**PREISSENKUNG** Zwangsversteigerung eines Grundstückes mit einem freistehenden Einfamilienhaus
Objektbeschreibung
Freistehendes unterkellertes Einfamilienhaus mit nicht ausgebautem DG und großem Grundstück. Das Haus wurde begonnen umzubauen, sodas das DG und Teile des UG im Ausbauzustand sind. Das DG ist anscheinend gedämmt,
Raumaufteilung
UG: Hobbyraum (wird aktuell umgebaut), #Kellerraum, Heizungsraum, Garage mit Ölraum EG; Gäste WC, Wohnzimmer, Esszimmeer, Küche, Schlafzimmer, Bad, Kinderzimmer, Furr und Treppenhaus DG; nicht ausgebaut
Merkmale
Zwangsversteigerung
1 Geschoss
809 m² Grundstück
Keller
Garage
Gäste-WC
Balkon
Garten
Grundrisse
Verschaffe dir einen genauen Überblick über die Raumaufteilung.
Bausubstanz und Energie
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Baujahr1979
Zustand der Immobilierenovierungsbedürftig / sanierungsbedürftig
HeizungsartZentralheizung
EnergieträgerÖl
Preisdetails
Kaufpreis
153000 €153.000 €
1.077,46 €/m²
Zwangsversteigerung
Provision für Käufer
provisionsfrei; ohne
Lage
Carlsberg (67316)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Das Haus befindet sich in Carlsberg im Kreis Bad Dürkheim, nach Grünstadt sind es ca. 15 KM. Am Ort finden sie Schule und Ärzte, Geschäfte des tägliche Bedarfst sind ca. 1,5 km entfernt. Das Haus ist auf dem Grundstück in leichter Hanglage.
Weitere Informationen
Besichtigungstermine
Durch die neue Datenschutzverordnung müssen Sie uns explizit auffordern das wir Ihnen weitere Unterlagen zusenden dürfen, ansonsten dürfen wir Sie nicht anschreiben.
WICHTIG ! Bitte unbedingt lesen ACHTUNG ! Bei dieser Immobilie handelt es sich um KEINEN Verkauf sondern um eine Werbung für eine Immobilie die sich in der Zwangsversteigerung befindet und diese über das Amtsgericht erworben werden kann. Wir sind von der betreibenden Bank beauftragt worden Biet Interessenten für das Zwangsversteigerungsverfahren zu akquirieren. Kosten haben Sie bei uns keine !
Energieausweis: Seit 01.05.2014 ist der Energieausweistyp im Normallfall anzugeben. Da es sich hier um einen gesetzlich geregelten Eigentumsübergang handelt ist KEIN Ausweis in der Zwangsversteigerung notwendig. S. auch unter der Rubrik Energieausweis auf der Startseite oder die Seite des BMVI.
Der Verkehrswert lt. Gutachten beträgt 306.000,-- €. Bei dem „Kaufpreis“ handelt es sich um den vorläufigen möglichen Erwerbspreis in der Zwangsversteigerung. Innerhalb einer Zwangsversteigerung haben Sie keine Notargebühr und keine Maklercourtage zu zahlen. Die Angaben zum Objekt stammen von dritter Seite. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird zu diesen Angaben keine Haftung übernommen.
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit.
Besichtigung:
Eine Besichtigung ist oftmals leider nicht möglich, so auch hier ! Es besteht momentan leider kein Kontakt zum Eigentümer bzw. Mieter. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Haftungsausschluss: Bei den Angaben zum Objekt handelt es sich um Angaben dritter, daher kann zu diesen Angaben keine Gewähr übernommen werden.
Hier noch ein wichtiger Hinweis: Wir empfehlen vor der Teilnahme bei einer Versteigerung das originale Gutachten bei Gericht einzusehen und alle Angaben noch einmal selbst zu überprüfen!
ACHTUNG: Durch das neue Datenschutzgesetz müssen Sie uns EXPLIZIT gestatten Ihnen weiter Informationen zuzusenden, daher bitten wir Sie dies uns schriftlich bei der Anfrage mitzuteilen! Unsere Datenschutzverordnung erhalten Sie automatisch zugesendet wenn wir ihnen Informationsmaterial zukommen lassen. Diese Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt worden. Eine Haftung kann nicht übernommen werden. Weitere Informationen siehe Gutachten.
Gutachter: Bei den Gutachtern handelt es sich um unabhängige Sachverständige. Diese werden vom Amtsgericht bestellt und mit der Feststellung des Verkehrwertes eines bestimmten Zwangsversteigerungsobjekts beauftragt. Das erstellte Gutachten dient lediglich dem Amtsgericht zur Ermittlung der Wertgrenzen. Die Gutachter sind darüber hinaus vom Amtsgericht nicht angewiesen, Interessenten weitere Auskünfte zu den Objekten zu geben.
Wir bitten Sie deshalb, von telefonischen Anfragen bei den Gutachtern Abstand zu nehmen! ! Bitte beachten Sie, dass eine Vervielfältigung des Gutachtens von Seiten des Sachverständigen oft nicht gewünscht ist. Ich bitte Sie deshalb darum, dieses Gutachten äußerst vertraulich zu behandeln. Ein evtl. hieraus uns entstehender Schaden müsste ansonsten an Sie weitergereicht werden !
Stichworte
Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung