Müllentsorgung: Diese Regeln gelten für Mieter und Vermieter

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Die Müllentsorgung ist im Mehrfamilienhaus oft ein Thema mit Konfliktpotential. Wie trennen Mieter Müll, was passiert, wenn die Mülltonnen mal wieder übervoll sind und kann der Vermieter die Entsorgungskosten auf den Mieter umlegen? Daran müssen sich Mieter und Vermieter halten.

Mülltrennung, Grafik: immowelt

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Mülltrennung: Was kommt in welche Tonne?

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Müllentsorgung im Mietshaus: Welche Rechte und Pflichten haben Mieter?

Jeder Haushalt ist in Österreich nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) verpflichtet den eigenen Müll ordnungsgemäß zu trennen und zu entsorgen. Dazu muss jeder Haushalt bei der Gemeinde einen Antrag auf Müllentsorgung stellen. In Miethäusern übernimmt das in der Regel der Vermieter.

Die richtigen Sammelbehälter für den Müll muss der Vermieter bereitstellen. Die Kosten für die Müllentsorgung tragen die Mietparteien gemeinsam und zahlen sie mit den Betriebskosten.

Bei entsprechender Vorgabe in der Hausordnung sind die Mieter zudem für das Rausstellen und Reinholen der Mülltonnen sowie für die Reinigung des Müllabstellplatzes verantwortlich. In einem Miethaus wechseln sich die Mieter normalerweise mit diesen Arbeiten ab. Der Vermieter legt dabei den Turnus fest.

Wie melde ich mich zur Müllentsorgung an?

In der Regel meldet der Vermieter die Müllentsorgung für die Haushalte bei den Gemeinden an, die Mieter müssen sich darum nicht kümmern.

Müssen Mieter ihren Müll trennen?

Jeder ist nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) dazu verpflichtet seinen Müll zu trennen. Halten Mieter diese Pflicht zur Mülltrennung nicht ein, so kann der Vermieter eine Abmahnung aussprechen. Zusätzlich gelten in den neun Bundesländern Landesgesetze zur Mülltrennung.

Mülltrennung: Welcher Müll in welche Tonne?

Die Mülltrennung basiert auf der Einteilung des Abfalls in sieben Kategorien:

Gelbe Tonne oder Gelber SackLeichtverpackungen aus Kunststoff, beschichtete Papierverpackungen, sowie Verbundkartons (wie z.B. Milchkartons), Plastikflaschen und Plastiksackerln kommen in die Gelbe Wertstofftonne beziehungsweise den Gelben Sack, in manchen Kommunen auch ins Altstoffsammelzentrum.
Metallmüll (blaue Tonne) Je nach Region werden Altmetall-Kleinteile, die keine Verpackungen sind, zusammen oder getrennt von Metallverpackungen gesammelt. Hinein kommen Alufolien, Getränkedosen, Konservendosen, Kronkorken oder Tierfutterdosen.
Restmüll (schwarze oder graue Tonne) Hausmüll, der nicht recycelfähig, aber ungefährlich ist, wird nach regionalen Vorgaben entweder gesondert gesammelt oder kommt in die Restmülltonne, auch Hausmülltonne. Dazu gehören beispielsweise Zigarettenstummel, Asche, Staub, Katzenstreu, Windeln, Hygieneartikel, verschmutztes Papier, Lappen und Filter.
Biogener Müll (braune Tonne)Zum Entsorgen von Bioabfall dient die Biomülltonne. Bioabfall sind zum Beispiel kleine Mengen Grünabfall, Strauchschnitt, Gemüsereste, Obst- und Blumenabfall. Die Sammlung von Speiseresten erfolgt regional unterschiedlich, da die Verwertung teilweise zu Problemen führen kann.
AltpapierPapier, Pappe und Kartonagen gehören in die Altpapiertonne oder den Altpapiercontainer. Verschmutztes Papier, Kassenzettel, die oft auf Thermopapier gedruckt werden und Glanzpapier kommen in die Restmülltonne.
AltglasGlasflaschen und Glasbehälter werden nach Weiß- oder Buntglas getrennt und im Altglascontainer entsorgt. Andere Glasarten wie Trinkgläser, Milchglas, Fenster- oder Spiegelglas kommen in die Restmülltonne.
Problemstoffe und SperrmüllLacke, Farben, Energiesparlampen und Elektrogeräte sind Sondermüll und müssen zum Altstoffsammelzentrum gebracht werden. In manchen Kommunen können solche Problemstoffe im Handel zurückgegeben werden. Dort können auch leere Batterien abgegeben werden. Auch sperrige Einrichtungsgegenstände und Elektroschrott zählen zum Sperrmüll und kommen zum Altstoffsammelzentrum.


