Arbeitszeiten für Makler: Kein Besichtigungstermin am Sonntag

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Wann haben Mieter Zeit, sich die neue Wohnung anzusehen? Abends, am Wochenende, feiertags – eben außerhalb der normalen Arbeitszeiten. Das heißt aber noch lange nicht, dass für Makler deswegen arbeitsreiche Sonntage Pflicht wären. Wann sie arbeiten dürfen, hängt in erster Linie davon ab, ob sie selbstständig sind oder in einem Unternehmen angestellt.

Arbeitszeiten, Makler, Foto: Westend61/fotolia.com
Sonntag, bestes Wetter, raus in die Natur. Oder doch arbeiten? Für Angestellte gibt’s klare Regeln, was ihre Arbeitszeiten angeht. Selbstständige Makler müssen sich die Zeit selbst einteilen. Foto: Westend61/fotolia.com

Als Dienstleister muss man flexibel sein und sich am Kunden orientieren. Das gilt auch für Immobilienmakler. Dennoch muss nicht jeder Makler jeden Sonntag durcharbeiten. Welche Regelungen relevant sind, hängt in erster Linie davon ab, ob ein Immobilienprofi angestellt oder selbstständig ist. Letztere dürfen sich ihre Arbeitszeit  komplett frei einteilen. Für erstere ist Sonntagsarbeit und sei es ein noch so kurzer Besichtigungstermin tabu.

Grundlage für Arbeitnehmer: Das Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeiten, Makler, Grafik: immowelt.de

Arbeitgeber müssen sich an das Arbeitszeitgesetz halten. Das sieht im Normalfall vor, dass ein Angestellter 40 Stunden die Woche arbeitet und zwar an fünf zusammenhängenden Tagen. Ihm steht eine nächtliche Ruhephase von mindestens 11 Stunden sowie einmal pro Woche eine Ruhephase von mindestens 36 Stunden zu, die den Sonntag beinhaltet. Die regulären Arbeitszeiten finden im Zeitraum zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends statt. Von diesen grundsätzlichen Regelungen dürfen allerdings Kollektivverträge abweichen, die üblicherweise die Wirtschaftskammer mit Branchenvertretern abschließt.

Der Kollektivvertrag nur für Immobilienverwalter

Arbeitszeiten, Makler, Grafik: immowelt.de

Einen solchen Kollektivvertrag gibt es speziell für Immobilienmakler allerdings nicht. Für sie gilt unter bestimmten Voraussetzungen der Kollektivvertrag für Immobilienverwalter – jedoch nur, wenn ein Makler bei einem Immobilienverwaltungsunternehmen angestellt ist. Ein seltener Fall. Ohnehin sind auch darin nur wenige Abweichungen enthalten. So darf die Arbeitszeit auf maximal 45 Stunden ausgeweitet werden, muss aber innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden. Das heißt: Auf Jahresfrist muss die Arbeitszeit im Schnitt 40 Stunden pro Woche betragen.

Von der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer und -geber nur in Sonderfällen abweichen, die nur selten für die Immobilienbranche Relevanz besitzen.  So lässt der Gesetzgeber beispielsweise die Pflege von Kranken und ähnlich gewichtige Gründe für eine Ausnahme von der Regelung gelten. Für Immobilienmakler gilt: Sollte ein Besichtigungstermin am Sonntag das Potenzial haben, erheblichen wirtschaftlichen Schaden vom Unternehmen abzuwenden, darf auch ein Angestellter Makler dazu verpflichtet werden, diesen Termin wahrzunehmen.

Das heißt: ein angestellter Immobilienvermittler darf nur in Ausnahmefällen am Sonntag eine Wohnungsbesichtigungen durchführen. Am Samstag ist dies aber problemlos möglich.

Arbeitszeiten aufzeichnen – auch für Kleinstbetriebe Pflicht

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Um zu dokumentieren, dass die Gesetze eingehalten werden, sind selbst kleinste Betriebe mit lediglich einem Mitarbeiter dazu verpflichtet, Arbeitszeitaufzeichnungen durchzuführen. Allerdings kann es ausreichen, die Einhaltung ohnehin fixer Arbeitszeiten zu bestätigen. Immobilientreuhänder arbeiten allerdings viel von unterwegs und wenn schon keine Besichtigungstermine am Sonntag anfallen, dann doch relativ häufig am Samstag oder in den Abendstunden. Solche Außendienstmitarbeiter müssen nicht exakt buchführen, sie sind lediglich dazu verpflichtet, die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit aufzuzeichnen.

Das Ladenlokal hat sonntags geschlossen

Von all diesen Regelungen sind Selbstständige ausgenommen. Sie teilen sich ihre Arbeit selbst ein, müssen deswegen auch nicht gesetzlich geschützt werden. Dennoch betrifft eine weitere Regelung sowohl Unternehmen als auch Selbstständige. Führen Immobilientreuhänder ein Ladenlokal, gilt das Öffnungszeitengesetz. Und das besagt, dass ein Geschäft von Montag bis Freitag lediglich zwischen 6 und 21 Uhr und samstags zwischen 6 und 18 Uhr geöffnet haben darf. Selbstständige Makler dürfen zwar Wohnungsbesichtigungen durchführen, aber keine Kunden in ihrem Ladenlokal beraten.


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