Rauchen in der Wohnung: Was darf der Vermieter verbieten?

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Für den einen Genuss, für den anderen widerlicher Qualm. Rauchen im Mietshaus ist oft ein Streitthema. Dabei müssen Nachbarn so manches dulden, aber nicht alles.

Rauchen Mietwohnung, Rauchverbot im Mietshaus, Foto: marc / stock.adobe.com
Rauchen Mieter in ihrer Wohnung ist das meist erlaubt, doch die Nachbarn haben auch das Recht auf Ruhe und Rücksicht. Foto: marc / stock.adobe.com

Der Nachbar raucht wie ein Schlot, das Stiegenhaus stinkt – der Tschick ist in vielen Mietshäusern ein Problem. Mieter und Vermieter, die sich davon gestört fühlen, können sich unter Umständen dagegen wehren. Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Rauchen in der Wohnung.

Darf der Vermieter Rauchen in der Wohnung verbieten?

Rauchen im Mietshaus, Rechtsanwalt Rainer Lassl, Foto: www.lassl.at
Dr. Rainer Lassl MA, Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Wien und Graz. Foto: www.lassl.at

„Rauchverbote in Mietverträgen sind in der Regel nicht gültig, solange sie sich auf das Innere der Wohnung beziehen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Rainer Lassl aus Graz. Egal ob in der Hausordnung oder im Mietvertrag: Laut dem Rechtsexperten kann ein Vermieter seinem Mieter das Qualmen in der eigenen Wohnung meist nicht verbieten und er darf ihm deshalb auch nicht kündigen.

Aber: „Eine individuelle Vereinbarung zum Rauchen wäre zwischen Mieter und Vermieter unter Umständen aber möglich, vor allem dann, wenn der Rauch von außen wahrnehmbar wäre“, so Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Wiener Mietervereinigung. Auch ohne Regelung in Hausordnung oder Mietvertrag können sich aber Anwohner wehren, wenn das Qualmen des Nachbarn zur Belästigung wird.

Gilt im Mietshaus Rauchverbot?

Ein pauschales Rauchverbot ist nicht möglich. Aber: „In der Hausordnung kann der Eigentümer zumindest auf den allgemeinen Teilen der Liegenschaft und bei Gemeinschaftsanlagen das Rauchen verbieten“, erklärt Elke Hanel-Torsch. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Gang
  • Stiegenhaus
  • Innenhof
  • Aufzug
  • Waschküche

Wenn der Mieter sich an ein solches Verbot nicht hält, so kann dies laut Hanel-Torsch unter Umständen einen Kündigungsgrund sein.

Link-Tipp

Was der Vermieter sonst noch in der Hausordnung regeln darf und was nicht, steht in unserem Artikel.

Dauerqualm und Gestank: Wann reicht’s?

Rauchen Mietwohnung, Rauchen auf dem Balkon, Zigarettenqualm, Foto: theartofphoto / stock.adobe.com
Mieter dürfen auf dem Balkon rauchen. Dies könnte aber auf feste Zeiten beschränkt werden. Foto: theartofphoto / stock.adobe.com

Wenn das Stiegenhaus wie ein Aschenbecher stinkt oder der Qualm vom Balkon des Nachbarn in die eigene Wohnung zieht, müssen Betroffene das nicht unbegrenzt hinnehmen. Grund hierfür ist das nachbarrechtliche Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Zum Beispiel hat der Oberste Gerichtshof bereits einem Mieter das Rauchen in der eigenen Wohnung beziehungsweise auf dem Balkon zumindest zum Teil untersagt (OGH 2Ob1/16k). Im konkreten Fall arbeitet ein Autor von Zuhause aus und rauchte täglich ein bis zwei Zigaretten, eine davon in der Regel zwischen Mitternacht und zwei Uhr früh. Der Rauch zog dabei nach oben und störte seinen Nachbarn, der von dem Qualm aufwachte. Ein generelles Verbot ging dem Gericht zu weit, aber: Es sprach Nichtraucherzeiten aus.