Die genaue Zuordnung, welcher Müll in welche Tonne gehört, ist regional unterschiedlich. Informationen gibt es bei den zuständigen Gemeinden.

Muss der Vermieter Mülltonnen bereitstellen?

Der Mieter hat ein Recht darauf, die Mietsache vertragsgemäß nutzen zu können. Dazu gehört auch den Müll richtig entsorgen zu können. In Österreich ist der Vermieter verpflichtet die Haushalte zur Müllentsorgung bei der Gemeinde anzumelden und die entsprechenden Mülltonnen bereit zu stellen.

Im Sinn der Wirtschaftlichkeit muss der Vermieter auch bezüglich der Kapazität dafür sorgen, dass der Mieter seinen Müll ordnungsgemäß entsorgen kann.

Wo entsorge ich Müll, wenn eine Mülltonne schon voll ist?

Statt die Mülltonne weiter voll zu stopfen oder den Müll bei den Nachbarn zu entsorgen, sollten Mieter sich zugelassene, der Müllart entsprechende Müllsäcke kaufen und diese befüllen. Die Müllabfuhr nimmt die Säcke mit, wenn sie neben den dazugehörigen Tonnen platziert werden.

Was tun, wenn die Mülltonnen regelmäßig zu voll sind?

Mieter sollten ihren Vermieter ansprechen. Er muss ausreichend Mülltonnen zur Verfügung stellen. Wird von den Mietern mehr Müll entsorgt, als in die Mülltonnen passt, muss der Vermieter zusätzliche Mülltonnen bereitstellen. Die Mehrkosten für die Müllentsorgung zahlen die Mieter über die Betriebskosten.

Sollte der Vermieter trotz ständiger Überfüllung der Tonnen keine Maßnahmen ergreifen, kann ein Mangel vorliegen. Unter Umständen kann der Mieter dann die Miete mindern.

Link-Tipp

Reagiert der Vermieter auf die Mängelanzeige nicht, können Mieter die Miete mindern.
Wie Mieter die Miete richtig mindern, liest du hier.

Was tun, wenn unsere Mülltonnen nicht voll werden?

Sollten deutlich zu viele Mülltonnen für die Müllentsorgung vorhanden sein, kann der Vermieter die nicht genutzten Behälter bei den meisten Gemeinden wieder abbestellen. Mieter sollten den Vermieter darauf ansprechen.

Was, wenn der Nachbar den Müll nicht trennt?

Entsorgt der Nachbar seinen Müll regelmäßig falsch, kann ein Gespräch mit ihm helfen. Manche kennen die Regeln der Müllentsorgung nicht. Bleibt das Problem bestehen oder ist der Nachbar uneinsichtig, droht im schlimmsten Fall, dass die Müllabfuhr den Müll nicht mehr mitnimmt. Um das Problem zu beheben, sollten Mieter sich an die Hausverwaltung oder den Vermieter wenden.

Was tun, wenn Nachbarn ihren Müll im Stiegenhaus lagern?

Der einzelne Mieter kann von seinen Nachbarn die Einhaltung der Hausordnung verlangen. Das wird zum Beispiel wichtig, wenn eine Mietpartei ihren Müll ständig im Stiegenhaus abstellt. Wenn dieser Müll übel riecht oder sich sogar Ungeziefer einnistet, liegt womöglich sogar ein Mangel vor. Behebt der Vermieter die Ursache nicht, kann eine Mietminderung geltend gemacht werden. Der Einzelfall entscheidet, ob und in welcher Höhe die Mietminderung gerechtfertigt ist.

Darf der Vermieter die Müllgebühr erhöhen?

