Günstige Häuser mieten (Schnäppchen)

Günstige Häuser mieten - bei immowelt.de finden Sie Ihr günstiges Haus (Schnäppchen) zur Miete in ihrer Region.

Günstige Häuser mieten: mit Kompromissen zum Schnäppchen

Raus aus der Wohnung, rein ins Haus. Viele Menschen hegen diesen Wunsch – sei es, weil sie mehr Platz brauchen oder sich nach Ruhe sehnen. Auch wenn in Zeiten von explodierenden Kaufpreisen für viele ein Eigenheim unerschwinglich ist, muss der Traum vom Haus keiner bleiben. Denn es gibt auch viele Häuser günstig zu mieten. Bevor der Mietvertrag aber unterschrieben wird, gibt es einige Dinge zu beachten.

günstige Häuser mieten, schnäppchenhäuser mieten, Kompromisse, Foto: HildaWeges/fotolia.com
Wer ein günstiges Haus zum Mieten sucht, muss die Augen offenhalten und manchmal Kompromisse eingehen.

Wer ein Schnäppchenhaus mieten möchte, sollte sich im Vorfeld einige Fragen stellen. Denn oftmals hat es gute Gründe, warum Häuser für wenig Geld zu mieten sind. Deshalb gilt es, genau hinzuschauen, ehrlich zu sich selbst zu sein und in manchen Fällen auch die Hemdsärmel hochzukrempeln.

Schnäppchenhaus mieten: Diese Fragen sollten vorab geklärt sein

Neue Fenster, großer Garten und eine gute Infrastruktur: Die Wünsche ans neue Heim sind oft groß – oftmals größer als der Geldbeutel. Selten lassen sich bei einem Schnäppchenhaus alle Wünsche erfüllen. Aus diesem Grund sollten sich zukünftige Mieter Gedanken darüber machen, was ihnen wichtig ist, was weniger und worauf sie im Zweifelsfall komplett verzichten könnten. Muss es wirklich die Garage sein oder reicht ein Carport? Wie nah sollen Kita, Schule, Arbeitsplatz und der Supermarkt sein? Hat man die Zeit, die Muße und das Geld, gewisse Schönheitsreparaturen in Eigenregie zu übernehmen? Nicht immer werden sich alle Fragen mit Ja beantworten lassen – vor allem nicht, wenn es sich um Häuser mit günstiger Miete handelt. Wer aber bereit ist, Kompromisse einzugehen und sich auch mit weniger Quadratmetern oder einem kleineren Garten zufriedengeben kann, hat bei der Suche die Nase vorne. Letztlich haben Mieter zwei Möglichkeiten: Kompromisse eingehen und sich von gewissen Wunschvorstellungen verabschieden oder so lange weitersuchen, bis das ideale Objekt gefunden ist.

Günstige Häuser mieten: So finden Mieter ihr Schnäppchenhaus

Es gibt viele Wege zum eigenen Haus. Wenn Sie hier nicht fündig werden, können Sie mit dem Suchauftrag  gezielt auf die Suche gehen. Dort geben Sie an, was genau Sie suchen und falls ein passendes Objekt eingestellt wird, werden Sie durch immowelt.at per Mail darüber informiert. Auch wenn das Internet das Hauptmedium für die Haussuche ist, so lohnt es sich dennoch, einen Blick in die Zeitung oder aufs Schwarze Brett – beispielsweise in Supermärkten – zu werfen. Das mag veraltet anmuten, kann aber den Vorteil haben, dass Vermieter ausschließlich auf diesem Weg nach neuen Mietern suchen und somit die Konkurrenz dadurch geringer ist. Wer keine Zeit hat, kann einen Makler mit der Suche beauftragen. Dieser kennt den Markt und kann entsprechend der Bedürfnisse suchen.

Wie hoch oder niedrig die Mietpreise sind, hängt vor allem auch davon ab, wo das Haus steht. Während es in Wien, Salzburg oder dem von Tourismus geprägten Kitzbühel mit einigem Aufwand verbunden ist, ein günstiges Mietshaus zu finden, sieht das Angebot beispielsweise in Villach und Klagenfurt um einiges besser aus. Es kommt auch immer darauf an, wie beliebt die Wohngegend aktuell ist. Im Szeneviertel sind die Mieten zumeist höher als in den weniger hippen Stadtteilen. Auch die Kaufkraft eines Landkreises steht in Zusammenhang mit den Mietpreisen. Demnach sind insbesondere in wohlhabenden Landkreisen die Mietpreise hoch. Daher könnte sich in eine gezielte Suche in diesen Regionen länger hinziehen. Generell gilt: Wer flexibel ist, hat viele Möglichkeiten, ein günstiges Haus nach seinen Vorstellungen zu finden. Wie günstig oder teuer das Mietshaus letztendlich aber wirklich ist, lässt sich mit einem Blick auf Miet- und Betriebskostenspiegel feststellen.

Genau hinschauen: Ein Blick in den Miet- und Betriebskostenspiegel lohnt sich

Wer nach einem Schnäppchenhaus sucht, hat zumeist einen gewissen Mietpreis vor Augen. Allerdings können Wunschmiete und Wirklichkeit stark voneinander abweichen. Deshalb sollte auch immer ein Auge auf dem Mietpreisspiegel liegen. Dieser gibt einen Orientierungsrahmen über die Höhe der üblichen Mieten für unterschiedliche Wohnungstypen, die vergleichbar in Art, Größe, Ausstattung und Lage sind.

