Vermietungsangebot für eine beheizte Lagerfläche von ca. 72 m², 2 Räume, mit Pantry und WC auf dem Gewerbehof der Alten Brauerei in 25436 Uetersen
Merkmale
Teeküche
Bodenbelag: Estrich, Stein
Beleuchtung: Deckenbeleuchtung
Bausubstanz und Energie
Zustand der ImmobilieAltbau (bis 1945), renoviert / saniert
HeizungsartZentralheizung
EnergieträgerGas
Mietkosten
Warmmiete
368 €
Nettomiete
4 €/m²
288 €
Nebenkosten
40 €
Heizkosten
40 €
Provision für Mieter
Maklergebühr: zwei Gesamtmieten zzgl. MwSt. (2,38 % incl. MwSt.) zahlbar durch den Mieter
Kaution
3 Gesamtmieten
Lage
Kuhlenstraße 9, Uetersen (25436)
Die Stadt Uetersen gehört zur Metropolregion Hamburg und befindet sich an der nördlichen Unterelbe, der Marsch- und Geestregion.
Die etwa 18.000 Einwohner große Stadt, in der ländlichen Region des südwestlichen Kreises Pinneberg, ist Anlaufpunkt für den Bedarf an Dienstleistungen, Versorgung sowie Güter und verfügt über gut ausgebaute Infrastruktureinrichtungen.
Zu erreichen ist Uetersen über die Autobahnanschlussstelle Tornesch der BAB 23 sowie über die Bundesstraße 431. Weitere Straßenverbindungen führen nach Heidgraben und in die Seestermüher Marsch. Die Stadt ist gut in das regionale ÖPNV Verkehrsnetz eingebunden.
Insgesamt versorgt die Stadt im Umland ein Einzugsgebiet mit rund 50.000 Menschen.
Weitere Informationen
Das Objekt.
Fläche ca. 72 m² 2 Räume kurzfristig frei lieferbar
Das angebotene Objekt umfasst ca. 72 m² Lagerfläche, aufgeteilt in zwei hintereinander liegende Räume. Im vorderen Lagerbereich ist eine Pantryküche vorhanden sowie ein WC mit Waschtisch (Treppe zum Hochsitz ;-) verfügbar.
Die Fläche befindet sich im Kellerbereich eines ehemaligen Brauereigebäudes und ist rückwärtig und seitlich durch große Fenster belichtet.
Der Zugang erfolgt über eine Tür vom Hof und ist dann über eine in den Kellerbereich führende Rampe erreichbar. Der Raum ist durch eine separate Stahlschutztür erreichbar und in sich einmal geteilt.
Pflichtangabe gem. GEG:
- Baujahr Gebäude: XXX - Baujahr Anlagentechnik: XXX - Energieträger: X - Energieausweistyp: Energie.... - Energieverbrauchskennwert: XXX kWh/(m²a) - Energieeffizienzklasse: X
GEG vs. EnEV - Unterschied in den Verordnungen Das Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) ist der Nachfolger der EnEV, wurde am 16.08.2020 beschlossen und trat zum 01.11.2020 in Kraft mit einer Übergangszeit bis zum 01.05.2021. Bis dahin werden Energieausweise noch nach der EnEV2014/2016 ausgestellt, ab dem 01.05.2021 dann nach GEG. Es bestehen keine Unterschiede in der Gültigkeit oder dem Geltungsbereich! Energieausweise nach EnEV2014 oder GEG sind gleichwertig. Einziger Unterschied: zusätzliche Angabe zu CO2-Emissionen jetzt auch beim verbrauchsbasierten Energieausweis nach GEG.
Die Frage, ob ein Energieausweis nach GEG oder EnEV erstellt wurde, ist damit akademischer Natur und für Laien fast komplett uninteressant. Die relevanten Inhalte der EnEV finden sich in Gänze auch im GEG.
Unabhängig von der verwendeten Verordnung, sind Energieausweise nach GEG und nach EnEV2014 beide 10 Jahre lang ab Ausstellung gültig. Daran ändern auch eventuelle neue Gesetzesrevisionen nichts - der Energieausweis bleibt so lange gültig, wie auf der ersten Seite in der linken oberen Ecke angegeben. Das ist selbst dann der Fall wenn die alte Verordnung durch eine neue abgelöst wird.
Sonstiges
Mietzins: 4,00 €/m² - 288,00 € Betriebs- und Heizkosten: 80,00 €
Gesamtmiete inkl. BK + NK: 368,00 €
Mietkaution: drei Kaltmieten
Maklergebühr: zwei Gesamtmieten zzgl. MwSt. (2,38 % incl. MwSt.) zahlbar durch den Mieter
Stichworte
Sonstiges: frei werdend