auf immowelt.at.
Kommt der Eigentümer einer Immobilie seinen Verpflichtungen nicht mehr nach, können
seine Gläubiger beim zuständigen Bezirksgericht ein Verfahren zur Zwangsversteigerung
beantragen.
Was genau versteigert wird, können potentielle Ersteher aus dem Edikt (öffentliche Erklärung)
und dem Schätzgutachten entnehmen. In den Edikten finden sich genauere Angaben und
Beschreibungen zu den Immobilien und auch Fotos und Lagepläne. Zahlreiche Angebote sind
außerdem auf immowelt.at gelistet - dazu oben im Suchfeld einfach den Ort eingeben, in dem
gesucht werden soll und dann auf den Button "Suchen" klicken.
Dennoch sollte man sich die Immobilie in der
Zwangsversteigerung selbst ansehen, bevor man sich zu
einem Erwerb entschließt. Anders als beispielsweise in Deutschland hat ein Interessent in Österreich
das Recht, die Immobilie vor dem Versteigerungstermin auch von innen zu besichtigen. Verweigert der
Alt-Eigentümer einen von Amts wegen festgesetzten Termin, kann dieser vom Gericht veranlasst werden -
dieses schickt dann notfalls einen Schlosser, der die Immobilie öffnet.
Wer sich dazu entschlossen hat, bei einer Zwangsversteigerung mitzubieten, muss bei Gericht ein Vadium
(Sicherheitsleistung) in Form eines Sparbuchs in Höhe von zehn Prozent des im
Edikt
ausgewiesenen Schätzwertes hinterlegen. Das Mindestgebot liegt standardmäßig bei 50 Prozent
des Schätzwertes, kann aber in manchen Fällen auch höher liegen. Derjenige, der das
höchste Gebot abgibt, erhält den Zuschlag. Allerdings gibt es in manchen Fällen noch
eine zweiwöchige Überbotsfrist. Erst danach kann der Ersteher sicher sein, dass er Eigentümer
der Immobilie geworden ist. Binnen zwei Monaten nach der Versteigerung ist der Preis zu zahlen, von dem
dann die Gläubiger bedient werden.