Nette 4-Zi. Erdgeschosswohnung mit Garage in Birkenfeld
* BITTE NUR E-MAIL-ANFRAGEN *
Die helle 4-Zi.-Erdgeschosswohnung bietet ein großes Wohnzimmer, ein Schlafzimmer sowie zwei Kinderzimmer, Küche ohne EBK, Tageslichtbad mit Dusche, separates WC, Keller, Waschküche sowie eine Garage.
Der Vermieter wünscht maximal 3 Personen.
*Die Mindestmietzeit beträgt 2 Jahre!*
Merkmale
Bezug: Nach Vereinbarung
Erdgeschoss
Kelleranteil
Garage
Bad/WC getrennt
Badezimmer: Bad mit Dusche, Bad mit Fenster
Waschraum
Bodenbelag: Fliesen, Laminat
Realisiere Dein Projekt
Bausubstanz und Energie
Energieausweis
F
Baujahr1925
Zustand der ImmobilieGepflegt
HeizungsartZentralheizung
EnergieträgerGas
Mietkosten
Kaltmiete
10,37 €/m²
850 €
Nebenkosten
250 €
Heizkosten
in Nebenkosten enthalten
Zusätzliche Kosten
Miete pro Stellplatz
50 €
Kaution
2550 €2.550 €
Lage
Birkenfeld (75217)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Birkenfeld, am nördlichen Schwarzwald gelegen ist in wenigen Fahrminuten von Pforzheim und der BAB- PF-West erreichbar. Kiga, Grund-und Hauptschule, Realschule, Möglichkeiten zum Einkauf des täglichen Bedarfs sind im Ort vorhanden sowie eine gute Verkehrsanbindung mit Bus und S-Bahn. Ein großes Gewerbegebiet mit namhaften Firmen und einem guten Branchenmix bietet Arbeitsplätze im Ort.
Weitere Informationen
Besichtigungstermine
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nur Kontaktanfragen mit vollständiger Anschrift und Telefonnummer bearbeiten können.
Besichtigung: Nach Vereinbarung mit unserem Büro.
Alle Angaben zum Objekt beruhen auf Angaben des/der Eigentümer/s oder sonstigen Dritten. Wir bitten um Verständnis, dass wir für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen können.
Hinweis: Mit der Angabe meiner Telefonnummer und E-Mail Adresse stimme ich ausdrücklich zu, dass die Firma Eickele Immobilien & Finanzen mich telefonisch oder per E-Mail über Angebote bzw. zu Terminabstimmungen kontaktieren kann.
Widerrufsrecht: mit der Novellierung des Verbraucherrechts im Juni 2014 sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher. Der Nachweis, dass der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert wurde, obliegt dabei den Unternehmen.
Stichworte
Versorgung: Städtische Wasserversorgung