Nebenkosten beim Hauskauf auf einen Blick

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Wer ein Haus kauft, muss bei der Finanzierung mit mehr als nur dem reinen Kaufpreis rechnen. Denn ein beträchtlicher Anteil des Budgets fließt auch in Verwaltungsaufwand und Planung – und schließlich will auch das Finanzamt etwas vom Immobilienkauf haben. Die wichtigsten Nebenkosten im Überblick.

Nebenkosten beim Hauskauf, Foto: jackfrog/fotolia.com
Angehende Eigentümer auf dem Weg ins Eigenheim müssen mit verschiedenen Nebenkosten beim Hauskauf rechnen. Foto: jackfrog/fotolia.com

Wer eine Immobilie kauft, sollte bedenken, dass er nicht nur den Kaufpreis, sondern eine ganze Reihe Nebenkosten zahlen muss. Zunächst hält der Verkäufer die Hände auf, dann auch noch Fiskus, Notar und gegebenenfalls ein Rechtsanwalt. Oft wird zudem eine Provision für den vermittelnden Makler fällig. Neben den Anschaffungskosten müssen Hauskäufer sich zudem auf weitere Zusatzkosten gefasst machen.

Hier sind die wichtigsten Kostenfallen beim Hauskauf im Überblick:

Nebenkosten beim HauskaufHöhe der Kosten
1. MaklerprovisionMax. 3% bis 4% des Kaufpreises, zzgl. 20% Umsatzsteuer
2. Rechtsanwalt, Notar, GrundbuchCa. 2,1% bis 5,3% des Kaufpreises
3. Grunderwerbsteuerzwischen 0,5 und 3,5 Prozent des Kaufpreises, mindestens aber des Grundstückswerts
4. GutachterkostenCa. 500 bis 600 Euro

Maklerprovision

Maklerprovision, Nebenkosten beim Hauskauf, Foto: Sergey Nivens/fotolia.com
Die Höhe der Maklerprovision richtet sich in Österreich nach dem Kaufpreis. Foto: Sergey Nivens/fotolia.com

Hauskäufer, die ihr Haus von einem Makler vermittelt bekommen haben, müssen diesem dafür meist eine Provision zahlen. In der Praxis ist es üblich, dass diese zwischen Käufer und Verkäufer zu gleichen Anteilen aufgeteilt wird. Verpflichtungen wie Hypotheken werden dem Kaufpreis hinzugerechnet.

Aus der Immobilienmaklerverordnung ergeben sich je nach Preis folgende Obergrenzen bei der Maklerprovision:

  • Preis bis 36.336,42 Euro: maximal vier Prozent des Kaufpreises
  • Preis zwischen 36.336,42 Euro und 48.448,51 Euro: 1.453,46 Euro
  • Preis über 48.448,51 Euro: maximal drei Prozent des Kaufpreises

Dazu kommen noch 20 Prozent Umsatzsteuer.

Kosten für Rechtsanwalt, Notar und Grundbuch

Grundbuch, Nebenkosten beim Immobilienkauf, Foto: djedzura/fotolia.com
Im Grundbuch wird unter anderem festgehalten, wer Eigentümer eines Grundstücks ist. Foto: djedzura/fotolia.com

Beim Erwerb von Haus und Grund wird der Kaufvertrag in der Regel von einem Rechtsanwalt oder einem Notar errichtet und die Unterschrift von letzterem dann auch beglaubigt. Der Notar oder der Rechtsanwalt stellt dann auch den Antrag auf Eintragung des Wohnungseigentumsrechts in Grundbuch. Die Höhe der Rechtsanwalts- oder Notariatskosten beträgt etwa ein bis drei Prozent des Kaufpreises und ist in den jeweiligen Kammertarifen festgelegt. Darüber hinaus haben Immobilienkäufer die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.

