Daun-Rengen: Baugrundstück mit ca. 675 m² Fläche in ruhiger Wohngegend
HOME Hausvermarktung Trier präsentiert Ihnen im Herzen der Vulkaneifel ein schönes Baugrundstück in ruhiger Wohngegend mit viel Natur und ländlichen Charme
Das Grundstück liegt in im Ortsteil Rengen, unweit der Stadt Daun, fernab von jeglichem Straßenlärm in einem gewachsenen Wohnumfeld.
Grundstückgröße: 675 m² Kaufpreis: € 34.000,--
Merkmale
675 m² Grundstück
Grundrisse
Grundrisse
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Bausubstanz und Energie
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Preisdetails
Kaufpreis
34000 €34.000 €
50,37 €/m²
Provision für Käufer
3,57 % inkl. gesetzlicher MwSt.
Geschätzte Gesamtkosten
35.214 €1
Kaufpreis
34.000 €
Kaufnebenkosten
1.214 €
2
Provision für Käufer (3,57%)
1.214 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
2Bei den Angaben handelt es sich um ortsübliche Werte. Individuelle Kosten können abweichen.
Lage
Rengen, Daun (54550)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Weitere Informationen
Provisionshinweis
Die Provisionszahlung im Rahmen dieses Verkaufsinserats für die genannte Immobilie beträgt standardmäßig und sofern nicht anders im vorliegenden Exposé oder durch individuelle Vereinbarung festgelegt, bei Abschluss eines Kaufvertrages einen Anteil von 3,57 % (inklusive Mehrwertsteuer) der notariell beurkundeten Kaufpreissumme.
Diese Provision ist durch unsere Maklertätigkeit verdient und wird sofort fällig und zahlbar, sobald durch unsere Vermittlung oder durch unseren Nachweis der gewollte Vertrag oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag abgeschlossen wird. Dies schließt auch den Fall ein, dass es trotz zwischenzeitlicher Unterbrechung der Vertragsverhandlungen zu einem Vertragsabschluss mit einem durch uns nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner kommt, selbst wenn wir zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen werden oder eine andere Person die Verhandlungen fortsetzt.
Die Maklerprovision wird ebenfalls fällig, wenn unsere Maklertätigkeit auch nur mitursächlich für den Abschluss des Vertrages war. Die Zahlung der Maklercourtage ist unmittelbar im Anschluss an die notarielle Beurkundung oder die Unterzeichnung des Vertrages zu leisten und wird somit mit dem Abschluss des Vertrages fällig.
Es sei darauf hingewiesen, dass die genannte Provisionshöhe in Übereinstimmung mit geltendem Recht und den einschlägigen Bestimmungen des Maklerrechts sowie etwaiger örtlicher Vorschriften festgelegt wurde.
Allgemeiner Hinweis Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag.