Bei der ungenutzten und vertragsfreien Liegenschaft handelt es sich um ein rechteckiges Grundstück mit handtuchähnlichem Zuschnitt inmitten eines Wohngebietes. Die Topografie der Liegenschaft ist als "eben" einzustufen. Das Flurstück ist im Wesentlichen Wiese und verfügt über einen partiell vorhandenen Baum- und Strauchbewuchs. An der Ostseite befindet sich die Grundstückseinfahrt mit zweiflügligem Holztor. Die weiteren Grundstückgrenzen sind mit verschiedenen Einfriedungen begrenzt. Baugrunduntersuchungen haben nicht stattgefunden. Das Grundstück ist mit mehreren Nebenbaulichkeiten bestanden. Dabei handelt es sich um eine Gartenlaube sowie eine Garage, beide in massiver Bauweise errichtet und um einen Schuppen in Form einer kleinen Finnhütte sowie einer Art Pavillon, beide in Holzbauweise errichtet. Die Baujahre der Baulichkeiten sind unbekannt. Die Gartenlaube ist auf Gasbasis beheizbar. Ein Badezimmer ist eingebaut und die Wohnräume sind mit modernisierten Bodenbelägen ausgestattet. Die Baulichkeiten sind ungenutzt und veraltet. Da für das Grundstück planungsrechtlich eine individuelle Wohnbebauung vorgesehen ist, stehen die Baulichkeiten einer Nutzung entgegen. Der Abbruch der Gebäude wird als erforderlich eingeschätzt und ist bei der Kaufpreisvorstellung berücksichtigt worden. Gemäß städtebaulicher Auskunft der Stadt Markkleeberg befindet sich das Grundstück im unbeplanten Innenbereich und ist demnach nach § 34 BauGB zu beurteilen. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das betreffende Flurstück als Wohngebiet dargestellt. Das Grundstück befindet sich weder innerhalb eines förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes oder einem städtebaulichem Entwicklungsbereich noch in einem Erhaltungssatzungsgebiet oder einem Umlegungsgebiet. Der Bodenrichtwert der Liegenschaft weißt folgende Parameter aus: Baureifes Land, betragsfrei, Wohnbaufläche, offene Bauweise, Geschosszahl II, durchschnittliche Grundstücksgröße 500 m².
Merkmale
1.228 m² Grundstück
bebaubar nach §34 Nachbarbebauung
voll erschlossen
Hinsichtlich grundstücksbezogener Abgabenlasten sind keine offenen Forderungen bekannt. Das Grundstück wird als erschließungsbeitragsfrei betrachtet. Der Fliederweg ist im Bereich der Liegenschaft asphaltiert und ohne Gehweg ausgestaltet. Hinsichtlich der grundstücksbezogenen Erschließung liegen Leitungsauskünfte vor, die eingesehen werden können. Danach sind im angrenzenden Straßenkörper eine Wasserleitung und eine öffentliche Abwasseranlage vorhanden. In der Vergangenheit wurde nach derzeitigem Kenntnisstand die Liegenschaft über das Nachbargrundstück mit Wasser ver- und entsorgt, dies ist mittlerweile untersagt. Ein eigener Anschluss ist zu erstellen. Das Grundstück weißt einen Strom- und Gasanschluss auf. Sämtliche Grundstücks-/ Hausanschlüsse sind durch und auf Kosten des Erwerbers des Grundstückes zu errichten.
Grundrisse
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Preisdetails
Kaufpreis
366000 €366.000 €
298,05 €/m²
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Geschätzte Gesamtkosten
366.000 €1
Kaufpreis
366.000 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
Lage
Fliederweg 14a, Markkleeberg (04416)
Das Grundstück befindet sich in der Großen Kreisstadt Markkleeberg. Die Stadt, in welcher aktuell ca. 24.500 Einwohner leben, gehört zum Landkreis Leipzig. Markkleeberg ist durch zwei Seen, den Markkleeberger und den Cospudener See, geprägt. Beide Seen sind touristische Anziehungspunkte mit einem umfangreichen Rad- und Wanderwegenetz. Das Stadtzentrum von Leipzig ist rd. 13 km entfernt. Das Verkaufsobjekt liegt in südwestlicher Stadtrandlage Markkleebergs. Das Stadtzentrum ist ca. 3 km entfernt. Der Cospudener See ist ca. 1 km in westlicher Richtung vom Grundstück gelegen. Das nähere Umfeld ist von individueller Wohnbebauung in offener Bauweise geprägt.
Weitere Informationen
Sonstiges
Dieses Angebot ist bis zum 08.05.2026 gültig.
Altlasten, Kampfmittel, Denkmalschutz und Lage in Natur- oder Trinkwasserschutzgebieten sind nicht bekannt. Für das Grundstück ist im Baulastenverzeichnis des Landkreises Leipzig eine Baulast eingetragen. Dabei handelt es sich um eine Abstandsbaulast mit dem folgenden Wortlaut: "Der jeweilige Eigentümer des Grundstücks Flurstück 359/1 der Gemarkung Zöbigker stellt, auch zu Lasten seiner Rechtsnachfolger, eine Teilfläche seines vg. Grundstücks in einer Breite von 1,70 m und einer Länge von 8,00 m für die vorhandene Bebauung auf dem Nachbargrundstück Flurstück 359/2 und 360 für die Bemessung des Grenzabstandes zu Verfügung. Gleichzeitig verpflichtet er sich, mit seinen baulichen Anlagen von dieser Teilfläche den erforderlichen Grenzabstand einzuhalten." Die Eintragung aus dem Baulastenverzeichnis kann eigesehen werden. Besichtigungstermine sind im beigefügten Exposé enthalten!