Ratgeber

Grundsteuer berechnen: So geht’s

Autorenbild: Kerstin Faust

Wer in Österreich eine Liegenschaft besitzt, muss vierteljährlich Grundsteuer zahlen – allerdings ist die Berechnung ein bisschen knifflig. Alles Wissenswerte über die Steuerhöhe und wie du die Grundsteuer berechnen kannst für Österreich.

Jedes Jahr wird sie für Millionen Österreicher fällig: die Grundsteuer. Sie basiert auf dem Grundsteuergesetz von 1955 und wird bundeseinheitlich geregelt. Die geltenden Grundsteuerbeträge werden von den jeweiligen Gemeinden erhoben und kommen diesen auch in Gänze zugute.

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grundbesitz, die jeder Eigentümer einer Liegenschaft in Österreich bezahlen muss. Sie gilt sowohl für bebaute als auch für unbebaute Grundstücke, solange diese innerhalb des Landes liegen. Manchmal kann eine zeitlich begrenzte Befreiung von der Grundsteuer beantragt werden. Zum Beispiel für gemeinnützige oder öffentliche Zwecke.

Welche Arten der Grundsteuer gibt es?

In Österreich wird zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B unterschieden.

Die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) gilt für:

  • Forstwirtschaftliche Betriebe
  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Gärtnereien
  • Weinbaubetriebe
  • Sonstiges land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Betrieb)

 

Zur Grundsteuer B (Grundvermögen) gehören Gebäude, die für Wohnzwecke genutzt werden:

  • Einfamilienhäuser
  • Mietwohngrundstücke
  • Geschäftsgrundstücke
  • Gemischt genutzte Grundstücke
  • Sonstig bebaute Grundstücke (beispielsweise Wochenendhäuser)
  • Unbebaute Grundstücke

Wie wird die Höhe der Grundsteuer berechnet?

Die Ermittlung der Grundsteuer ist ein anspruchsvolles Verfahren. daher sind sowohl die jeweiligen Finanzämter als auch Gemeinden gleichermaßen daran beteiligt. Die wichtigsten Bestandteile der Berechnung erklären wir hier nun genauer.

Was ist der Grundsteuerwert (früher Einheitswert)?

Bis zur Reform der Grundsteuer im Jahr 2022 wurde die Steuer auf Basis des sogenannten Einheitswerts berechnet. Dieser wurde vom zuständigen Lagefinanzamt nach einem gesetzlich festgelegten Verfahren ermittelt. Meist lag der Einheitswert deutlich unter dem tatsächlichen Marktwert.

Seit der Reform dient nun der neue Grundsteuerwert als Berechnungsgrundlage. Dieser wird ebenfalls vom Finanzamt festgelegt. Zusammen mit der gesetzlich geregelten Steuermesszahl bildet er den Grundsteuermessbetrag, auf den die Gemeinden ihren Hebesatz anwenden.

Was ist der Grundsteuermessbetrag?

Der Grundsteuermessbetrag beschreibt gestaffelte Tausendsätze, die sogenannten Steuermesszahlen, und wird ebenfalls vom jeweiligen Lagefinanzamt berechnet. Für die Berechnung der Grundsteuer kommen verschiedene Steuermesszahlen in Frage. Diese sind abhängig von der Art des forst- und landwirtschaftlichen Vermögens beziehungsweise der Grundstücksart.

Die Steuermesszahlen sind dabei folgendermaßen gestaffelt:

Bei Einfamilienhäusern beträgt die Steuermesszahl:

  • für die ersten 3.650 Euro: 0,5 Promille
  • für die nächsten 7.300 Euro: 1 Promille
  • darüber: 2 Promille

Bei Mietwohngrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken beträgt die Steuermesszahl:

  • für die ersten 3.650 Euro: 1 Promille
  • für die nächsten 3.650 Euro: 1,5 Promille
  • darüber: 2 Promille

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe beträgt die Steuermesszahl:

  • für die ersten 3.650 Euro: 1,6 Promille
  • darüber: 2 Promille

Für alle übrigen Grundstücke beträgt die Steuermesszahl:

  • für die ersten 3.650 Euro: 1 Promille
  • darüber: 2 Promille

Ein Rechenbeispiel:

Ein Einfamilienhaus hat ab 2025 einen Grundsteuerwert von 120.000 Euro. Für die Berechnung wird die neue Messzahl für Wohngebäude von 0,04 Prozent (also 0,0004) herangezogen:

120.000 Euro × 0,0004 = 48 Euro Steuermessbetrag

Bei einem Hebesatz von 500 Prozent, den viele Gemeinden wie Salzburg ansetzen, ergibt sich folgende Berechnung:

48 Euro × 500 % = 240 Euro jährliche Grundsteuer

Was ist der Hebesatz?

