In bester Lage von Westendorf bei Kitzbühel gelangt diese ca. 80 m² große, teilmöblierte Mietwohnung zur Vermietung. Die Wohnung überzeugt durch eine durchdachte Raumaufteilung mit zwei gemütlichen Schlafzimmern und einem großzügigen Wohnbereich.
Das Badezimmer ist mit Badewanne und Dusche ausgestattet und bietet angenehmen Komfort im Alltag. Ein Autoparkplatz im Freien ist bereits im Mietangebot inkludiert.
Dank der hervorragenden Lage genießen Sie eine perfekte Kombination aus Ruhe, Natur und bester Anbindung - ideal für alle, die alpines Lebensgefühl und Wohnqualität schätzen.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er - entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers - einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit Arzt <250m Apotheke <250m
Kinder & Schulen Schule <250m Kindergarten <250m Höhere Schule <8.000m
Nahversorgung Supermarkt <250m Bäckerei <250m
Sonstige Bank <250m Geldautomat <3.250m Polizei <500m Post <250m
Der Anbieter hat keine Informationen zu Energieverbrauch oder Zustand der Immobilie bereit gestellt.
Mietkosten
Gesamtmiete
1.300 €
Nettokaltmiete
1.100 €
Betriebskosten
200 €
Kaution
3 Bruttomonatsmieten
Weitere Preisinformationen
Nettokaltmiete: 1.100,00 EUR
Lage
Dorfstraße, Westendorf (6363)
Weitere Informationen
Sonstiges
DOPPELTÄTIGKEIT/NAHEVERHÄLTNIS Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als DOPPELMAKLEr tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende WIRTSCHAFTLICHE und FAMILIÄRE Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus REGELMÄSSIGER GESCHÄFTLICHER VERBINDUNG.
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WIDERRUFSBELEHRUNG UND RÜCKTRITTSRECHTE BEI FERNABSATZ- UND AUSSERGESCHÄFTSRAUM-VERTRÄGEN Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit - bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist - sein Rücktrittsrecht verliert. Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Stichworte
Bundesland: Tirol