Idyllische Landwirtschaft im Herzen des Lungaus – ca. 5,5 Hektar mit Wohnhaus und Wirtschaftsgebäuden
Das Anwesen umfasst eine Gesamtfläche von rund 5,5 Hektar und besteht aus:
•einem sanierungsbedürftigen Wohnhaus •Wirtschaftsgebäude, darunter Stallungen, Scheune (sanierungsbedürftig), eine Maschinenhütte und Getreidekasten •arrondierten Wiesen- und Grünlandflächen, teils eben, teils leicht geneigt
Die Liegenschaft besticht durch ihre sonnige, ruhige Lage mit traumhaftem Ausblick auf die umliegende Bergwelt. Eine gute Zufahrt ist ganzjährig gewährleistet.
Highlights: •Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten (Hobbylandwirt, Tierhaltung, Urlaub am Bauernhof etc.) •Natur pur in einer der schönsten Regionen Österreichs •Sofort verfügbar – ideal für den Start ins Landleben
Bei ernsthaftem Interesse freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Weitere Informationen und Besichtigungstermine auf Anfrage.
Merkmale
Kein Keller
Garage
Bodenbelag: Fliesen, Laminat, Stein
Fenster: Holz
Grundrisse
Verschaffe dir einen genauen Überblick über die Raumaufteilung.
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Bausubstanz und Energie
Möchtest du Details zum Energieverbrauch?
Baujahr1900
Zustand der ImmobilieAltbau (bis 1945)
HeizungsartOfen
EnergieträgerElektro, Holz
Preisdetails
Kaufpreis
870000 €870.000 €
Provision für Käufer
35640
Lage
Mariapfarr (5571)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Weitere Informationen
Sonstige Information
Ich weise darauf hin, dass der Erwerb der Liegenschaft der Zustimmung der Salzburger Grundverkehrsbehörde bedarf.
Weiters verweise ich auf die Bestimmungen des Salzburger Raumordnungsgesetzes und darf Sie darüber informieren, dass die kaufgegenständliche Liegenschaft von Ihnen selbst zu nutzen ist. Zudem ist für den Erwerb in der Regel eine entsprechende land- bzw. forstwirtschaftliche fachliche Qualifikation bzw. Ausbildung erforderlich.
Seit 01.03.2023 gilt darüber hinaus, dass beim Erwerb von Rechten an landwirtschaftlichen Grundstücken die Hofstelle (Forstbetrieb) des Erwerbers über das öffentliche Straßennetz nicht weiter als 20 km entfernt liegen darf. Beim Erwerb von Rechten an einzelnen forstwirtschaftlichen Grundstücken oder Almflächen beträgt diese Entfernung maximal 60 km.
Der Erwerb der Fläche ist daher jedenfalls von der Zustimmung der Grundverkehrsbehörde abhängig.