Attraktive Laden- / Bürofläche in Toplage von Stockstadt mit hoher Sichtbarkeit
Merkmale
6 m Schaufensterfront
DSL-Anschluss
Bodenbelag: Teppich
Beleuchtung: Deckenbeleuchtung
Fenster: Kunststoff, Sonnenschutz
Bausubstanz und Energie
Energieausweis
Endenergiebedarf (Wärme)
Baujahr1953
Zustand der ImmobilieGepflegt
Mietkosten
Nettomiete
850 €
Nebenkosten
200 €
Provision für Mieter
2 Monats-Nettokaltmieten zzgl. MwSt.
Kaution
3.150 €
Lage
Stockstadt am Main (63811)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
1A-Lage
Die Lage ist ein entscheidender Faktor, wenn es um die Anmietung eines Büro- oder Ladengeschäfts geht. Dieses Ladenlokal befindet sich in erstklassiger 1A-Lage direkt an der Hauptstraße der Marktgemeinde Stockstadt am Main. Stockstadt, mit nahezu 8.000 Einwohnern, liegt vor den Toren Aschaffenburgs auf der linken Mainseite und hat sich sowohl als attraktiver Wohnstandort mit gut entwickelten Wohngebieten und Freizeiteinrichtungen als auch als moderner Industrie- und Dienstleistungsstandort etabliert.
Für den täglichen Bedarf ist Stockstadt hervorragend ausgestattet. In unmittelbarer Nähe finden Sie Bäckereien, Metzgereien, Verbrauchermärkte, Discounter sowie diverse Ärzte und Apotheken zur medizinischen Versorgung. Darüber hinaus bietet Stockstadt ein breites Bildungsangebot mit mehreren Kindergärten, einer Grund- und Hauptschule sowie das beliebte Waldschwimmbad.
Die Verkehrsanbindung ist hervorragend: Stockstadt ist bestens an die BAB A3 (Frankfurt-Würzburg), die BAB A45 (Hanau) und die Schnellstraße B469 (Richtung Obernburg/Miltenberg) angebunden. Der Frankfurter Rhein-Main-Flughafen ist nur etwa 40 km entfernt, und das Zentrum von Aschaffenburg erreicht man in ca. 10 km. Zudem bestehen sehr gute Bus- und Zugverbindungen nach Aschaffenburg, was eine hohe Erreichbarkeit und eine optimale Anbindung an die Region gewährleistet.
Weitere Informationen
Büro- / Ladengeschäft
Moderne Büro- / Ladenfläche in 1A-Lage von Stockstadt am Main mit großer Schaufensterfront.
Fläche: ca. 84,5 m² Nettomiete: 850 € Nebenkosten: 200 € Kaution: 3.150 €
Objektbeschreibung
Diese moderne und vielseitig nutzbare Gewerbefläche in bester 1A-Lage von Stockstadt am Main bietet ideale Voraussetzungen für Büro, Praxis oder Einzelhandel. Profitieren Sie von hoher Sichtbarkeit, großzügigen Schaufensterflächen und einer starken Kundenfrequenz direkt an der Hauptstraße.
Die helle und modern ausgestattete Büro- bzw. Ladenfläche überzeugt durch ihre exzellente Lage sowie eine großzügige Schaufensterfront. Der hochwertige, gewerbliche Nadelfilz (B1 – schwer entflammbar) in Anthrazit sorgt für eine ansprechende Optik und hohe Funktionalität.
Die Räume sind mit energieeffizienten LED-Leuchten ausgestattet und verfügen bereits über einen DSL-/Telefonanschluss. Aktuell wird eine stabile 100.000er Leitung genutzt. Ein durchgehender Sonnenschutz durch moderne Lamellenvorhänge und Rollos gewährleistet angenehme Lichtverhältnisse.
Die großzügigen Schaufensterflächen sind über Nacht beleuchtet (Zeitschaltuhr), der Eingangsbereich lässt sich über einen elektrischen Rollladen sichern. Im Objekt stehen getrennte Damen- und Herrentoiletten zur Verfügung.
