Ladenlokal als Teileigentum in der Lüdenscheider Innenstadt
Ca. 300 m vom Sternplatz entferntes Ladenlokal in der Einkaufszone. Es befindet sich im Erdgeschoss eines Wohn - und Geschäfthauses und verfügt über ein kleines Schaufenster und einen barrierefreien Eingang. In der ehemaligen Gaststätte sind aufgrund der Lage im „zentralen Versorgungsbereich Innenstadt“ planungsrechtlich vielfältige Nutzungsmöglichkeiten gegeben. Diese Räumlichkeiten sind unvermietet. Auf dem Grundstück sind zwei eigene Pkw – Stellplätze vorhanden. Infos auch unter: www.maerkische-immobilien.de.
Merkmale
Bezug: sofort möglich
Teeküche
Bodenbelag: Laminat
2 Stellplätze: Außen-Stellplatz
Fenster: Kunststoff
voll klimatisiert
3 m Schaufensterfront
Vinylboden, Klimaanlage
Bausubstanz und Energie
Baujahr1986
HeizungsartZentralheizung
EnergieträgerGas
Preisdetails
Kaufpreis
95000 €95.000 €
Hausgeld
560 €560 €
Provision für Käufer
3,57 % inkl. 19 % gesetzl. MwSt.
Geschätzte Gesamtkosten
98.392 €1
Kaufpreis
95.000 €
Kaufnebenkosten
3.392 €
2
Provision für Käufer (3,57%)
3.392 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
2Bei den Angaben handelt es sich um ortsübliche Werte. Individuelle Kosten können abweichen.
Lage
Lüdenscheid (58507)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Nähe Zentrum
Weitere Informationen
Aufteilung, Flächen
Ladenfläche für Verkauf, Büro, Gastronomie etc. 71 m² Küche mir eigenem Ausgang (evtl. Büro) 8 m² die Fläche im Untergeschoss für Toiletten, Flur und Lager 29 m² gesamt: 108 m²
Besichtigung
nach Absprache, flexibel möglich
Widerruf
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Märkische Immobilien e.K., Frank Bruck, Humboldtstr. 3, 58511 Lüdenscheid, E - mail: info@maerkische-immobilien.de; Fax: 02351/918606 Folgen des Widerrufs: Widerruft der Verbraucher den Maklervertrag, werden die empfangenen Leistungen und die Herausgabe gezogener Nutzungen zurückgewährt. Bei einer Maklerleistung, die vom Verbraucher ihrer Natur nach nicht zurückgewährt werden kann, hat der Verbraucher als Rückgewährschuldner Wertersatz nach § 346 Abs. 2 Nr.1 BGB zu leisten.
Stichworte
Sonstiges: Getrennte Damen- und Herren-WCs