BaugrundstĂŒck 24556m2 zum Kauf - Istria, Pula
ISTRIEN, PULA AuĂergewöhnliches InvestitionsgrundstĂŒck
Das prĂ€chtige Pula ist wie die Stadt Rom auf sieben HĂŒgeln erbaut. Sie liegt im sĂŒdwestlichen Bereich der beeindruckenden Landschaft der istrischen Halbinsel und ist die gröĂte Stadt und der wichtigste Hafen Istriens. In Pula sind dreitausend Jahre Geschichte konzentriert. Unterschiedliche Dominanzen; Ob römisch, venezianisch oder österreichisch-ungarisch sie alle hinterlieĂen im Stadtzentrum unauslöschliche architektonische und kulturelle Zeugnisse. Heute hat man bei einem Spaziergang durch die StraĂen und PlĂ€tze von Pula den Eindruck, durch ein Freilichtmuseum zu gehen. Aber Pula ist nicht nur Geschichte, sondern auch Meer und Natur: kristallklares Meer, hundert Kilometer zerklĂŒftete KĂŒste mit Fels- und SteinstrĂ€nden, PinienwĂ€ldern und ausgedehnten Olivenhainen. Pula ist nicht nur ein beliebtes Touristenziel, sondern auch eine urbane Stadt, die das ganze Jahr ĂŒber lebt. Auf einem der sieben berĂŒhmten HĂŒgel, auf denen die Stadt Pula liegt, in der NĂ€he des Waldparks Sijana, steht ein auĂergewöhnliches InvestitionsgrundstĂŒck zum Verkauf. Das groĂzĂŒgige Bauland erstreckt sich ĂŒber mehrere Katasterparzellen, die zusammen ein einzigartiges Ganzes mit harmonischen PrĂ€dispositionen bilden. Laut dem Allgemeinen Stadtplan der Stadt Pula, ca. 5.428 m liegen in einem Gebiet mit gemischter Wohn-, Gewerbe-, öffentlicher und sozialer Nutzung, wĂ€hrend ca. 19.128 m in einem Wohngebiet gelegen. Wohngebiete (S) sind vorrangig fĂŒr die Errichtung von WohngebĂ€uden vorgesehen. Bereiche mit gemischter Wohn-, GeschĂ€fts-, öffentlicher und sozialer Nutzung (M) sind fĂŒr den Bau von GebĂ€uden fĂŒr folgende Zwecke reserviert: Wohnen, Gewerbe, Gastronomie und Tourismus, öffentliche und soziale Nutzung sowie Garagen mit einer KapazitĂ€t von mindestens 20 ParkplĂ€tzen StellplĂ€tze auf eigenstĂ€ndigen BaugrundstĂŒcken. Innerhalb von Mischgebieten ist die Errichtung von GebĂ€uden möglich, deren Zweck eine Kombination der aufgefĂŒhrten Einzelzwecke ist, sowie von GebĂ€uden, die nur einen der zulĂ€ssigen Zwecke vollstĂ€ndig erfĂŒllen. Im M-Nutzungsbereich ist die Errichtung ĂŒberwiegend freistehender GebĂ€ude mittlerer GröĂe zulĂ€ssig (freistehende GebĂ€ude mit mindestens 4 Nutzungseinheiten). Bis zur Erreichung dieser planungsrechtlichen Voraussetzungen ist innerhalb dieser Zonen auch die Errichtung von kleinrĂ€umigen EinzelgebĂ€uden zulĂ€ssig (kleinrĂ€umige EinzelgebĂ€ude mit 1 4 Nutzungseinheiten und mittelgroĂe EinzelgebĂ€ude mit 2 6 Nutzungseinheiten). Im S-Zweckgebiet ist die gemischte Bebauung von freistehenden und halb eingebauten oder eingebauten GebĂ€uden kleiner Abmessungen zulĂ€ssig (freistehende GebĂ€ude kleiner Abmessungen 1 - 4 Nutzungseinheiten und halb eingebaute und eingebaute GebĂ€ude von kleinere Dimensionen wie DoppelhaushĂ€lften, AtriumgebĂ€ude und Zeilen mit 1 4 Nutzungseinheiten). Eine auĂergewöhnliche Investitionsmöglichkeit.
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