Aber auch die Betriebskosten wie Wasser, Abwasser, Heizkosten und Müllbeseitigung, Straßen-, Rauchfang- und Gebäudereinigung spielen eine große Rolle. Denn ist der Mietpreis gering, aber die Betriebskosten zu hoch berechnet, wird aus dem Schnäppchen schnell eine teure Angelegenheit. Haussuchende müssen hier besonders aufpassen, denn für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt das Mietrechtsgesetz (MRG), das genau regelt, welche Kosten als Betriebskosten abgerechnet werden können, nicht. Stattdessen findet das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) Anwendung. Welche Kosten als Betriebskosten abgerechnet werden können, hängt demnach davon ab, was Mieter und Vermieter miteinander vereinbaren. Hier besteht also grundsätzlich Verhandlungsspielraum, den der Mieter zu seinen Gunsten nutzen kann.

Generell rät die Juristin Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband Österreich mit Blick auf die Betriebskosten: „Mieter und Vermieter müssen genau auflisten, welche Betriebskosten der Mieter zu übernehmen hat und wann diese zu zahlen sind. Beispielsweise besteht die Möglichkeit zu vereinbaren, dass der Mieter monatliche Betriebskostenakontiabschläge an den Vermieter bezahlt und dieser einmal im Jahr abrechnet.“ Auf keinen Fall akzeptieren sollten Mieter aber beispielsweise den Versuch des Vermieters Kleinreparaturen über die Betriebskosten abzurechnen, so Walzl-Sirk. Wer sich unsicher ist, ob seine Betriebskostenaufstellung angemessen ist, der kann sich unter anderem an den Mieterschutzverband wenden und sich beraten lassen. Einen Orientierungsrahmen für die Höhe der Betriebskosten bietet eine Übersicht von Statistik Austria. Darin finden Haussuchende Angaben über die durchschnittlichen Betriebskosten pro Wohnung in den verschiedenen Bundesländern.

Achtung

Treffen Mieter und Vermieter keine Vereinbarung über die Betriebskosten, gilt Paragraph 1099 des ABGB. Dort ist festgelegt, dass alle Lasten vom Vermieter zu tragen sind.

Schimmel, feuchter Keller, alte Heizung: Augen auf bei günstigen Miethäusern

Garten mit Obstbäumen, Südausrichtung, Terrasse und unversehrte Fassade. Dazu dieser günstige Mietpreis! Doch Vorsicht: Was von außen oder auf den ersten Blick wie die Perfektion aussieht, kann sich innen als Krankmacher oder Kostenmonster entpuppen. Daher gilt auch hier: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Ist der Keller feucht? Weisen die Wände Spuren von Schimmel auf? Lässt sich das Haus nur mit Nachtspeicheröfen heizen? Ist dies der Fall, sollte die Suche weitergehen. Denn oftmals lassen sich solche Missstände nur mit hohen Kosten beseitigen. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch nicht, dass alle Schnäppchenhäuser nur deshalb so günstig sind, weil sie Bruchbuden sind. Manche sind nur ein wenig in die Jahre gekommen und brauchen eine fleißige Hand, die sich ihrer annimmt.

Eine Möglichkeit, ein günstiges Haus zu mieten: Renovieren in Eigenregie

günstige Häuser mieten, renovieren, Miete sparen, Foto: iStock/sturti
Renovieren gegen Miete – wer selbst streicht oder renoviert, kann viel Miete sparen. Vorausgesetzt alles ist vertraglich festgelegt.

Die Tapeten hängen bahnenweise von der Wand, das Bad erstrahlt in schönstem Beige und der Teppich hat schon Jahrzehnte auf dem Buckel: Was für den einen ein absolutes No-go Go darstellt, ist für den anderen die Chance, günstig zu wohnen. Denn wer handwerklich begabt ist, kann mit dem Vermieter einen Deal vereinbaren: Renovierung gegen temporäre Mietfreiheit oder geminderte Miete. Mieter und Vermieter, die eine solche Vereinbarung aushandeln, sollten alle Details schriftlich –zum Beispiel im Mietvertrag – festhalten, rät der Rechtsanwalt Markus Wieneroiter. „Zudem sollten die finanziellen Aufwendungen des Mieters für diese Renovierungsarbeiten und auch die Dauer und Höhe der geminderten Miete festgelegt werden“, führt der Rechtsexperte weiter aus. Hier müssen Mieter darauf achten, dass der Aufwand in Relation zur Mietminderung steht. Denn wenn der Mieter drei Monatsmieten von insgesamt 1.200 Euro spart, dafür aber die Wände spachteln, schleifen und streichen, neuen Laminat verlegen und im Bad die Fliesen verlegen muss, zahlt er in den meisten Fällen drauf. Vor allem, wenn der Vermieter die Materialkosten nicht übernimmt. Letztlich ist die ‚Ich renoviere und zahle dafür weniger‘-Variante immer Verhandlungssache zwischen Mieter und Vermieter. „Um Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter zu vermeiden, gilt hier: Je detaillierter, umso besser“, so Wieneroiter.

Mieter müssen übrigens keine Angst davor haben, dass der Vermieter ihnen wenige Wochen nach Abschluss der Renovierungsarbeiten kündigt und selbst in die Immobilie einzieht. Der Grund: Es gelten die Bestimmungen des ABGB und damit das, was im Mietvertrag bezüglich der Dauer des Mietverhältnisses vereinbart worden ist. Ist der Mietvertrag für das Einfamilienhaus also erstmal auf eine bestimmte Zeit geschlossen, sind sowohl Vermieter als auch Mieter daran gebunden. Eine frühzeitige Kündigung beiderseits ist – abgesehen von Extremfällen, wie dem Ausbleiben von Mietzahlungen – nicht möglich, erklärt Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband.

Sind diese Fragen geklärt und der Mieter kann sich mit dem Vermieter einigen, steht einem günstigen Wohnen im eigenen Häuschen nichts mehr im Wege.