Erfolgreiche Wohnungssuche: Zusage & Mietvertrag
Ist eine passende Wohnung gefunden, heißt es zunächst abwarten. Denn natürlich muss auch der Vermieter mit seinem neuen Mieter einverstanden. Kommt die Zusage, ist die Freude groß – und dann geht alles ganz schnell. Der Vermieter legt dem Mieter einen Mietvertrag vor.
Dieser kann prinzipiell frei formuliert sein, ist aber in der Regel ein sogenannter Formularmietvertrag. Diese Verträge sind beispielsweise bei Eigentümervereinen erhältlich. Teilweise sind sie aber veraltet und enthalten daher unwirksame Klauseln.
Darüber hinaus wird der Vermieter vom Mieter in den meisten Fällen eine Kaution verlangen – für den Fall dass es nach dem Auszug des Mieters in der Wohnung etwas zu beanstanden gibt.
Mieteralltag: Wissenswertes zum Mietrecht
Endlich, der Umzug ist geschafft, die Wohnung ist behaglich eingerichtet. Jetzt gilt es vor allem, Bürokratisches zu regeln. Versicherungen, Banken, eventuelle Zeitschriften-Abonnements – all das muss auf die neue Adresse umgestellt werden. Am wichtigsten ist es jedoch, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Gemeinde umzumelden.
Auch im laufenden Mietverhältnis stellen sich Mietern viele Fragen – etwa wenn es um die Betriebskosten geht. Denn neben der Hauptmiete zahlen Mieter auch Kosten für die Heizung und unter Umständen die Reinigung des Treppenhauses und Gebühren für fließendes Wasser. Doch nicht alle Betriebskosten dürfen auch tatsächlich über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden.
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Und auch die Miethöhe selbst darf der Vermieter nicht immer gänzlich frei bestimmen. Denn zumindest dann wenn das Mietrechtsgesetz gilt, muss er sich dabei an sogenannte Richtwerte und Kategoriemietzinse halten, die die Höhe der Miete bestimmen.
Neuer Job, neue Liebe, neue Wohnung: der Wohnungswechsel
So wohl sich ein Mieter in seiner Wohnung fühlen mag: Lebensumstände können sich schnell ändern. Ob es nun ein neuer Job, ein neuer Lebenspartner, Nachwuchs oder eine Scheidung ist. Viele Umstände können es nötig machen, die Wohnung nach einiger Zeit erneut zu wechseln. Hierzu müssen Mieter ihren Mietvertrag zunächst kündigen. Dabei gilt es sowohl gewisse formelle Bestimmungen als auch bestimmte Fristen einzuhalten.
Ist die Kündigung erfolgreich beim Vermieter eingegangen, steht nach Ablauf der Kündigungsfrist der Auszug an. Dabei verlangen Vermieter in vielen Fällen sogenannte Schönheitsreparaturen. Das bedeutet: Der Mieter soll die Wohnung noch vor Ende des Mietverhältnisses streichen. Wirklich wirksam sind solche Klauseln in Mietverträgen aber nur unter bestimmten Umständen.
Am Ende eines Mietverhältnisses findet in der Regel die sogenannte Wohnungsübergabe statt. Dabei geht der Mieter gemeinsam mit dem Vermieter durch die Wohnung und prüft, ob es irgendwo Schäden gibt, die über die übliche Abnutzung hinausgehen. Zudem werden darin die Zählerstände von Gas und Wasser notiert.
Der Umzug – vielleicht sogar ins Eigenheim
Nach der erfolgreichen Wohnungsübergabe geht es an den Umzug – dabei gibt es viel zu organisieren. Zunächst muss der Mieter entscheiden, ob er seinen Umzug selbst organisieren oder ein Umzugsunternehmen beauftragen will. Dabei mag ein Umzug mit Freunden zwar günstiger sein, er birgt aber auch gewisse Risiken – denn wenn etwas zu Bruch geht, haftet ein privater Helfer nur dann, wenn zuvor ein entsprechender Vertrag aufgesetzt wird.
Umzugsunternehmen bieten dagegen einen Komplettservice, vom Packen der Kartons bis hin zum Aufstellen der Möbel in der neuen Wohnung. Dies nimmt dem Mieter nicht nur den organisatorischen Stress eines Umzugs ab – auch falls etwas kaputt geht, steht der Mieter besser da. Denn in der Regel haftet ein Umzugsunternehmen in einem solchen Fall.
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Egal, ob zur Miete oder zum Kauf – wer aus einer Wohnung auszieht, muss sich meist eine neue suchen. Am Ende beginnt das Spiel mit der erneuten Wohnungssuche also von neuem.