Helle 3-Zimmer-Wohnung sĂĽdlich vom Opernhaus - mit Aufzug und Wintergarten fĂĽr Kapitalanleger oder Selbstbezieher
Die helle und ruhige Wohnung liegt im 3. OG eines gepflegten Mehrfamilienhauses mit Personenaufzug.
Das Haus verfügt über einen Vollwärmeschutz und überzeugt durch einen niedrigen Energieverbrauch.
Zur Wohnung gehört ein Kellerabteil. Weiterhin ist ein gemeinschaftlicher Fahrradkeller im Haus vorhanden.
Die Hausreinigung und der Winterdienst werden von einem Hausmeisterdienst ĂĽbernommen.
Die Wohnung steht derzeit leer und eignet sich daher sowohl fĂĽr Selbstbezieher, wie auch fĂĽr Kapitalanleger.
Die Instandhaltungsrücklage zum 31.12.2024 beträgt für das gesamte Haus 76.910,75 EUR und für die Wohnung 2.417,42 EUR.
Merkmale
Bezug: ab 01.01.2026
3. Geschoss
Personenaufzug
Kelleranteil
Bad/WC getrennt
DSL-Anschluss
Badewanne
Bodenbelag: Fliesen, Laminat
Realisiere Dein Projekt
Bausubstanz und Energie
Energieausweis
B
Baujahr1968
Zustand der Immobilierenoviert / saniert
HeizungsartZentralheizung
EnergieträgerGas
Preisdetails
Kaufpreis
320000 €320.000 €
3.636,36 €/m²
Hausgeld
317.92 €317,92 €
Provision für Käufer
3,57 % vom notariellen Kaufpreis (inkl.MwSt)
Geschätzte Gesamtkosten
349.024 €1
Kaufpreis
320.000 €
Kaufnebenkosten
29.024 €
2
Notarkosten (1,5%)
4.800 €
Grunderwerbsteuer (3,5%)
11.200 €
Provision für Käufer (3,57%)
11.424 €
Grundbucheintrag (0,5%)
1.600 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
2Bei den Angaben handelt es sich um ortsübliche Werte. Individuelle Kosten können abweichen.
Lage
Steinbühl, Nürnberg (90443)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Zentrale Wohnlage in unmittelbarer Nähe zum Zentrum südlich des Opernhauses.
Die Lage der Wohnung ist geprägt von einer guten Infrastruktur. Vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, Apotheken, Banken und Ärzte sind in unmittelbarer Umgebung vorhanden. Kindergärten und Schulen befinden sich in der näheren Umgebung. Die Altstadt mit ihrer Fußgängerzone ist in wenigen Gehminuten erreichbar. (ca. 500 Meter).
Öffentliche Verkehrsmittel (U-Bahn, Straßenbahn, Hauptbahnhof) befinden sich allesamt in der nächsten Umgebung.
Weitere Informationen
Hinweis zum Geldwäschegesetz:
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) • Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird. • Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren. • Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten. • Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt. • Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
Helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen.
• Zeigen Sie ihrem Immobilienmakler Ihren Personalausweis und ermöglichen Sie ihm die erforderlichen Aufzeichnungen. • Erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte.
Weitere Informationen zum Geldwäschegesetz: http://www.stmi.bayern.de, Stichwort: Innere Sicherheit und Ordnung
Stichworte
Serviceleistungen: Hausmeister
Sonstiges: ISDN, frei werdend