Kreative Loft-Bürofläche mit 188 qm - Modernes Arbeiten in lichtdurchfluteter Atmosphäre
Die ca. 188 qm große Fläche besticht durch ein offenes Loft-Bürokonzept mit klaren Sichtachsen und einer großzügigen Raumwirkung. Flexible Zonierung durch Vorhänge und leichte Raumteiler ermöglicht eine vielseitige Nutzung von Arbeits-, Meeting-, Präsentations- und Lounge-Bereichen. Die helle, industrielle Architektur mit Sichtbeton und offenen Decken schafft in Kombination mit viel Tageslicht eine moderne, kreative Agenturatmosphäre. Wohnliche Möblierung sorgt für eine hohe Aufenthaltsqualität, während die offenen Strukturen Kommunikation, Flexibilität und ein repräsentatives Erscheinungsbild ideal unterstützen.
Merkmale
frei ab 01.07.2026
Personenaufzug
2 Stellplätze
Das offene Loft-Bürokonzept zeichnet sich durch klare Sichtachsen aus Die Zonierung ist flexibel durch Vorhänge und leichte Raumteiler gestaltbar
Es gibt eine Kombination aus Arbeits-, Meeting-, Präsentations- und Lounge-Bereichen
Helle, industrielle Architektur mit Sichtbeton und offenen Decken Viel Tageslicht und eine großzügige Raumwirkung
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Der Standort vereint die Vorteile einer zentralen innerstädtischen Lage mit einem ruhigen, gewachsenen Umfeld. Die Nähe zur Stuttgarter Innenstadt ermöglicht kurze Wege zu wichtigen wirtschaftlichen und kulturellen Einrichtungen, während die Hanglage am Bopser für eine hohe Aufenthaltsqualität sorgt. Die ausgezeichnete Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie an das überregionale Straßennetz gewährleistet eine schnelle Erreichbarkeit des Stadtzentrums, des Hauptbahnhofs, des Flughafens und der Autobahnen. Gleichzeitig profitieren Nutzer von einem professionellen Umfeld mit vielfältigen Dienstleistungs- und Gastronomieangeboten in fußläufiger Distanz. Die Kombination aus urbaner Infrastruktur, guter Erreichbarkeit und ruhiger Lage macht den Standort besonders attraktiv für Büro- und Gewerbenutzungen mit repräsentativem Anspruch.
Weitere Informationen
Sonstiges
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Am 01. Mai 2014 ist die EnEV 2014 in Kraft getreten. Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und kann von Ihnen beim Besichtigungstermin eingesehen werden.
Stichworte
Sonstiges: EDV-Verkabelung, Getrennte Damen- und Herren-WCs