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Neulüdersdorf ist ein wirklich lebenswerter Ort für junge Familien, Paare im besten Alter oder auch Einzelgänger(innen), die diese Vorzüge zu schätzen wissen.
Durch eine sehr gute Verkehrsanbindung, sowohl über die Bundesstraße B96 als auch über den RE 5 der Bahn, hat Neulüdersdorf/Gransee in den letzten Jahren immer mehr an Attraktivität gewonnen. Einige Großstädter haben hier draußen einen neuen Lebensraum gefunden, fernab von Lärm, Hektik und Stress. In einer Stunde haben Sie den Hauptbahnhof Berlin erreicht. Mit dem Auto im morgendlichen Berufsverkehr brauchen Sie von Berlin-Steglitz oder Mahlsdorf bis zum Hauptbahnhof deutlich länger – immer öfter ein Argument, sich in der wasser- und waldreichen Gegend um Gransee niederzulassen.
Sonstiges
Neulüdersdorf – ist ein wirklich lebenswerter Ort für junge Familien, Paare im besten Alter oder auch Einzelgänger(innen), die diese Vorzüge zu schätzen wissen.
Durch eine sehr gute Verkehrsanbindung, sowohl über die Bundesstraße B96 wie auch über RE 5 der Bahn, hat Neulüdersdorf/Gransee in den letzten Jahren immer mehr an Attraktivität gewonnen. Einige Großstädter haben hier draußen einen neuen Lebensraum gefunden, fernab von Lärm, Hektik und Stress. In einer Stunde haben Sie den Hauptbahnhof Berlin erreicht, mit dem Auto, im morgendlichen Berufsverkehr brauchen Sie von Berlin Steglitz oder Mahlsdorf bis zum Hauptbahnhof deutlich länger. Immer öfter ein Argument, sich in der wasser- und waldreichen Gegend um Gransee niederzulassen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir nur vollständige schriftliche Anfragen (E-Mail, Fax, Name, Anschrift und Telefonnummer [tagsüber]) beantworten können. Besichtigungen sind nur nach Terminabsprache und nur mit uns möglich, gern stehen wir für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
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Flächen- und Maßangaben sind ca.-Werte.
Alle Angaben haben wir vom Auftraggeber erhalten. Für deren Richtigkeit können wir keine Gewähr übernehmen. Einen Zwischenverkauf behält sich der Auftraggeber / Verkäufer ausdrücklich vor.
Für einen bestimmten Flächeninhalt bzgl. der Wohn-/Nutzfläche und des Grundstückes wird nicht gehaftet. Der Verkäufer verfügt über keine vom Fachmann berechnete Wohn-/Nutzflächenangaben (wenn doch, dann hat er diese nicht überprüft oder überprüfen lassen). Er hat diese nur grob überschlägig berechnen lassen oder selbst berechnet.
Der Käufer hatte die Gelegenheit sich von den tatsächlichen Flächeninhalten zu überzeugen.
Weder Käufer noch Verkäufer sind verpflichtet, bei einem Mindergehalt den Kaufpreis anteilig zurückzuerstatten bzw. einen etwaigen Mehrgehalt herauszugeben oder wegen desselben einen höheren Kaufpreis zu zahlen.
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