Direkte Zentrumslage! Praktisches Lager in Rostock-Stadtmitte
Diese praktisch geschnittene und zugleich helle und geräumige Lagerfläche befindet sich zentral gelegen mitten im beliebten Wohnviertel von Rostock-Stadtmitte.
Mit einer Fläche von ca. 85,02 m², drei Räumen, einem Flur und einem WC bietet Ihnen dieses Objekt die optimale Grundlage für eine zeitgemäße und praktische gewerbliche Nutzung. Die mit Heizungen ausgestatteten Räumlichkeiten im Erdgeschoss des mehrgeschossigen Wohnhauses verfügen neben einem praktischen Grundriss auch über eine zentrale Lage im Stadtteil. Die Infrastruktur ist hervorragend: Einkaufscenter, Ärztezentrum, Apotheke, Bäcker, Bus & Straßenbahn - alles bequem erreichbar.
Merkmale
frei ab 01.05.2026
Kein Keller
Große helle Räume mit Fenstern, einer Grundausstattung an geprüften Steckdosen, Deckenbeleuchtung, Heizungen und robustem PVC-Fußbodenbelag sowie einem WC und einem Flur
Grundrisse
Grundrisse
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Bausubstanz und Energie
Energieausweis
Endenergiebedarf (Wärme)
Baujahr1956
Zustand der Immobilierenovierungsbedürftig / sanierungsbedürftig
EnergieträgerFernwärme
Mietkosten
Nettomiete
400 €
Nebenkosten
200 €
Provision für Mieter
provisionsfrei
Kaution
1200,00 €
Lage
Lange Str. 12, Stadtmitte, Rostock (18055)
Zentral. Vielfältig. Komfortabel. Das Stadtzentrum von Rostock bietet Ihnen als Wohnstandort alles, was das Leben in der Stadt so interessant macht: die Bummel- und Flaniermeile auf der Kröpeliner Straße, vielfältige Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, kleine individuelle Geschäfte und abwechslungsreiche Kultur. Der Rostocker Stadthafen ist die perfekte Location für lange Spaziergänge oder gesellige Abende mit Freunden in netten Lokalen und verschiedenen Restaurants. Selbstverständlich sind öffentliche Verkehrsmittel bequem zu Fuß zu erreichen.
Weitere Informationen
Sonstiges
Die Preise sind ohne bzw. zuzüglich Mehrwertsteuer.
Der Energieausweis sowie die veröffentlichten Pflichtangaben aus dem Energieausweis erhält der Mietinteressent ausschließlich zur Information. Für den Energieausweis ist das GEG in der jeweils geltenden Fassung maßgebend.