orea | Langfristig vermietete Anlagewohnung im 14. Bezirk - 2 Zimmer mit Balkon nahe Linzer Straße!
In ruhiger Wohnlage des 14. Bezirks - nur wenige Schritte von der Linzer Straße entfernt - befindet sich diese attraktive 2-Zimmer-Wohnung mit Balkon in der Beckmanngasse 27. Die Wohnung ist bereits verlässlich bis 31.08.2029 vermietet und erwirtschaftet eine Nettomiete von 599,45 € - ideale Bedingungen für Anleger:innen, die auf Sicherheit und Stabilität setzen.
Die rund 46 m² große Wohnung überzeugt durch ihre funktionale Raumaufteilung, einen kleinen aber feinen Balkon sowie ein gepflegtes Wohnhaus mit guter Infrastruktur. Öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten und Nahversorgung sind fußläufig erreichbar - ein Standort mit Entwicklungspotenzial!
Highlights:
* 2-Zimmer-Wohnung mit Balkon
* Vermietet bis 08/2029 - planbare Mieteinnahmen (Nettomiete € 599,45)
* Lage nahe Linzer Straße - gute Anbindung & Infrastruktur
* Ruhiges, gepflegtes Haus
* Optional: Tiefgaragenstellplatz zum Kauf um € 24.000
* Perfekte Investition für langfristig denkende Anleger:innen
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Baujahr2007
Zustand der ImmobilieNeubau, neuwertig
HeizungsartZentralheizung
EnergieträgerGas
Preisdetails
Kaufpreis
259000 €259.000 €
5.718,70 €/m²
Provision für Käufer
3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt.
Weitere Preisinformationen
1 Garagenstellplatz
Lage
Beckmanngasse, Wien (1140)
Linzer Straße, Reinlpark
Weitere Informationen
Sonstiges
DOPPELTÄTIGKEIT/NAHEVERHÄLTNIS Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als DOPPELMAKLEr tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende WIRTSCHAFTLICHE und FAMILIÄRE Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus REGELMÄSSIGER GESCHÄFTLICHER VERBINDUNG.
WIDERRUFSBELEHRUNG UND RÜCKTRITTSRECHTE BEI FERNABSATZ- UND AUSSERGESCHÄFTSRAUM-VERTRÄGEN Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit - bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist - sein Rücktrittsrecht verliert. Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Stichworte
Garage vorhanden, Anzahl der Badezimmer: 1, Anzahl der separaten WCs: 1, Anzahl Balkone: 1, Balkon-Terrassen-Fläche: 2,57 m², Bundesland: Wien