Tipps für Immobilienverkäufer

Tipps für Immobilienverkäufer, Foto: Syda Productions/fotolia.com

Eine Immobilie zu verkaufen ist nicht so einfach. Verkaufswillige Eigentümer müssen die Kaufpreise in der Region kennen und einen realistischen Wert ihrer Immobilie ermitteln. Nach zahlreichen Besichtigungsterminen lauern dann im Kaufvertrag die nächsten Fallen. Die wichtigsten Tipps für Immobilienverkäufer – von der Zusammenstellung der Unterlagen über die Anzeigenschaltung bis hin zu Rechtstipps.

Ein Immobilieneigentümer will seine Wohnung oder sein Haus verkaufen und das idealerweise zu einem möglichst guten Preis und in einem vertretbaren Zeitrahmen: Das klappt nur mit einer systematischen Vorgehensweise. Zuerst müssen Immobilienverkäufer alle wichtigen Unterlagen zusammenstellen – vom Grundbuchauszug bis hin zur Teilungserklärung. So haben sie alles für die Immobilienanzeige und die späteren Besichtigungen griffbereit. Auch der Immobilienmakler benötigt einige Informationen, sollte der Verkäufer sich nicht selbst um den Verkauf kümmern wollen. Schwieriger als das Zusammenstellen der Dokumente ist es, einen Verkaufspreis festzulegen. Hierbei helfen Verkäufern Kaufpreisstatistiken oder Sachverständigengutachten. Das Exposé schließlich online zu veröffentlichen, ist hingegen schnell und unkompliziert von der Couch aus möglich. Erst beim Unterzeichnen des Kaufvertrags benötigen Verkäufer wieder ein paar Informationen.

Hier erfahren Verkäufer, wie sie ihre Immobilien in drei einfachen Schritten verkaufen und finden weitere Tipps.

1. Schritt: Unterlagen zusammenstellen

Noch bevor Verkäufer die Immobilie anbieten, sollten sie alle wichtigen Unterlagen sammeln. Dazu gehören neben dem Energieausweis beispielsweise Grundriss, Fotos sowie die Unterlagen zur Gebäudeversicherung. Bei Eigentumswohnungen sind zudem Protokolle der Eigentümerversammlung sowie die Teilungserklärung nötig.

Energieausweis

Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchte, braucht einen Energieausweis. So sieht es der Gesetzgeber vor. Mit diesem Dokument können Kaufinteressenten das Gebäude nach energetischen Gesichtspunkten bewerten. So können potenzielle Käufer die zu erwartenden Heizkosten grob einschätzen. Abhängig von Baujahr und Immobiliengröße benötigen Verkäufer entweder einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis.

Grundriss & Fotos

Das Immobilienexposé soll die Neugier potenzieller Käufer wecken und alle wichtigen Daten enthalten. Exakte Angaben und eine ausführliche Beschreibung sind wichtig. Entscheidend sind jedoch häufig Bilder und ein Grundriss. Die Fotos vermitteln den Interessenten einen ersten Eindruck, der Grundriss verdeutlicht, wie die Zimmer aufgeteilt sind.

Grundbuchauszug

Die Besitzverhältnisse eines Hauses oder auch einer Wohnung sind im Grundbuch verzeichnet. Der Grundbuchauszug belegt daher, wer tatsächlicher Eigentümer ist und ob andere Rechte, wie beispielsweise ein Wegerecht, auf dem Grundstück liegen. Verkäufer sollten daher einen Grundbuchauszug zur Hand haben.

Verkaufspreis

Setzt der Verkäufer den Preis zu niedrig an, ist die Immobilie zwar oft schnell verkauft, aber ein Teil des möglichen Erlöses geht verloren. Ein zu hoch angesetzter Preis kann den Verkauf hingegen verhindern. Deshalb gilt es zunächst, einen möglichst realistischen Immobilienwert zu ermitteln. Ein Vergleich mit ähnlichen Angeboten liefert dabei bereits erste Anhaltspunkte, um zumindest die Größenordnung eines möglichen Verkaufspreises festzulegen.

