Der historische Gewerbepark im rechtsrheinischen Köln-Dellbrück bietet durch seine Struktur unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten in insgesamt 45 Gebäuden mit diversen Mieteinheiten, die kombiniert oder einzeln angemietet werden können. Der Park besteht hauptsächlich aus Hallen- und Büro-/Loftflächen die durch Ihren charakteristischen Charme überzeugen. Angedient werden die Hallen über ebenerdige Tore. Individuelle Mieterausbauten sind möglich. Im Außenbereich befinden sich ausreichend PKW-Stellplätze.
Merkmale
frei ab sofort
Barrierefrei
Personenaufzug
Raumaufteilung flexibel
Kantine
.Boden Epoxidharz .Deckenlast (kg/m2) 300 .Aufzug Personenaufzug .Befeuerung Gas .Heizungsart Zentralheizung .Beleuchtung LED, HQL-Strahler, seitliche Fensterbänder, Einbauspots .Absicherung 16 A, 32 A, 64 A .Brandschutz Brandmeldeanlage .Umzäuntes Grundstu?ck Ja .Lu?ftung Lu?ftungsanlage, Klimaanlage .E-Ladesäule Ja .Teeku?che Ja .Kantine Ja .Räume veränderbar Ja .Barrierefrei Ja .Raumtrennung aus Glas .Raucheraustritt
Grundrisse
Verschaffe dir einen genauen Überblick über die Raumaufteilung.
Bausubstanz und Energie
Möchtest du Details zum Energieverbrauch?
Baujahr1989
HeizungsartZentralheizung
EnergieträgerGas
Mietkosten
Miete auf Anfrage
Provision für Mieter
provisionspflichtig gemäß AGB inkl. MwSt.
Kaution
keine Angabe
Lage
Dellbrück, Köln (51069)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Der Standort in Köln-Dellbrück bietet eine hervorragende Anbindung an die A3 und A4. Die Kölner Innenstadt ist in ca. 15 Minuten erreichbar, der Flughafen Köln/Bonn in ca. 20 Minuten. Eine Bushaltestelle sowie S-Bahnstation befindet sich in unmittelbarer Nähe.
Weitere Informationen
Sonstiges
H I N W E I S E
Bei der hier angebotenen Liegenschaft handelt es sich um eine reine Lager-, Logistik- oder Produktionsimmobilie. Wir bitten Sie, bei folgenden Nutzungswünschen, von einer Anfrage abzusehen:
.Events und Veranstaltungen .Religiöse Einrichtungen und Versammlungsstätten .Vergnügungsstätten & Diskotheken .Gastronomie .Sport- & Spielstätten
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen gemäß Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Stichworte
Gesamtfläche: 550,00 m², Grundstücksfläche: 98.556,00 m²