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Preis auf Anfrage
12 Zimmer  •  342 m²  •  994 m² Grundstück  •  frei ab 18.05.2026
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Haus zum Kauf • provisionsfrei
12 Zimmer  •  342 m²  •  994 m² Grundstück  •  frei ab 18.05.2026

Aufforderung zur Angebotsabgabe - Grundstück mit Altbestand - gegen Gebot

Das Grundstück ist mit einem Wohngebäude sowie einem Nebengebäude und einem kleinen Geräteschuppen im Garten bebaut. Für das Wohngebäudes wurde eine Bruttogrundfläche mit rd. 420 m² ermittelt. Das Hauptgebäude wurde im Jahr 1878 erbaut. Es gab mehrere Erweiterungen bzw. Umbauten am Haus in den folgenden Jahrzehnten (letztmals 1969). Das Gebäude ist nicht denkmalgeschützt. Das Wohngebäude ist zweigeschossig mit einem ausgebauten Satteldach und ist mit einem nicht ausgebauten Spitzboden versehen. Im 1. Obergeschoss und im Dachgeschoss waren Wohnungen vorhanden; im Erdgeschoss war zuletzt ein Verein untergebracht. Das Gebäude besitzt außerdem einen kleinen Sandsteingewölbekeller (Teilunterkellerung). Die Nutzflächen teilen sich wie folgt auf: EG: 168,78 m² 1. OG: 100,80 m², DG: 73,02 m². Folgende Mängel sind erkennbar: - Dachstuhl marode, Ziegel brüchig - Erneuerung Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallationen - Risse an vielen Bauteilen, so dass eine statische Überprüfung notwendig ist - Erneuerung aller Fenster - Erneuerung aller Böden inkl. Decken - Sanitäre Einrichtungen (Bäder/WC’s) sind nicht nutzbar - Keine Dämmung vorhanden - Feuchtigkeit im Keller und Erdgeschoss - Abbruch des Schuppens hinter dem Haus erforderlich - Betretungsverbot wegen Einsturzgefahr Aufgrund der vorhandenen Mängel wird eine Sanierung als nicht wirtschaftlich erachtet. Das Objekt wird nicht vermietet, leer übergeben. Die Zimmer im Obergeschoss sowie das Dachgeschoss sowie das Nebengebäude dürfen aufgrund der ungeklärten statischen Situation nicht betreten werden. Bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Vorgaben: Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks bestehen im Rahmen der Festsetzungen des Flächennutzungsplans zur gemischten Baufläche. Analog wird hierzu auf § 6 der Baunutzungsverordnung, „Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören“, verwiesen. Bei einem Neubau sind die materiell-rechtlichen Vorschriften der aktuell gültigen Bayerischen Bauordnung einzuhalten. Insbesondere ist zu beachten: Das Hauptgebäude steht traufseitig auf der südlichen Grundstücksgrenze zur Dechsendorfer Straße und giebelseitig auf einer Länge von ca. 13 m auf der östlichen Grundstücksgrenze. Die Abstandsfläche fällt auf der Ostseite mit dem benachbarten Grundstück, einem öffentlich gewidmeten Feld- und Waldweg, zusammen. Damit es zu keiner Überschneidung der Abstandsflächen zum Gebäude Dechsendorfer Str. 3a kommt, darf bei einem ostseitig grenzständigen Neubau die bisher bestehende Gebäudelänge von max. 13 m nicht überschritten werden. Eine Bebauung im Überschwemmungsgebiet ist untersagt. Eine Ausnahmegenehmigung von diesem Verbot kann u.a. nur dann erteilt werden, wenn ein vollständiger Retentionsraumausgleich geschaffen wird und der Nachweis, dass das Vorhaben hochwasserangepasst ausgeführt wird. Die erforderliche Ausnahmegenehmigung ist beim Amt für Umweltschutz und Energiefragen der Stadt Erlangen zu beantragen. Die erforderlichen Stellplätze sind im Falle eines Neubaus auf dem Grundstück nachzuweisen, alternativ abzulösen. Eine Aussage zu Lage und Anordnung der Stellplätze ist zu treffen. Diese sind außerhalb des Überschwemmungsgebietes zu planen. Ein Lärmschutznachweis anhand eines Lärmschutzkonzepts ist zu führen. Der Baumbestand (insbesondere die Linde im mittleren Gartenteil und eine Ulme an der Ostseite) sind nach der Baumschutzverordnung der Stadt Erlangen zu erhalten und vor Beschädigung zu schützen. Im Falle einer baulichen Änderung / Erweiterung muss Niederschlagswasser versickert bzw. gedrosselt abgeleitet werden.

