3 Etagen alles offen - Ausstellungsraum für Bilder-Foto-Künstler- oder Büro- oder...…...
Bausubstanz und Energie
Energieausweis
Endenergieverbrauch (Wärme)
Endenergieverbrauch (Strom)
Preisdetails
Kaufpreis
195000 €195.000 €
Provision für Käufer
4,76%
Geschätzte Gesamtkosten
204.282 €1
Kaufpreis
195.000 €
Kaufnebenkosten
9.282 €
2
Provision für Käufer (4,76%)
9.282 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
2Bei den Angaben handelt es sich um ortsübliche Werte. Individuelle Kosten können abweichen.
Lage
Pfahlstrasse 12, Eichstätt (85072)
Zentrale Innenstadt Lage mit Passage Derzeit Vermietet und als Geldanlage für den sofortigen Verkauf -Mieter muss übernommen werden.
Existenzgründerförderung im Stadtgebiet Wir fördern Ihre Idee – Unterstützung für Existenzgründer/-innen!
Außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs, also im gesamten übrigen Stadtgebiet unterstützt die Stadt Eichstätt gewerbliche Existenzgründer/-innen bei der Anmietung von Räumlichkeiten. Ziel der Förderung ist es, neues Gewerbe genauso wie die Übernahme eines Unternehmens zu unterstützen und die wirtschaftliche Vielfalt der Stadt insgesamt zu stärken.
Wer wird gefördert? Gefördert werden:
Existenzgründer/-innen, die ein neues Gewerbe oder eine berufliche Selbstständigkeit in Eichstätt begründen Betriebsübernahmen, z. B. durch ehemalige Geschäfts- oder Betriebsleiter Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt als Mietzuschuss für eine maximale Fläche von 180 m²:
1. Jahr: 1,50 € pro m² / Monat 2. Jahr: 1,00 € pro m² / Monat Voraussetzungen zur Antragsstellung Die Antragstellenden müssen folgende Unterlagen einreichen:
Ausgefülltes Antragsformular mit Unterschrift(en) Businessplan inkl. Finanzplan Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Unternehmens (Steuerberater, IHK/HWK, Bank, AfA, o. Ä.) Mietvertrag mit Flächenberechnung auf Basis eines Grundrissplans Kopie der Gewerbeanmeldung der Stadt Eichstätt Einverständniserklärung zur Rückzahlung bei Betriebsverlagerung (Anlage 2 der Richtlinien) Frist Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit beim Standortmanagement der Stadt Eichstätt eingereicht werden.
Vergabeverfahren Die Anträge werden von der Verwaltung auf Einhaltung der Frist, Vollständigkeit und Tragfähigkeit des Unternehmens geprüft. Die Gewährung der Förderung erfolgt fortlaufend durch den Oberbürgermeister auf Empfehlung der Verwaltung.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung – die Mittelvergabe erfolgt im Rahmen des Haushaltsplans. Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet – bei Erschöpfung des Budgets erfolgt die Vormerkung für das nächste Haushaltsjahr.
Rückzahlungspflicht bei Betriebsverlagerung Bei Verlagerung des Betriebs außerhalb von Eichstätt innerhalb von 5 Jahren besteht ein Anspruch auf Rückzahlung.
Weitere Informationen
Sofort zu Übernehmen -Frei
Der Laden kann jederzeit übernommen werden Ab Sofort frei !
Kann als -Shop-Laden-Büro-Verkaufsfläche auf 3 Etage mit 2 Zugängen-Große Fensterfronten später auch wieder umgestaltet werden. Dieser schöne Laden liegt im Herzen von Eichstätt. Sehr belebt -da die Verbindung zum Domplatz mit einer Passage besteht!! Studenten - Schüler- Besucher der Innenstadt- Wochenmarkt einkäufer- etc.- lebhafte Stelle wo man öfters vorbei kommt. Existenzgründerförderung im Stadtgebiet Wir fördern Ihre Idee – Unterstützung für Existenzgründer/-innen!
Außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs, also im gesamten übrigen Stadtgebiet unterstützt die Stadt Eichstätt gewerbliche Existenzgründer/-innen bei der Anmietung von Räumlichkeiten. Ziel der Förderung ist es, neues Gewerbe genauso wie die Übernahme eines Unternehmens zu unterstützen und die wirtschaftliche Vielfalt der Stadt insgesamt zu stärken.
Wer wird gefördert? Gefördert werden:
Existenzgründer/-innen, die ein neues Gewerbe oder eine berufliche Selbstständigkeit in Eichstätt begründen Betriebsübernahmen, z. B. durch ehemalige Geschäfts- oder Betriebsleiter Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt als Mietzuschuss für eine maximale Fläche von 180 m²:
1. Jahr: 1,50 € pro m² / Monat 2. Jahr: 1,00 € pro m² / Monat Voraussetzungen zur Antragsstellung Die Antragstellenden müssen folgende Unterlagen einreichen:
Ausgefülltes Antragsformular mit Unterschrift(en) Businessplan inkl. Finanzplan Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Unternehmens (Steuerberater, IHK/HWK, Bank, AfA, o. Ä.) Mietvertrag mit Flächenberechnung auf Basis eines Grundrissplans Kopie der Gewerbeanmeldung der Stadt Eichstätt Einverständniserklärung zur Rückzahlung bei Betriebsverlagerung (Anlage 2 der Richtlinien) Frist Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit beim Standortmanagement der Stadt Eichstätt eingereicht werden.
Vergabeverfahren Die Anträge werden von der Verwaltung auf Einhaltung der Frist, Vollständigkeit und Tragfähigkeit des Unternehmens geprüft. Die Gewährung der Förderung erfolgt fortlaufend durch den Oberbürgermeister auf Empfehlung der Verwaltung.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung – die Mittelvergabe erfolgt im Rahmen des Haushaltsplans. Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet – bei Erschöpfung des Budgets erfolgt die Vormerkung für das nächste Haushaltsjahr.
Rückzahlungspflicht bei Betriebsverlagerung Bei Verlagerung des Betriebs außerhalb von Eichstätt innerhalb von 5 Jahren besteht ein Anspruch auf Rückzahlung.