VARAZDIN 14ha Gewerbe- und Industrieareal
Energieausweis: ZU DIESER IMMOBILIE LIEGT DERZEIT NOCH KEIN ENERGIEAUSWEIS VOR. IN VORBEREITUNG. VARAZDIN 14ha Gewerbebaugebiet für Industrie, Produktion und Fachmärkte KROATIEN Die Stadt Varazdin mit rd 50.000 Einwohnern ist eines der wichtigsten Wirtschaftszentren in Kroatien - im Nordwesten gelegen, am Fluss Drau - nicht weit von Slowenien, Österreich und Ungarn entfernt. Die wesentlichsten Industriezweige sind Lebensmittel, Bauwesen, Textil, Metall- & Holzverarbeitung sowie IT. Varazdin hat ausgesprochen gute Verkehrsverbindungen auf der Strasse und Eisenbahn und ist mit den Seehäfen Rijeka, Triest und Koper gut verbunden. Ausserdem ist Varazdin als starke Industriestadt bekannt, mit einer hochentwickelten Industriezone, in der sich auch die angebotene Gewerbefläche befindet. Diese ist am Eingang in die Stadt Varazdin, direkt an der Hauptverkehrsstrasse, unweit von der Autobahn. Ebenso gibt es einen Zugang per Bahngleis, und in unmittelbarer Nähe ist auch der Stadtflughafen, auf dem Flugverkehr mit kleineren Flugzeugen möglich ist. Es sind dies Immobilien einer ehemaligen Fabrik. Das Grundstück ist eben, in Form eines unregelmässigen Vierecks mit einer Gesamtfläche von 135.322m2 - also fast 14 Hektar! KOMMUNALE INFRASTRUKTUR AM GRUNDSTÜCK GAS: Es besteht die Anschlussmöglichkeit an die Gasleitung, mit einer Leistung von 4 - 4,5 MW. STROM: Es besteht ein Anschluss an das Stromnetz, mit gesamter Leistung der Leitung von 1944kW. WASSER: Auf dem Grundstück besteht ein Anschluss mit dem Stadtwassernetz, der an das Verteilernetz im Fabrikgelände angeschlos Interesse? Bitte senden Sie uns ein VOLLSTÄNDIG augefülltes Kontaktformular zu, Sie erhalten dann umgehend ein ausführliches Exposé. ACHTUNG MAKLER: Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit. Alle Angaben stammen vom Verkäufer der Immobilie. Ohne Gewähr! blueHOMES AG ...die schönsten Häuser Europas... Energieausweis / energetische Angaben: Für die angebotene Immobilie liegt derzeit kein Energieausweis vor. Die Immobilie befindet sich im Ausland; maßgeblich sind daher ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Belegenheitsstaates. Eine Verpflichtung zur Angabe von Energiewerten nach deutschem Recht besteht für diese Immobilie nicht. Sofern nach den Vorschriften des Belegenheitsstaates eine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises besteht, wird dieser im weiteren Vermarktungsprozess eingeholt und Interessenten rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben erfolgen nach bestem Wissen; eine Haftung für die Verfügbarkeit oder Vollständigkeit energetischer Kennwerte vor Vorlage eines entsprechenden Nachweises wird ausgeschlossen.