Merkmale

  • frei ab 18.05.2026
  • 994 m² Grundstück
  • Keller
Bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Vorgaben: Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks bestehen im Rahmen der Festsetzungen des Flächennutzungsplans zur gemischten Baufläche. Analog wird hierzu auf § 6 der Baunutzungsverordnung, „Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören“, verwiesen. Bei einem Neubau sind die materiell-rechtlichen Vorschriften der aktuell gültigen Bayerischen Bauordnung einzuhalten. Insbesondere ist zu beachten: Das Hauptgebäude steht traufseitig auf der südlichen Grundstücksgrenze zur Dechsendorfer Straße und giebelseitig auf einer Länge von ca. 13 m auf der östlichen Grundstücksgrenze. Die Abstandsfläche fällt auf der Ostseite mit dem benachbarten Grundstück, einem öffentlich gewidmeten Feld- und Waldweg, zusammen. Damit es zu keiner Überschneidung der Abstandsflächen zum Gebäude Dechsendorfer Str. 3a kommt, darf bei einem ostseitig grenzständigen Neubau die bisher bestehende Gebäudelänge von max. 13 m nicht überschritten werden. Eine Bebauung im Überschwemmungsgebiet ist untersagt. Eine Ausnahmegenehmigung von diesem Verbot kann u.a. nur dann erteilt werden, wenn ein vollständiger Retentionsraumausgleich geschaffen wird und der Nachweis, dass das Vorhaben hochwasserangepasst ausgeführt wird. Die erforderliche Ausnahmegenehmigung ist beim Amt für Umweltschutz und Energiefragen der Stadt Erlangen zu beantragen. Die erforderlichen Stellplätze sind im Falle eines Neubaus auf dem Grundstück nachzuweisen, alternativ abzulösen. Eine Aussage zu Lage und Anordnung der Stellplätze ist zu treffen. Diese sind außerhalb des Überschwemmungsgebietes zu planen. Ein Lärmschutznachweis anhand eines Lärmschutzkonzepts ist zu führen. Der Baumbestand (insbesondere die Linde im mittleren Gartenteil und eine Ulme an der Ostseite) sind nach der Baumschutzverordnung der Stadt Erlangen zu erhalten und vor Beschädigung zu schützen. Im Falle einer baulichen Änderung / Erweiterung muss Niederschlagswasser versickert bzw. gedrosselt abgeleitet werden. Eine verbindliche Auskunft über die Möglichkeiten der Bebauung bzw. Nutzungsänderung des Grundstücks kann im Rahmen des Exposés nicht gegeben werden. Insgesamt wird jedem Interessenten empfohlen, bauliche Veränderungen bzw. Erweiterungen vorab mit dem städtischen Bauaufsichtsamt abzustimmen (Antrag auf Vorbescheid gem. Art. 71 BayBO).

Grundrisse

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Bausubstanz und Energie

Energieausweis

Ein Energieausweis ist für diesen Gebäudetyp nicht notwendig.
  • Baujahr1878
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Preisdetails

