ISTRIEN Labin 2ha Agrar Bauland für Reiterhof
Energieausweis: ZU DIESER IMMOBILIE LIEGT DERZEIT NOCH KEIN ENERGIEAUSWEIS VOR. IN VORBEREITUNG. LABIN Agrarland 2,2ha - bestens geeignet für Pferderanch - inkl. 2.500m2 Bauland ISTRIEN - KROATIEN Die Lage ist Nahe Labin - wenige Kilometer außerhalb des Ortes, Richtung Süden - in einer sehr schönen ruhigen Gegend, die auch leicht besiedelt ist - also mit einigen Häusern in der Nachbarschaft, und leichter Hangneigung. Es handelt sich beim Grundstück um eine große arrondierte Fläche mit etwa 2,2ha, Großteils umgeben mit Trockensteinmauern / Bäumen und Sträuchern - also an sich ideal für Tierhaltung wie Pferde, denn man spart Kosten für einen Zaun! Wie man auf den Fotos nachfolgend sieht, wird das auch als Agrarland betreut - rein die Wiese gemäht und Heuballen gemacht. Am unteren Ende, bei der Einfahrt der Hauptstraße wo auch Häuser stehen, ist ein Teil sogar Bauland - rd. 2.500 m2. Hier können Häuser gebaut werden. Der zukünftige Eigentümer kann das auch parzellieren und als Bauland zum Teil auch wieder verkaufen. Infrastruktur wie Wasser, Strom und Straßenzufahrt sind alles vorhanden. Besonders geeignet ist das Areal aber für einen Reithof, Pferdefarm und für andere Nutztiere wie Rinder, Schafe, Ziegen. Am Meer ist man von dort in etwa 10 Minuten, Im Ort Labin in 5 Minuten. Grundstück: Gesamt ca. 22.000m2 Davon Bauland ca. 2.500m2 Preis: EUR 12 / m2 Für die Bewirtschaftung und Investitionen im Agrarbereich, für neue Flächenkultivierungen wie aktuell hier gibt es in Kroatien laufende EU-Förderungen und Zuschüsse. Wir betreuen Sie vom Kauf bis zur Abwicklung von EU-Förde Interesse? Bitte senden Sie uns ein VOLLSTÄNDIG augefülltes Kontaktformular zu, Sie erhalten dann umgehend ein ausführliches Exposé. ACHTUNG MAKLER: Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit. Alle Angaben stammen vom Verkäufer der Immobilie. Ohne Gewähr! blueHOMES AG ...die schönsten Häuser Europas... Energieausweis / energetische Angaben: Für die angebotene Immobilie liegt derzeit kein Energieausweis vor. Die Immobilie befindet sich im Ausland; maßgeblich sind daher ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Belegenheitsstaates. Eine Verpflichtung zur Angabe von Energiewerten nach deutschem Recht besteht für diese Immobilie nicht. Sofern nach den Vorschriften des Belegenheitsstaates eine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises besteht, wird dieser im weiteren Vermarktungsprozess eingeholt und Interessenten rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben erfolgen nach bestem Wissen; eine Haftung für die Verfügbarkeit oder Vollständigkeit energetischer Kennwerte vor Vorlage eines entsprechenden Nachweises wird ausgeschlossen.