Weitere Informationen
Das Objekt:
4 Zimmer, 1OG/DG, kein Fahrstuhl
Wohnfläche: ca. 76,1 m²
1 Stellplatz
Bitte beachten Sie unsere Hinweise....
Zur Vermietung bieten wir Ihnen hier eine 4 Zimmer umfassende Dachgeschosswohnung mit rückwärtigem Gartenanteil an.
Die Wohnung umfasst ein Dusch- und Wannenbad mit Fenster, zwei Schlafräume, ein Wohnzimmer mit einem angehängten Büro und eine kleine Küche sowie einen Abstellraum.
Das Objekt befindet sich in einem Zweifamilienhaus in absolut ruhiger Lage von Oldendorf bei Stade.
In Oldendorf erreichen Sie sämtliche Einkaufs- und Versorgungmöglichkeiten sowie fußläufig vom Objekt das Schulzentrum.
In der Hansestadt Stade bieten sich weitere Möglichkeiten für Arbeit, Versorgung und der Anschluss via Bahn oder Autobahn nach Hamburg.
Pflichtangabe gem. GEG:
- Baujahr Gebäude: 1995
- Baujahr Anlagentechnik: 2006
- Energieträger: Heizöl
- Energieausweistyp: Energieverbrauchsausweis
- Energieverbrauchskennwert: 120,2 kWh/(m²a)
- Energieeffizienzklasse: D
GEG vs. EnEV - Unterschied in den Verordnungen
Das Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) ist der Nachfolger der EnEV,
wurde am 16.08.2020 beschlossen und trat zum 01.11.2020 in Kraft mit einer Übergangszeit bis zum 01.05.2021.
Bis dahin werden Energieausweise noch nach der EnEV2014/2016 ausgestellt,
ab dem 01.05.2021 dann nach GEG.
Es bestehen keine Unterschiede in der Gültigkeit oder dem Geltungsbereich!
Energieausweise nach EnEV2014 oder GEG sind gleichwertig.
Einziger Unterschied: zusätzliche Angabe zu CO2-Emissionen jetzt auch beim verbrauchsbasierten Energieausweis nach GEG.
Die Frage, ob ein Energieausweis nach GEG oder EnEV erstellt wurde, ist damit akademischer Natur und für Laien fast komplett uninteressant.
Die relevanten Inhalte der EnEV finden sich in Gänze auch im GEG.
Unabhängig von der verwendeten Verordnung, sind Energieausweise nach GEG und nach EnEV2014 beide 10 Jahre lang ab Ausstellung gültig. Daran ändern auch eventuelle neue Gesetzesrevisionen nichts - der Energieausweis bleibt so lange gültig, wie auf der ersten Seite in der linken oberen Ecke angegeben.
Das ist selbst dann der Fall wenn die alte Verordnung durch eine neue abgelöst wird.
Wichtige Hinweise:
Die Wohnung steht Ihnen ab sofort zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
- Keine Abrechnung über staatliche Stellen möglich
- Keine Hunde und/oder Katzenhaltung möglich
- Vereinbarung einer Staffelmiete, alle 2 Jahre/10,00 EUR
- Es wird eine Mindestmietzeit von 24 Monaten vereinbart
- Die Wohnung wird an max. 4 Personen vermietet
Mietvoraussetzung:
- Positive SCHUFA-Auskunft aller einzugswilligen Personen
- Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
Strom, sowie Breitband/Telefon zahlt der Mieter direkt an seinen jeweiligen Anbieter
Stichworte
Zustand: renoviert, gepflegt