Wer beim Verkauf mit einem Makler zusammenarbeitet, kann auf dessen Erfahrungswerte vertrauen. Auch ein Sachverständigengutachten ermöglicht, den Verkaufspreis objektiv einzuschätzen.

Übrigens: Experten sind sich darin einig, dass nicht zuerst ein überhöhter Preis angesetzt und dieser dann peu à peu reduziert werden sollte. Die meisten Interessenten beobachten den Markt über viele Monate hinweg und bemerken dies. Der Schnäppchenjäger wartet dann darauf, dass der Preis noch weiter sinkt – und schlägt im Zweifel niemals zu.

2. Schritt: Anzeige schalten

Ob ein Verkäufer eine Immobilie selbst vermarkten oder besser einen Makler beauftragen sollte, hängt von vielen Faktoren ab. Ein Makler hat in der Regel einen guten Marktüberblick und nimmt dem Eigentümer viel Arbeit ab, wenn es um Besichtigungen und die Vermarktung geht. Wer selbst anbietet, spart sich zwar die Maklerprovision, muss aber alles alleine machen und auf die Marktkenntnis eines Fachmannes verzichten.

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Bei der eigentlichen Vermarktung sollten Verkäufer auf mehrere Kanäle setzen. Die meiste Resonanz erhalten sie jedoch online. Hier können sie die Immobilie umfassend präsentieren. Allerdings bieten sehr viele ihr Haus oder ihre Wohnung online zum Verkauf – das eigene Exposé muss daher aus der Masse herausstechen. Das gelingt mit aussagekräftigen Bildern und einer detaillierten und suchmaschinenoptimierten Beschreibung.

3. Schritt: Jetzt geht’s ans Verkaufen

Die ersten Kaufinteressenten haben sich gemeldet und der Verkäufer hat Besichtigungstermine vereinbart. Nun muss die Wohnung oder das Haus für sich sprechen. Vor jeder Besichtigung gilt daher: Lüften, Rollos hoch, aufräumen – denn der erste Eindruck zählt. Verkäufer sollten freundlich, aber selbstbewusst auftreten und gut vorbereitet seine. Dazu gehört, Unterlagen auf Wunsch griffbereit zu haben und dem Interessenten alle relevanten Fragen zur Immobilie beantworten zu können. Versteckte Mängel dürfen dabei nicht verschwiegen werden, sollten diese bekannt sein. Gerichte werten dies als arglistige Täuschung, was später kostspielige Folgen haben kann.

Immobilienkaufverträge werden grundsätzlich über einen Notar abgewickelt. Dieser ist nicht parteiisch und erläutert beiden Seiten die Feinheiten des Kaufvertrags. Verkäufer sollten darauf bestehen, dass der Käufer eine Finanzierungsbestätigung oder einen Kapitalnachweis vorlegt. Ein Vertrag ist schnell unterschrieben, doch wenn sich später herausstellt, dass der Käufer nicht zahlen kann, muss er rückabgewickelt werden.

Nachdem beide Seiten den Notarvertrag unterschrieben haben, wird das Finanzielle geregelt. Der Notar trägt eine Auflassungsvormerkung – eine Art bindende Reservierung – im Grundbuch ein. Erst danach tätigt der Käufer die Zahlung. Wenn der Kaufpreis auf dem Konto des Verkäufers ist, kümmert sich der Notar um die endgültige Umschreibung des Eigentums und die Änderung des Grundbucheintrags. Nun ist die Immobilie erfolgreich verkauft.

Zum Schluss: Der Umzug

Der Verkauf ist abgewickelt, jetzt heisst es Kisten packen und umziehen. Auch für den Umzug muss einiges organisiert werden, angefangen von Umzugskartons über Helfer bis hin zu Parkverbotsschildern für den Umzugstransporter. Wem Lust oder Zeit fehlt, dies selbst zu erledigen, der lässt den Umzugsprofi die Arbeit machen.

Wer das passende Umzugsunternehmen gefunden hat, kann sich zurücklehnen und entspannt im neuen Zuhause ankommen.

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