Einbruchschutz für Mieter: Wachhund, Nachbar und Alarmanlage

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Bei jedem zehnten Österreicher wurde schon einmal eingebrochen, mehr als jeder zweite kennt Einbrüche aus dem näheren Umfeld. Mit diesen Tricks können es Mieter Einbrechern schwer machen, um ihren Besitz zu schützen.

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Gegensprechanlage, Türkette, zweites Türschloss. Daneben gibt es noch jede Menge weiterer Einbruchschutzmaßnahmen. Foto: Ewald Fröch / stock.adobe.com

Es gibt viele Möglichkeiten, seine Wohnung und all das Hab und Gut darin vor Einbrechern zu schützen. Klar muss jedoch sein: Einen vollständigen Schutz gibt es nicht. Oftmals geht es deswegen darum, Einbrechern keine Gelegenheiten zu bieten, sie abzuschrecken oder es ihnen zumindest so schwer wie möglich zu machen. Insbesondere Mietern bleiben jedoch viele Maßnahmen verwehrt – denn bauliche Veränderungen dürfen sie nicht ohne weiteres durchführen. Einbruchschutzmethoden wie die Installation von Überwachungskameras wären zwar einfach umzusetzen, schränken aber die Rechte Dritter ein.

Einbruchschutz für Mieter

Mieter können nicht einfach diverse bauliche Maßnahmen vornehmen, um ihr Eigentum zu schützen. Wer neue Türen einbauen oder einen feuerfesten Safe einmauern lassen möchte, braucht die Zustimmung des Vermieters – und investiert in fremdes Eigentum. Es gibt aber auch einige weniger aufwendige Methoden zur Einbrecherabwehr.

Tipp 1: Nachlässigkeiten vermeiden

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Vor dem Verlassen der Wohnung das Fenster schließen. Wer bei solchen Dingen nicht nachlässig ist, kann einen Einbruch verhindern. Foto: brizmaker / stock.adobe.com

Bestimmte Dinge machen es Einbrechern besonders einfach, in die Wohnung zu gelangen: eine nicht abgeschlossene Wohnungstür, gekippte Fenster und Balkontüren oder unter der Fußmatte versteckte Wohnungsschlüssel. All diese Dinge lassen sich leicht vermeiden und sind ein wirksamer Einbruchschutz. Auch sollten im Garten oder Geräteschuppen keine Einstiegshilfen wie Leitern offen herum liegen. Weil Einbrecher gerne längere Abwesenheiten nutzen, sollten Mieter aufpassen, keine entsprechenden Hinweise in die Öffentlichkeit zu posaunen – beispielsweise über Social-Media-Kanäle.

Tipp 2: Anwesenheit simulieren

Einbrecher vermeiden üblicherweise jede Gefahr, entdeckt zu werden – und lassen sich deswegen meist schon von simulierter Anwesenheit abschrecken. Das geht beispielsweise mit Hilfe von Zeitschaltuhren an Lampen oder dem Fernseher, die trotz Urlaub zur Vorabendserie und bei Einbruch der Dunkelheit ihre Dienste verrichten.

Noch überzeugender können Mieter Ihre Anwesenheit mithilfe von Smart-Home-Lösungen vorgaukeln. Dann lassen sich verschiedene Geräte über Smartphone-Apps steuern. Sollen sich allerdings auch Fenster und Rollläden aus der Ferne bedienen lassen, sind bauliche Maßnahmen notwendig, die sich in der Mietwohnung nicht unbedingt realisieren lassen – und wenn, dann nur nach Rücksprache mit dem Vermieter.

Tipp 3: Nachbarschaftshilfe

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Nachbarn sollen einen Einbruch nicht tatkräftig verhindern. Ihre Wachsamkeit kann Einbrecher aber abschrecken oder bei der Aufklärung helfen. Foto: koldunova_anna / stock.adobe.com

Bei längerer Abwesenheit kann der Nachbar oder ein Freund die Wohnung betreuen, also den Briefkasten entleeren, Blumen gießen und ab und zu durchlüften. Dann wirkt die Wohnung weniger verlassen. Ein wachsamer Nachbar verschreckt zwar vermutlich keine Einbrecher, er kann aber die Polizei alarmieren und so dabei helfen, einen Einbrecher auf frischer Tat zu ertappen oder die Tat aufzuklären.

