Gepflegte 3 Zimmer-Wohnung im Hochparterre in zentrumsnaher Wohnlage in Heide, Kreis Dithmarschen
-Bei Interesse bitten wir Sie, eine schriftliche Anfrage zu senden. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab.-
Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss eines ruhigen Mehrfamilienhauses in zentrumsnaher Wohnlage in Heide, Kreis Dithmarschen. Sie besteht aus 3 Zimmern, einer Küche, die mit einer Einbauküche (bestehend aus Herd, Backofen, Kühlschrank und Einbauschränke; diese wird dem Mieter zur Verfügung gestellt) versehen ist, einem Wannenbad, einer Terrasse und hat eine Wohnfläche von ca. 73 m². Dem Objekt sind ein Kellerraum sowie ein Pkw-Stellplatz zugeordnet.
Für das Gebäude ist ein Energieverbrauchsausweis ausgestellt, Endenergiebedarf 120 kWh (m²a), Energieeffizienzklasse D.
Ab dem 28. April 2025 können Besichtigungen durchgeführt werden.
Merkmale
Bezug: nach Vereinbarung
Erdgeschoss
Außen-Stellplatz
Grundrisse
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Bausubstanz und Energie
Energieausweis
D
Baujahr1993
Zustand der ImmobilieGepflegt
HeizungsartZentralheizung
EnergieträgerGas
Mietkosten
Warmmiete
910 €
Kaltmiete
9,04 €/m²
660 €
Nebenkosten
230 €
Heizkosten
100 €
Zusätzliche Kosten
Miete pro Stellplatz
20 €
Kaution
1980 €1.980 €
Weitere Preisinformationen
1 Stellplatz, Miete: 20,00 EUR
Lage
Heide (25746)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Die Wohnung befindet sich in zentrumsnaher Wohnlage in Heide, Kreis Dithmarschen. Heide ist Kreisstadt, hat ca. 22.000 Einwohner + Umlandgemeinden, Fachhochschule, Westküstenklinikum, gute Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, etc. sowie gute Sport- und Freizeitmöglichkeiten, z.B.: Hallenbad, Tennis, etc. Nach Hamburg ca. 1 Autostunde über BAB, zur Nordsee ca. 15-20 Autominuten.
Weitere Informationen
Sonstiges
Die Verbrauchskosten für Strom zahlt der Mieter direkt an die Versorgungsträger.
Die genannten Angaben beruhen auf uns von den Eigentümern zur Verfügung gestellten Daten. Eine Prüfung der Angaben fand durch unsere Firma nicht statt.
Der Vermieter wünscht einen wechselseitigen Verzicht auf das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages über einen Zeitraum, der 2 Jahre des Mietverhältnisses (ab Mietbeginn) abdeckt. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist eine ordentliche Kündigung wechselseitig erstmalig möglich.