ERSTBEZUG : Neubau in Gohlis! 4-Zimmerwohnung im Dachgeschoss mit Loggia!
Exklusives Neubauprojekt mit 15 Wohneinheiten in der Blumenstraße 56 in Leipzig - Stillvolle Wohnungen in begehrter Lage im Herzen von Gohlis.
Erleben Sie modernen Wohnkomfort in einem exklusiven Neubau.
Diese hochwertig ausgestatteten Mietwohnungen verbinden zeitlose Eleganz mit zukunftsweisender Technik und bieten Ihnen ein ideales Zuhause in einer der begehrtesten Lagen der Stadt.
Hier bleiben keine Wünsche offen: Barrierefreiheit dank Aufzug, Schallschutzfenster für Ruhe inmitten der Stadt, elektrische Außenjalousien für optimalen Komfort, Tiefgaragenstellplätze und eine nachhaltige Fernwärme machen diese Mietwohnungen zu einem einzigartigen Angebot in Leipzigs Zentrum-Süd.
Merkmale
Bezug: sofort
Dachgeschoss, 4. Geschoss
offene Küche
Personenaufzug
Tiefgarage
Gäste-WC
Balkon
Badezimmer: Badewanne, Bad mit Dusche
Grundrisse
Grundrisse
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Bausubstanz und Energie
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Zustand der ImmobilieNeubau, Erstbezug
HeizungsartZentralheizung: Fußbodenheizung
Mietkosten
Warmmiete
1.925 €
Kaltmiete
16,82 €/m²
1.698 €
Nebenkosten
227 €
Heizkosten
in Warmmiete enthalten
Zusätzliche Kosten
Miete pro Stellplatz
85 €
Kaution
3396 €3.396 €
Weitere Preisinformationen
1 Tiefgaragenstellplatz, Miete: 85,00 EUR
Lage
Blumenstraße 56, Gohlis-Süd, Leipzig (04177)
Der Neubau in der Blumenstraße 56 befindet sich im aufstrebenden Ortsteil Gohlis-Mitte. Das Objekt harmoniert sehr gut mit den größtenteils denkmalgeschützten Bestandsbauten in der Nachbarschaft. Besonders attraktiv für Familien und junge Menschen ist die Umgebung aufgrund der Zahl verschiedener Freizeitangebote. Außerdem befinden sich in der Nähe Ärzte, Schulen, Kindergärten, Galerien, kleinere Bars, Restaurants und zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten sowie der Brettschneider Park und das Geyser Haus.
Weitere Informationen
Sonstiges
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DAS VORSTEHENDE ANGEBOT IST FREIBLEIBEND UND DIE ZWISCHENZEITLICHE VERMIETUNG SOWIE ÄNDERUNGEN UND IRRTÜMER BLEIBEN VORBEHALTEN! ETWAIGE EINZEICHNUNGEN IN DEN GRUNDRISSPLÄNEN (KÜCHEN, WASCHMASCHINE, MÖBEL ETC.), SIND LEDIGLICH EINRICHTUNGSVORSCHLÄGE UND SIND NICHT MIETVERTRAGSBESTANDTEIL.