Tipp 4: Alarmanlage

Es gibt zwei verschiedene Arten von Alarmanlagen: Jene, die den Außenbereich eines Gebäudes überwachen, also beispielsweise erkennen, ob ein Fenster geöffnet wird und Innenraumüberwachung, also Alarmanlagen, die Bewegungen im Gebäude registrieren. Der Außenbereich einer Mietwohnung lässt sich nicht ohne weiteres überwachen, denn hier wären bauliche Maßnahmen notwendig, die der Vermieter erlauben muss. Haben Mieter die Erlaubnis des Vermieters können sie Bewegungsmelder relativ einfach installieren. Diese geben dann entweder ein sichtbares oder hörbares Alarmsignal. Möglich ist auch eine automatische Meldung bei einem privaten Wachunternehmen. Dieser Service kostet je nach Wachunternehmen beispielsweise 10 Euro im Monat oder 20 Euro pro Alarm. Eine Schaltung zur Polizei ist ebenfalls möglich, muss aber bei der jeweiligen Landespolizeidirektion beantragt werden. Zudem werden hier Gebühren fällig, falls es zu einem Fehlalarm kommt.

Tipp 5: Abschreckung durch einen Wachhund

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Immer wachsam. Ein Hund kann ein wirksamer Einbruchschutz sein. Und sei es nur, weil der Einbrecher das laute Gebell scheut. Foto: Javier brosch / stock.adobe.com

Ein Hund kann ein äußerst wirksamer Schutz vor Einbrechern sein. Zumindest dann, wenn der Vermieter Hundehaltung erlaubt. Die Aufgabe ist es, den Einbrecher abzuschrecken, entweder durch lautes Gebell oder durch ein bedrohliches Äußeres.

Angreifen darf ein Hund aber nicht. Verletzt er den Einbrecher, hat der unter Umständen Anspruch auf Schmerzensgeld, der Halter macht sich womöglich sogar der fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Denn der Hundehalter muss dafür sorgen, dass sein Hund niemanden verletzt. Ob er diese Sorgfaltspflicht erfüllt hat, wird im Zweifel vor Gericht entschieden.

Link-Tipp

Vermieter müssen einen Hund in der Mietwohnung nicht erlauben. Alle Informationen rund um Tierhaltung in der Mietwohnung.

So kann der Vermieter zu einer sicheren Wohnung beitragen

Natürlich gibt es noch andere Möglichkeiten, Einbrecher abzuschrecken. Doch müssen diese Methoden vom Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft umgesetzt oder zumindest gestattet werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Einbruchsmeldeanlage mit Alarmsirenen.

Tipp 1: Sichere Türen und Fenster

Türen und Fenster sind nicht unbedingt ein ernstes Hindernis für Einbrecher. Ob eine Tür oder ein Fenster einem Einbruchsversuch besser oder schlechter standhält, wird mithilfe bestimmter Sicherheitsklassen markiert, die allerdings keine absolute Sicherheit versprechen.

  • Eine Tür oder ein Fenster der Sicherheitsklasse RC 2 hält einen Einbrecher, der mit Schraubendreher und Zange hantiert, mindestens drei Minuten auf.
  • Eine Tür oder ein Fenster der Klasse RC 3 hält den Einbrecher mindestens fünf Minuten auf, selbst wenn er zusätzlich mit einem weiteren Schraubendreher und einem Stemmeisen ausgestattet ist.

Diese beiden Sicherheitsklassen reichen als Einbruchschutz oftmals aus, denn ein Einbruch muss schnell gehen. Jede Minute am Tatort erhöht das Risiko des Einbrechers, erwischt zu werden.

In vielen Fällen nutzen Einbrecher deswegen Gelegenheiten, die sich ihnen bieten. Eine abgeschlossene Tür der Klassen RC 2 oder RC 3 bietet solche einfachen Gelegenheiten nicht. Wer sich solch einbruchhemmende Türen oder Fenster einbauen lässt, sollte darauf achten, dass alle Elemente aufeinander abgestimmt und fachgerecht eingebaut sind. Zusätzliche mechanische Sicherungstechnik erhöht den Einbruchschutz weiter.

Eine weitere Möglichkeit ist die Ausstattung von Smart Homes mit elektrischen Öffnungsmeldern für die Haustür und Tür- und Fensterkontakte in der Wohnung. Der optische Kontakt erkennt offene Türen und Fenster beim Verlassen des Hauses, oder sorgt für einen sicheren Schutz und meldet einen Alarm, sobald jemand versucht, unbefugt ein Fenster zu öffnen.