Ausstattung im Detail
Fläche & Gestaltung:
• Großes Büro- / Ladengeschäft (flexibel gestaltbarer Grundriss) • 2 große Schaufensterflächen (ca. 2 x 3 Meter) zur Hauptstraße • 3 weitere Fenster zur Seite in Richtung Maibaum • Separater Vorder- und Hintereingang
• Kundenparkplätze direkt vor dem Geschäft • zusätzliche Parkflächen hinter dem Gebäude
Technische Ausstattung:
• Starkstromanschluss im Ladenbüro vorhanden • Glasfaseranschluss möglich
Stellplätze
Kostenfreie Stellplätze befinden sich sowohl direkt vor dem Haus als auch hinter dem Gebäude.
Vor dem Haus stehen ausreichend Parkmöglichkeiten mit 2-Stunden-Parkregelung zur Verfügung.
Optionales Mobiliar
Eine ungenutzte Küchenzeile inklusive Elektrogeräte kann bei Bedarf gegen Abschlag übernommen werden.
Lage
• Direkt am traditionellen Maibaum (mehrfache Veranstaltungen jährlich) • Gegenüber dem Rathaus der Marktgemeinde Stockstadt am Main • Hervorragende Sichtbarkeit und Kundenfrequenz • Zusätzliche Aufmerksamkeit durch regelmäßige Staubildung an der Bahnschranke
Sonstiges
Das Büro- bzw. Ladengeschäft wird nach Vereinbarung frei.
Kontakt & Besichtigung
Nutzen Sie diese seltene Gelegenheit, sich eine hervorragend sichtbare Gewerbefläche in bester Lage von Stockstadt am Main zu sichern.
Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin und überzeugen Sie sich persönlich von den vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten.
Diese attraktive Einheit wird erfahrungsgemäß schnell vergeben – zögern Sie nicht.
Kontaktaufnahme und Sonstige
KONTAKT & SERVICE
Für weitere Informationen oder ein ausführliches Exposé stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
SF IMMOBILIEN
Inh. Sascha Fürndörfler
PROVISIONSHINWEIS
Provision für den Mieter: 2 Monats-Nettokaltmieten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Die Maklerprovision ist bei Abschluss des Mietvertrages verdient und fällig.
MAKLERVERTRAG & WIDERRUF
Der Maklervertrag kommt durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit, insbesondere auf Basis dieses Exposés, zustande.
Dieses Exposé stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Wir weisen auf Ihr gesetzliches Widerrufsrecht hin. Die Widerrufsbelehrung erhalten Sie nach Ihrer Anfrage automatisch in Textform zusammen mit dem Exposé.
Irrtümer, Zwischenverkauf sowie Änderungen bleiben vorbehalten.
HAFTUNG & URHEBERRECHT
Alle Angaben in diesem Exposé erfolgen nach Informationen des Eigentümers und sind freibleibend.
Eine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird daher nicht übernommen.
Es obliegt dem Interessenten, die Angaben eigenständig zu prüfen.
Sämtliche Inhalte dieses Exposés sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht weitergegeben oder verwendet werden.
GELDWÄSCHEGESETZ (GWG)
Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 sowie § 11 Abs. 1 und 2 Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, die Identität unserer Vertragspartner vor Begründung einer Geschäftsbeziehung festzustellen und zu überprüfen, sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung eines Immobilienkaufvertrages besteht.
Hierzu ist die Erfassung relevanter Ausweisdaten erforderlich. Bei juristischen Personen ist ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen, aus dem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht.
Die erhobenen Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben für fünf Jahre aufbewahrt.
Der Vertragspartner ist zur Mitwirkung gemäß § 11 Abs. 6 GwG verpflichtet.
Stichworte
Sonstiges: EDV-Arbeitsplatzbeleuchtung, Getrennte Damen- und Herren-WCs