Denkmalgeschütztes Liebhaberobjekt mit Entwicklungspotenzial
Dieses außergewöhnliche, denkmalgeschützte Bauernhaus mit historischem Stallanbau vereint den besonderen Charme vergangener Jahrhunderte mit vielseitigem Entwicklungs- und Nutzungspotenzial. Das Ursprungsgebäude stammt vermutlich aus dem 16. Jahrhundert, der angrenzende Stallanbau wurde im 18. Jahrhundert ergänzt. Die Liegenschaft befindet sich auf einem ca. 1.100 m² großen Grundstück und bietet insgesamt über 400 m² Nutzfläche.
Die Immobilie präsentiert sich vollständig renovierungs- bzw. sanierungsbedürftig und richtet sich insbesondere an Liebhaber historischer Bausubstanz, Handwerker, Investoren oder Bauherren mit Sinn für außergewöhnliche Architektur und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Zahlreiche historische Details und die ursprüngliche Bauweise verleihen dem Anwesen einen besonderen Charakter und bieten die seltene Gelegenheit, ein Stück Geschichte zu erhalten und neu zu interpretieren.
Im Untergeschoss stehen mehrere praktische Abstell- und Lagerräume zur Verfügung. Das Erdgeschoss verfügt über eine großzügige Diele, einen Essbereich, eine Küche mit angrenzender Speis, Hauswirtschaftsraum, Badezimmer, separates WC, Werkstattflächen sowie den historischen Stallbereich.
Im Obergeschoss befinden sich ein Flur, Wohnzimmer, Esszimmer, Schlafzimmer, zwei Kinderzimmer sowie eine weitere Küche. Das Dachgeschoss bietet mehrere ausbaufähige Räume mit zusätzlichem Potenzial für Wohn-, Atelier- oder Hobbyflächen.
Durch die großzügige Flächenstruktur eignet sich die Immobilie sowohl zur Eigennutzung als charaktervolles Wohnhaus als auch für kombinierte Wohn- und Arbeitskonzepte. Auch eine behutsame Weiterentwicklung im Einklang mit den denkmalrechtlichen Vorgaben eröffnet vielfältige Möglichkeiten.
Ein seltenes Liebhaberobjekt mit Geschichte, Substanz und großem Entwicklungspotenzial wartet auf Sie!
Das Gebäude ist wie folgt als Einzelbaudenkmal in der Denkmalliste, Teil A: Baudenkmäler verzeichnet:
D-7-75-135-94: Ehem. Patrizierschlößchen, jetzt Bauernhof, stattliches, zweigeschossiges Wohnstallhaus mit Satteldach und verputztem Fachwerk, wohl 16. Jh., Gesimse im 18. Jh. erneuert, rückseitig angebaute Scheune, 18. Jh.
Rechtliche Hinweise:
Die Bayerische Denkmalliste ist nach Art. 2 Abs. 1 BayDSchG das nachrichtliche Verzeichnis aller bekannten Bau- und Bodendenkmäler. Die Denkmaleigenschaft eines Objektes - und damit der gesetzliche Schutz - wird in Art. 1 BayDSchG definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die dort nicht verzeichnet sind, können Denkmäler sein; allein die in Art. 1 BayDSchG genannten Kriterien sind Voraussetzung für die Denkmaleigenschaft.
Für jede Art von Veränderungen an Baudenkmälern und in ihrem Nähebereich gelten die Bestimmungen gem. Art. 6 BayDSchG, für Bodeneingriffe im Bereich von Bodendenkmälern und dort, wo welche zu vermuten sind, die Bestimmungen gem. Art. 7 BayDSchG. Darüber hinaus ist derjenige, der Bodendenkmäler entdeckt, gem. Art. 8 BayDSchG verpflichtet, diese dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege oder der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.