Tipp 2: Videoüberwachung

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Einer Videokamera auf dem Gemeinschaftsgelände einer Mehrparteienanlage müssen alle Bewohner zustimmen. Foto: photographicss / stock.adobe.com

Eine Videokamera hält niemanden physisch davon ab, Schmuck und Bargeld zu entwenden. Aber sie kann dabei helfen, eine Straftat aufzuklären – und den Einbrecher abzuschrecken. Weil eine Videokamera alles filmt, was ihr vor die Linse kommt, greift sie unter Umständen in die Persönlichkeitsrechte Außenstehender ein. Deswegen ist der Einsatz von Überwachungskameras an bestimmte Regeln gebunden – die eine rechtssichere Überwachung sehr erschweren oder ganz unmöglich machen.

  • Es dürfen keine öffentlichen Wege oder fremde Grundstücke gefilmt werden.
  • Es muss klar erkennbar auf die Videoaufnahmen hingewiesen werden.
  • Der Einsatz einer Videokamera muss verhältnismäßig sein und ein berechtigtes Interesse, wie der Schutz des Eigentums muss vorliegen.
  • Die Daten müssen sofort gelöscht werden, sofern sie nicht mehr zur Aufklärung einer Straftat benötigt werden. Hausbesitzer müssen über die Identität der überwachenden Person Auskunft zu geben.
  • Alle Wohnparteien müssen einverstanden sein.
Achtung

Auch für die private Videoüberwachung gilt die DSGVO! Handelt es sich jedoch gar nicht um eine echte Videoüberwachung, sondern nur um Kameraattrappen, dürfen diese möglicherweise installiert werden.

Tipp 3: Beleuchtung

Rechtlich unproblematisch ist dagegen die Installation einer guten Beleuchtung des Mietshauseingangs. Das schreckt nicht nur Einbrecher ab, sondern beugt auch Unfällen vor und hilft im Notfall Rettungssanitätern, den Eingang schneller zu finden. Rund ums Haus können Bewegungsmelder eine gute Lösung sein.

Tipp 4: Maßnahmen für einzelne Wohneinheiten

Einbruchschutz, Türspion, Foto: iStock.com / tzahiV
Ein Türspion hält zwar keinen Einbrecher davon ab, in die Wohnung zu gelangen. Doch Nachbarn haben das Treppenhaus gut im Blick. Foto: iStock.com / tzahiV

Einzelne Wohneinheiten können mit Türspionen und einer Gegensprechanlage ausgestattet werden. So können wachsame Nachbarn den Flur im Blick behalten, ohne sich selbst einem potenziellen Einbrecher unmittelbar auszusetzen. Eine Gegensprechanlage trägt zum Einbruchschutz bei, zumal wenn sie mit einer Videofunktion ausgestattet ist. Mieter erkennen dann besser, wem sie die Tür öffnen. So mancher angebliche Maler oder Postbote hat in Wirklichkeit den Fahrradkeller ausgeräumt.

Während die Bewohner Zuhause sind, können sie sich beispielsweise mit Türketten, Bolzen oder Riegeln, mit denen die Eingangstür von innen verschlossen wird, vor Fremden schützen.

Tipp 5: Einbruchschutzmaßnahmen finanzieren

Einbruchschutzmaßnahmen werden von den einzelnen Bundesländern in unterschiedlichem Maße gefördert. So gewährt beispielsweise die NÖ Wohnbauförderung einen Direktzuschuss für Ein- oder Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Wohnungen. Der Einbau einer Alarmanlage oder einer Sicherheitstür wird dort mit bis zu 1.000 Euro gefördert. Einen Förderungsantrag können sowohl Mieter als auch Eigentümer noch bis zum 30. Juni 2021 stellen. In Tirol wird hingegen der Tausch von Fenstern oder Türen mit bis zu 500 Euro unterstützt. Anträge können bis Ende 2021 gestellt werden.

Mieter und Eigentümer sollten sich am besten direkt bei ihrem Bundesland über die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten informieren.

Fazit: Einbruchschutz lohnt sich

Einbruchschutz wirkt. Das zeigt die Kriminalstatistik. Denn fast jeder zweite Einbruchversuch scheitert an vorhandener Sicherheitstechnik. Nicht inbegriffen sind die Fälle, in denen Einbrecher schon vor dem Versuch abgeschreckt wurden.
Wer seinen Hausrat gegen Einbruch versichern lässt, zahlt zudem bei einigen Policen weniger, wenn er Vorsichtsmaßnahmen trifft – egal ob Mieter oder Vermieter. Manchen Versicherungen reicht es auch schon, wenn Wertgegenstände nicht offen herumliegen, sondern im Schrank oder in der Kommode versteckt sind. Noch günstiger wird’s, wenn sie in einem Safe liegen.

Wichtig dabei: Jegliche technische Einbruchschutzmaßnahme sollte von einer qualifizierten Fachfirma ausgeführt und mit dem Vermieter abgestimmt werden.

12.04.2021


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