Der sogenannte Hebesatz ist der von jeder Gemeinde individuell festgelegte Faktor, mit dem der Steuermessbetrag multipliziert wird. Festlegen können Gemeinden einen Hebesatz von bis zu 500 Prozent. Für baureife, unbebaute Grundstücke dürfen Gemeinden seit 2025 einen besonderen Hebesatz (Grundsteuer C) festlegen.

Nach Einreichung der Feststellungserklärung (bis Herbst 2022) errechnet das Finanzamt den neuen Grundsteuerwert und daraus den Steuermessbetrag.

Die Gemeinde multipliziert diesen mit dem Hebesatz. Festgelegt wird so auch, ob du die Grundsteuer quartalsweise (über 75 Euro) oder einmalig (unter 75 Euro) zahlst. Gemeinden wählen dabei oft den Höchstsatz – etwa Salzburg mit 500 Prozent – was regional zu deutlich unterschiedlichen Kosten führt.

Beispiel: Ein Einfamilienhaus hat einen Grundsteuerwert von 120.000 Euro. Die gesetzliche Messzahl für Wohngebäude beträgt 0,04 %. Daraus ergibt sich folgender Steuermessbetrag:

120.000 Euro × 0,0004 = 48 Euro

Die Gemeinde legt einen Hebesatz von 500 % fest. Daraus ergibt sich die Höhe der jährlichen Grundsteuer:

48 Euro × 500 % = 240 Euro jährliche Grundsteuer

Wann ist die Grundsteuer fällig?

Die Jahresgrundsteuer wird in der Regel nicht auf einmal fällig, sondern zu je einem Viertel an folgenden Terminen:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Ausnahme: Bleibt die ermittelte Jahresgrundsteuer unter einem Wert von 75 Euro, wird der gesamte Betrag am 15. Mai des jeweiligen Jahres fällig.

Ist eine Befreiung von der Grundsteuer möglich?

Bestimmte Grundstücke und Immobilien sind von der Grundsteuer befreit. Dazu gehören Grundstücke, die karitativen Organisationen, Krankenhäusern, Schulen, Sportvereinen oder gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften gehören. Auch öffentliche Flächen, Verkehrswege und Grundstücke mit Gewässern sind von der Steuer ausgenommen.

In den Bundesländern gibt es zudem Gesetze, die eine zeitlich begrenzte Befreiung ermöglichen. Dies betrifft oft neu gebaute oder staatlich geförderte Immobilien sowie Zubauten, Umbauten oder Einbauten.

Mit einem genehmigen Antrag kannst du die Zahlung der Grundsteuer für bis zu 12 Jahre aussetzen. Wird der Antrag jedoch verspätet eingereicht, verkürzt sich die Dauer entsprechend. Detaillierte Informationen hierzu gibt das zuständige Lagefinanzamt.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer und Grunderwerbsteuer?

Der Unterschied zwischen der Grundsteuer und einer Grunderwerbsteuer besteht darin, dass die Grundsteuer jährlich gezahlt wird. Die Grunderwerbsteuer hingegen muss nur einmal beim Erwerb der Liegenschaft/Immobilie gezahlt werden. Die Grunderwerbsteuer wird in folgenden Fällen erhoben:

  • Kauf
  • Tausch
  • Schenkung
  • Erbschaft
  • Eigentumsübergabe in Folge eines Scheidungsvergleich

Die Grunderwerbsteuer gilt nicht nur für den erworbenen Grund und Boden. Sie gilt auch für alle sich darauf befindlichen Objekte wie Immobilien, Inventar, Tiere und Pflanzen. Auch beim Kauf einer Eigentumswohnung muss demnach eine Grunderwerbsteuer entrichtet werden.

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