Diese gelten in der warmen Jahreszeit während der "üblichen Essens- und Ruhezeiten". Von 8 bis 10, 12 bis 15 und 18 bis 20 Uhr. Im Winter (1. November bis 30. April) muss der Raucher von 8 bis 9 Uhr, 13 bis 14 Uhr sowie 19 bis 20 Uhr auf das Rauchen verzichten. Auch sprach der OGH ein nächtliches Rauchverbot aus. „Dabei handelt es sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung, die stets von der aktuellen Situation vor Ort abhängt und nicht verallgemeinert werden kann“, sagt Rechtsanwalt Lassl.

So können sich Nachbarn und Vermieter wehren

Bevor Mieter auf Konfrontationskurs gehen, sollten sie zunächst einmal mit ihrem Nachbarn reden – denn nicht immer ist diesem bekannt, dass er seine Nachbarn stört. Ist Hopfen und Malz verloren, bleibt noch der Weg der Unterlassungsklage. Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung sagt: „Diese setzt voraus, dass das ortsübliche Ausmaß der Beeinträchtigung im konkreten Fall überschritten wird. Ortsübliche Beeinträchtigungen durch Geruch müssen geduldet werden.“ Eine weitere Möglichkeit, sich als Anwohner zu wehren, wäre laut Rechtsexperten Lassl, gegen den Vermieter des Rauchers vorzugehen. Dies sei allerdings nur möglich, wenn es zu tatsächlichen Belästigungen kommt und anders nicht auf den Störenfried eingewirkt werden kann.

Vermieter können sich selbst aber nur schwer gegen unbelehrbare Kettenraucher wehren, denn: „Sie dürfen nur aus wichtigen Gründen kündigen“, sagt Hanel-Torsch. „Ein Kündigungsgrund wäre zum Beispiel der erheblich nachteilige Gebrauch der Wohnung. Ob das Rauchverhalten eines Mieters einen solchen darstellt, muss aber im Einzelfall geprüft werden.“

Müssen Mieter sagen, dass sie Raucher sind?

„Sind Sie Raucher?“ – diese Frage bekommen viele Mieter bei der Wohnungssuche gestellt. Doch müssen Mieter auf eine solche Frage nicht antworten und dürfen zur Not sogar lügen. Denn: „Fragen nach persönlichen Dingen und Gewohnheiten sind unzulässig“, sagt Lassl. „Zudem kann ja theoretisch auch aus einem Nichtraucher im Laufe der Zeit ein Raucher werden. Dann muss dieser keine Angst haben, seine Wohnung zu verlieren.“

Link-Tipp

Bei welchen Fragen des Vermieters Mieter außerdem lügen dürfen, steht hier.

21.04.2021


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4 Kommentare

Marko am 15.11.2023 18:41

Ist es illegal, am Fenster des Hauses zu stehen und die Straße zu beobachten? Mein Nachbar im Erdgeschoss ist Ladenbesitzer und sagt mir, dass Sie das Fenster Ihres Hauses nicht öffnen sollten. Ist es illegal, das Fenster Ihres Hauses... mehr

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xyz100 am 26.08.2023 17:43

ich habe in meinem haus drei wohnungen, eine davon bewohne ich und bin taucher.

mir geht die hetzjagt gegen die raucher so auf den geist dass ich generell nur noch an raucher vermiete. und es klappt wunderbar.

irgendwann ist es dann... mehr

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Romeocat am 28.05.2021 11:42

Leider ist in der Wohnung unter uns eine Kettenraucherin eingezogen, die, da ohne Beschäftigung, den ganzen Tag auf ihrem Balkon sitzt und eine nach der anderen raucht - der Gestand zieht sich - je nach Windlage - zu uns herauf; ebenso... mehr

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