In Reutte gelangt dieses tolle Mehrfamilienhaus mit großem Garten, geräumigem Keller und zahlreichen AAPs in den Verkauf.
Das Bestandsgebäude wurde im Jahr 1999 durch einen Anbau erweitert. So wurden drei eigenständige Wohneinheiten geschaffen.
Das Gebäude wurde immer gut gepflegt und laufend instandgehalten. Das Dach wurde saniert und gedämmt. Die Holzfenster sind 2-fach verglast.
Im Erdgeschoß befinden sich eine 2-Zimmer-Wohnung und eine 4-Zimmer-Wohnung. Das gesamte Obergeschoß ist eine 7-Zimmer-Wohnung. Jede Wohnung verfügt über einen Zugang zum Garten.
Der Zustand der Wohnungen bzw. des gesamten Mehrfamilienhauses ist gut.
Aktuell sind alle drei Wohnungen noch (befristet) vermietet. Die monatlichen Mieteinnahmen betragen insgesamt € 2.390,00 (davon entfallen € 650,00 auf Wohnung 1, € 790,00 auf Wohnung 2 und € 950,00 auf Wohnung 3).
3 Garagenplätze und 5 Abstellplätze im Freien gehören ebenfalls zum Kaufgegenstand.
ECKDATEN:
Objekttyp: Liegenschaft GSt-Nr.: 940/47 Grundstücksfläche: 710 m² Bebauung: Mehrfamilienhaus Baujahr (Zubau): 1999 Zustand: Gut Wohnnutzfläche: ca. 251 m² Wohneinheiten: 3 Garten: 481 m² Garagen: 3 Abstellplätze: 5 Heizung: Radiatoren Befeuerung: Gas Heizwärmebedarf: in Arbeit Verfügbarkeit: ab sofort Kaufpreis: auf Anfrage
Dieses Objekt ist auf jeden Fall eine Besichtigung wert! Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden und überzeugen Sie sich mittels eines Besichtigungstermins. Wir sind gerne jederzeit für Sie da!
Ihre Ansprechpartnerin FRAU BARBARA LECHLEITNER
NEBENKOSTEN Maklerhonorar: 3,6 % inkl. USt Vertragserrichtungskosten: ca. 1,5 % zzgl. USt und Barauslagen Grunderwerbsteuer: 3,5 % Grundbuchseintragung: 1,1 % _Unter Umständen könnte hier ab dem 01.04.2024 eine Befreiung gemäß dem Beschluss der Österreichischen Bundesregierung für die Eintragung des Eigentumsrechts sowie die Eintragung einer eventuellen Pfandurkunde möglich sein._
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.
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Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.