Provision für Käufer
provisionsfrei

Lage

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Erlangen-NordErlangen (91054)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Das Grundstück mit seiner Größe von 994 qm ist rechteckig geschnitten (Ost-West-Ausrichtung rd. 17 m Breite, Nord-Süd-Ausrichtung rd. 56 m Tiefe). Der Flächennutzungsplan weist für das Grundstück gemischte Baufläche aus. Ein Bebauungsplan für das Grundstück existiert nicht. Bauliche Vorhaben / Nutzungen sind nach § 34 BauGB zu beurteilen (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). D.h. Veränderungen bzw. Erweiterungen der bestehenden Bebauung / Nutzung sind der vorhandenen Umgebungsbebauung anzupassen. Die nördliche und die westliche Grundstücksgrenze fallen mit der Grenze zum Landschaftsschutzgebiet Regnitztal zusammen. Ein großer Teil des Grundstücks befindet sich im Überschwemmungsgebiet der Regnitz (siehe Übersichtskarte Überschwemmungsgebiet). In diesem Bereich ist eine Bebauung unzulässig. Die Errichtung einer Einfriedung in diesem Bereich wäre ggfs. mit der Unteren Wasserrechtsbehörde abzuklären. Weiterhin befindet sich das gesamte Grundstück in der weiteren Schutzzone des Wasserschutzgebietes Erlangen-West. Die in der "Verordnung der Stadt Erlangen über das Wasserschutzgebiet in der Stadt Erlangen und in den Gemeinden Möhrendorf und Bubenreuth" enthaltenen (Bau-)Restriktionen wären im Falle einer Neubebauung ggf. zu beachten. Auf dem Grundstück befindet sich alter Baumbestand. Dieser ist nach der Baumschutzverordnung der Stadt Erlangen zu erhalten und vor Beschädigungen zu schützen. Das Grundstück ist derzeit noch mit einem Anbaurecht für den Grundstückseigentümer des nördlich angrenzenden Grundstücks belastet. Eine Löschung dieser Dienstbarkeit kann im Rahmen der Beurkundung des Verkaufsgeschäftes von der Stadt Erlangen bewilligt werden. Die Stadt ist selbst Eigentümerin des betroffenen Grundstücks. Das Grundstück ist an die Versorgungsleitungen angeschlossen. Auf dem Grundstück befindet sich westlich an das bestehende Gebäude angrenzend ein Verteilerkasten der Erlanger Stadtwerke, der im Falle eines Abrisses des Gebäudes (und einer Neubebauung) auf dem Grundstück neu gesetzt werden müsste. Der Standort ist variabel, so dass dies Neubaupläne nicht beeinträchtigen dürfte.

Weitere Informationen

Sonstiges Sollten Sie Interesse an dem Objekt haben, so setzen Sie sich im Falle weiterer Rückfragen mit uns in Verbindung. Besichtigungstermine sind unter Berücksichtigung der statischen Einschränkungen grundsätzlich möglich und vorgesehen. Angebote unter Angabe - Ihres Kaufpreisangebotes sowie - Ihrer Nutzungsabsicht bzw. Vorstellungen über einen Neubau (z.B. Pläne, Bauskizzen, etc.) richten Sie bitte bis spätestens 16.08.2026 in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Dechsendorfer Straße 1“ an Stadt Erlangen - Liegenschaftsamt - Nägelsbachstr. 38/40 91052 Erlangen Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Brigitte Knapp, Tel.: 09131/86 3393, E-Mail: brigitte.knapp@stadt.erlangen.de Allgemeine Hinweise Dies ist keine öffentliche Ausschreibung im Sinne der VOB, wonach der Höchstbietende automatisch den Zuschlag erhält, sondern rechtlich eine öffentliche Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Stadt ist zu einem Verkauf weder verpflichtet, noch an das jeweilige Höchstgebot gebunden und behält sich Nachverhandlungen grundsätzlich vor. Die Verkaufsentscheidung obliegt dem Stadtrat. Der Kaufvertrag kann erst nach Vorliegen des Stadtratsbeschlusses beurkundet werden. Der Kaufpreis ist vor der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. Die im Zusammenhang mit dem Verkauf entstehenden Kosten, Gebühren und Steuern trägt der Käufer. Die den Interessenten im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe entstehenden Aufwendungen und Kosten werden nicht ersetzt. Rechtsansprüche sind aus dieser Aufforderung zur Angebotsabgabe nicht ableitbar. Eine Pflicht zur Zahlung einer Provision entsteht im Verhältnis Stadt/Käufer nicht. Ebenso akzeptiert die Stadt Erlangen keine Provisionsforderung eines Dritten für dessen eventuelle Vermittlung des Objektes an einen Interessenten oder Käufer. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Exposés kann keine Haftung übernommen werden. Die bau- und planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit der angebotenen Nutzungskonzepte ist nicht Gegenstand der Angebotsauswahl. Aus der Zuschlagserteilung können keine Rückschlüsse auf die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens gezogen werden. Diese ist ggf. durch eine Bauvoranfrage zu klären. Mit Abgabe eines Angebotes akzeptieren Sie die vorgenannten Bedingungen und erklären sich ausdrücklich damit einverstanden

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Nägelsbachstraße 38/40, 91052 Erlangen

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