Vakante Bürofläche in Stuttgart Degerloch - 318 m²
Zur Vermietung steht ein attraktives Büroobjekt im 3. Obergeschoss mit ca. 318 m² Gesamtfläche. Die Einheit überzeugt durch eine klare Raumaufteilung mit Empfangsbereich, 8 Büroräumen, Teeküche, getrennten WC-Anlagen sowie einem Archiv-/Serverraum.
Das Objekt ist Teil eines gepflegten Geschäftshauses und verfügt über eine Tiefgarage, die Mitarbeitern und Kunden komfortables Parken ermöglicht. Die Lage in der Tränkestraße bietet eine gute Erreichbarkeit. Ideal geeignet für Unternehmen, die moderne Büroflächen mit funktionaler Ausstattung und guter Verkehrsanbindung suchen.
Verschaffe dir einen genauen Überblick über die Raumaufteilung.
Bausubstanz und Energie
Energieausweis
Endenergieverbrauch (Wärme)
Endenergieverbrauch (Strom)
Baujahr1992
Zustand der ImmobilieGepflegt
EnergieträgerGas
Mietkosten
Monatliche Miete
9,50 €/m²
Nebenkosten
3 €
Zusätzliche Kosten
Heizkosten
Provision für Mieter
provisionsfrei
Kaution
3 Bruttomonatsmieten
Lage
Degerloch, Stuttgart, Degerloch (70597)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Die Vakanz befindet sich im Stuttgarter Stadtbezirk Degerloch, einem der gefragtesten und bestangebundenen Standorte südlich des Stadtzentrums. Der Stadtteil liegt auf der Filderebene oberhalb des Talkessels und verbindet eine zentrale Lage mit einem grünen Umfeld. Das Gebiet "Tränke" ist traditionell als Gewerbestandort etabliert und zeichnet sich durch eine vielfältige Mischung aus Dienstleistungsunternehmen, Handwerksbetrieben und modernen Bürogebäuden aus.
Die Verkehrsanbindung ist ausgezeichnet: Über die B27 sind die Innenstadt, der Hauptbahnhof, die A8 sowie der Flughafen Stuttgart in kürzester Zeit erreichbar. Der öffentliche Nahverkehr mit Bus- und Stadtbahnlinien sorgt zudem für eine schnelle und direkte Anbindung an das Zentrum. Auch die Nahversorgung ist gesichert - Supermärkte, Restaurants und Dienstleister befinden sich sowohl im unmittelbaren Umfeld als auch im nahegelegenen Degerlocher Zentrum.
Weitere Informationen
Sonstiges
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Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und kann von Ihnen beim Besichtigungstermin eingesehen werden.
Stichworte
Sonstiges: EDV-Verkabelung, Getrennte Damen- und Herren-WCs