Ja. Erhöht die Kommune die Gebühren für die Müllentsorgung, steigen auch die Betriebskosten für den Vermieter. Die Betriebskosten gibt er an den Mieter weiter. Gegen höhere Müllgebühren können Mieter also nichts tun. Lediglich gemeinschaftlich weniger Müll produzieren, könnte in diesem Fall die Kosten für die Müllentsorgung senken.

Muss ich Müllgebühren bezahlen, auch wenn bei mir kein Müll anfällt?

Ja. In Österreich werden alle privaten Haushalte über den Vermieter für die Müllentsorgung angemeldet. Gemeinden regeln die genauen Bestimmungen der Entsorgung in den Landesrechten. Die darin festgelegten Müllgebühren decken den Aufwand ab, den die Kommunen mit dem Betrieb der Entsorgungseinrichtungen, der Abfallverwertung und der Förderung der Abfallvermeidung haben. Die Abholung des Abfalls ist also nur ein Teil des Leistungsspektrums, der mit den Müllgebühren abgegolten wird.

Was tun, wenn Fremde ihren Hausmüll bei uns entsorgen?

Sind die Mülltonnen schneller voll, weil Fremde ihren Müll hineinwerfen, muss der Vermieter sich darum kümmern. Ist der Verursacher bekannt, muss er für die Müllentsorgung sorgen. Entsorgt dieselbe Person ihren Müll dauerhaft in fremden Tonnen, kann der Vermieter sogar auf Unterlassung klagen. Das Problem dauerhaft beheben, kann der Vermieter, indem er Schlösser an den Tonnen anbringt oder den Müllabstellplatz nur den Mietern zugänglich macht.
Eine notwendige Sonderentleerung müsste der Vermieter bei der Gemeinde beantragen und auch die Kosten dafür selbst übernehmen. Bei dauerhaft überfüllten Mülltonnen muss er größere Müllbehälter bestellen. Diese Mehrkosten trägt dann allerdings die Mietergemeinschaft im Rahmen der Betriebskostenabrechnung.

Der Vermieter kontrolliert den Müll – darf er das?

Im Sinne der Vorhaltepflicht und der Wirtschaftlichkeit kann der Vermieter gelegentlich prüfen, ob die Anzahl der Müllbehälter der anfallenden Müllmenge gerecht wird und ob die Mieter den Müll richtig trennen. Tun sie das nicht, fallen gegebenenfalls höhere Müllgebühren an, sind die Tonnen nie voll, reicht möglicherweise eine kleinere Tonne. Problematisch ist es, wenn der Vermieter den Müll kontrolliert, um seinen Mietern hinterher zu spionieren.

Müllentsorgung, Mülltrennung, gelbe Tonne, Foto: iStock.om / lovelyday12
Richtige Mülltrennung will gelernt sein. So ersparen sich sowohl Mieter als auch Vermieter viel Zeit, Nerven und auch Geld. Foto: iStock.om / lovelyday12

Müllentsorgung: Die Rechte und Pflichten des Vermieters

In Österreich meldet der Vermieter die Haushalte zur Müllentsorgung bei der Gemeinde an. So ist gewährleistet, dass der Mieter seiner Mülltrennpflicht nachkommen kann. Für die Müllentsorgung muss er außerdem die richtigen Müllbehälter mit ausreichender Kapazität zur Verfügung stellen. Was dabei vorgeschrieben ist, regeln die Landesgesetze. Wichtig ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit: Der Vermieter darf keine unwirtschaftlich hohen oder unnötigen Betriebskosten auf seine Mieter umlegen. Sind die Mülltonnen beispielsweise zu groß, muss er sie soweit möglich gegen kleinere Tonnen austauschen, um unnötige Kosten zu sparen.

Weiters sollte der Vermieter die Müllentsorgung in der Hausordnung regeln. Zu den klassischen Tätigkeiten zählt zum Beispiel, den Müllabstellplatz sauber zu halten oder die Mülltonnen rechtzeitig zur Abholung bereitzustellen. Arbeiten, die gegen geltendes Recht verstoßen oder unverhältnismäßig sind, müssen die Mieter nicht ausführen. Generell kann der Vermieter für Arbeiten rund um die Müllentsorgung auch einen Hausmeister bestellen – und die Kosten dafür über die Nebenkostenabrechnung auf seine Mieter umlegen.

Nimmt ein Mieter seine Aufgaben nicht wahr, verstößt er gegen die Hausordnung. Der Vermieter hat dann das Recht, ihn abzumahnen. Bei einer wiederholten Verfehlung kann er den Mieter verklagen oder ihm sogar fristlos kündigen.

Welche Mülltonnen muss der Vermieter stellen?

Ob der Vermieter Restmülltonnen, Biomülltonnen oder Gelbe Tonnen bereitstellen muss, ist in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt.

Eine Pflicht dazu einen Müllraum zur Verfügung zu stellen, gibt es für den Vermieter nicht.

Wer zahlt die Müllgebühren – Mieter oder Vermieter?

Die Kosten für die Müllentsorgung übernimmt zunächst der Vermieter. In Form der Betriebskosten gibt er sie dann an den Mieter weiter. Die Höhe der Müllgebühren hängt von der Menge des Mülls, beziehungsweise der Größe und Anzahl der Tonnen ab.

Die Anschaffungskosten für die Mülltonnen und die Anmeldung bei der Kommune gelten nicht als Betriebskosten. Diese muss der Vermieter selbst tragen.

Können die Kosten für die Müllentsorgung auf den Mieter umgelegt werden?

Ja. Die laufenden Kosten der Müllentsorgung können mit den Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Die Kosten für die Müllbehälter und die Anmeldung der Müllentsorgung muss der Vermieter hingegen selbst tragen. 

Wo dürfen die Mülltonnen stehen?

Der Vermieter muss zur Müllentsorgung einen geeigneten Abstellplatz für die Mülltonnen zur Verfügung stellen.

Außerdem müssen die Mülltonnen, insbesondere die Biomülltonne, so aufgestellt werden, dass Mieter der unteren Wohnungen trotzdem ohne Geruchsbelästigung ihre Wohnung lüften können.

Der Abstellplatz für die Mülltonnen darf keine Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und Feuerwehrzufahrten verstellen.

Was, wenn im Wohnhaus auch ein Gewerbe ist?

Die Kosten für die Müllentsorgung eines Gewerbes müssen aus den Betriebskosten für die Wohnfläche herausgerechnet werden.

Wer muss die Mülltonnen auswaschen – Mieter oder Vermieter?

Der Vermieter kann grundsätzlich Reinigungsarbeiten in der Hausordnung verankern und so an die Mieter weitergeben. Die Mieter teilen sich dann die Arbeit in einem vom Vermieter bestimmten Turnus. Alternativ können sowohl Mieter als auch Vermieter einen externen Reinigungsdienst beauftragen. Die Kosten dürfen auf die Mieter umgelegt werden, da sie im weitesten Sinne mit der Müllbeseitigung zusammenhängen.

Was tun, wenn einzelne Mieter sich nicht an die Müllregelung halten?

Falsch getrennter Müll kann auf Dauer teuer werden: Die Müllabfuhr oder das Entsorgungsunternehmen hat einen höheren Aufwand, der eine Anhebung der Müllgebühren nach sich ziehen kann. Manchmal werden die vollen Mülltonnen auch einfach nicht von der Müllabfuhr geleert.

Gibt es im Miethaus Probleme kann der Vermieter ein klärendes Gespräch suchen oder einen entsprechenden Hinweis am schwarzen Brett aushängen.

Wiederholt uneinsichtige Mieter kann der Vermieter abmahnen und ihnen die Mehrkosten für eine Nachsortierung des Mülls in Rechnung stellen.

Sperrmüll – Kosten und Entsorgung

Die Sperrmüllentsorgung in Österreich wird regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Einige Gemeinden kommunizieren feste Sammeltermine für Sperrmüll, anderswo muss der Sperrmüll selbst zu den Mistplätzen, Recyclinghöfen oder zu Altstoffsammelzentren gebracht werden.

Je nach Region fallen zudem unterschiedlich hohe Kosten für die Sperrmüllentsorgung an. Manchmal ist eine Sperrmüllabholung pro Jahr kostenlos, andernorts ist sie grundsätzlich kostenpflichtig.

18.03.2022


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