Für die Eintragung ins Grundbuch ist dann zusätzlich noch eine Gebühr von 1,1 Prozent des Kaufpreises zu entrichten. Sollte der Käufer das Objekt durch eine Hypothek belasten, fallen noch einmal 1,2 Prozent des Werts des Pfandrechts an. Hinzu kommen eine Eingabegebühr von 44 Euro oder 62 Euro – letzteres dann, wenn die Antragstellung nicht elektronisch erfolgt.

Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer, Nebenkosten Hauskauf, Foto: Hanna/fotolia.com
Die Grunderwerbsteuer wird im Normalfall mit 3,5 Prozent vom Verkehrswert berechnet. Foto: Hanna/fotolia.com

Sobald die Immobilie gekauft ist, folgt auch schon der Steuerbescheid vom Finanzamt und die Grunderwerbsteuer wird fällig. Bemessungsgrundlage ist generell die Gegenleistung, also in der Regel der Kaufpreis. Ist eine solche Gegenleistung nicht vorhanden, wird der Grundstückswert als Bemessungsgrundlage herangezogen, der vom Finanzamt nach verschiedenen Verfahren errechnet wird. Für die Höhe der Steuer gilt bei unentgeltlichen oder teilentgeltlichen Erwerben ein Stufentarif. Die Steuer beträgt für die ersten 250.000 Euro 0,5 Prozent, für die nächsten 150.000 Euro zwei Prozent und für alles darüber hinaus 3,5 Prozent. Bei entgeltlichem Erwerb (also dem gewöhnlichen Verkauf zu marktüblichen Preisen) beträgt der Steuersatz generell 3,5 Prozent.

Besser mit einkalkulieren: zusätzliche Nebenkosten beim Hauskauf

Nicht nur beim Kauf selbst fallen Nebenkosten an, sondern auch vorher und nachher. Viele dieser Ausgaben sind für die Planung des Hauskaufs notwendig, damit das Budget nicht gesprengt wird und keine überraschenden Zusatzkosten auftreten.

Kosten für Gutachter

Wie gut die Bausubstanz des Gebäudes ist und wo Renovierungsbedarf besteht: Diese Fragen können Hauskäufer klären, indem sie einen Gebäudegutachter beauftragen. Die Gutachterkosten für einen Architekten oder Bauingenieur liegen etwa bei 500 bis 600 Euro.

Versicherungskosten

Zum Schutz vor einem hohen finanziellen Schaden schließen Hauskäufer in der Regel bestimmte Versicherungen ab. Eine Wohngebäudeversicherung beispielsweise kommt für Schäden am Gebäude auf, die durch Feuer, Blitz, Sturm, Hagel oder Leitungswasser entstehen. Je nach Schadensabdeckung und Anbieter müssen Immobilieneigentümer hier mit Kosten von etwa 250 Euro pro 100 Quadratmeter rechnen.Zusätzlich benötigen Vermieter eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, für den Fall, dass eine dritte Person durch ihr Haus zu Schaden kommt. Die Kosten hierfür liegen je nach Anbieter bei 60 bis 70 Euro pro Jahr. Eigentümer können zudem prüfen, ob dieser Teil nicht bereits von ihrer privaten Haftpflichtversicherung übernommen wird.

Sparmöglichkeiten für künftige Eigenheimbesitzer

Angehende Eigentümer sollten bei ihrer Finanzplanung neben dem Kaufpreis mit einem Aufschlag von zehn bis zwölf Prozent rechnen. Denn schon die regulären Nebenkosten für Makler, Notar- und Grundbuchamt sowie die Grunderwerbsteuer können derart zu Buche schlagen.

Eigentümer können sich die Nebenkosten, die ihnen durch den Hauskauf entstehen zumindest teilweise wieder zurückholen – beispielsweise durch Fördergelder, die von den Bundesländern unter anderem für den Bau von besonders energiesparenden Gebäuden gewährt werden oder über die sogenannte Abschreibung für Abnutzung, kurz AfA.

Link-Tipp

In diesem Artikel erfahren Immobilienkäufer, wie sie die Afa nutzen und mit Immobilien Steuern sparen können.


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