großes innerstädtisches Bau-Grundstück mit Restbebauung
Angeboten wird hier ein innerstädtisches Grundstück in Rostock Lütten Klein. Auf dem Grundstück befindet sich noch eine Bebauung aus den 70er Jahren. Die ehemalige Kaufhalle wurde in den letzten Jahren zu Wohnzwecken umgebaut. Die Ausstattung der Wohnungen ist nach heutigen Maßstäben als spartanisch zu beschreiben. Die vorhandenen Wohnungen sind zum Teil noch vermietet. Hier sind alle Mietverträge auf 1-2 Jahre befristet.
Eine Bebauung muss nach §34 BauGB erfolgen. Ein B-Plan existiert nicht. Direkt daneben befinden sich 11-geschossige Plattenbauten. Auf der anderen Straßenseite befindet sich ein 18-geschossiges Wohnhaus. Eine ähnliche Bebauungsgröße sollte also auch hier möglich sein. Besichtigungen sind kurzfristig möglich. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Merkmale
3.010 m² Grundstück
Grundrisse
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Bausubstanz und Energie
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Preisdetails
Kaufpreis
1950000 €1.950.000 €
647,84 €/m²
Provision für Käufer
7,14 % inkl. MwSt. vom Kaufpreis
Geschätzte Gesamtkosten
2.089.230 €1
Kaufpreis
1.950.000 €
Kaufnebenkosten
139.230 €
2
Provision für Käufer (7,14%)
139.230 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
2Bei den Angaben handelt es sich um ortsübliche Werte. Individuelle Kosten können abweichen.
Das Grundstück befindet sich im Stadtteil Lütten Klein, einem gut erschlossenen, beliebten Stadtteil im Nordwesten Rostocks.
Weitere Informationen
Sonstiges
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 7,14 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die ImmoFair Rostock GmbH, und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer. Alle Angaben zum Objekt stammen vom Eigentümer. Für deren Richtigkeit können wir keine Gewähr übernehmen. Einen Zwischenverkauf behält sich der Auftraggeber / Verkäufer ausdrücklich vor.