Ein Haus. Zwei Einheiten. Viele Möglichkeiten * Keine Käuferprovision
Dieses charmante Anwesen in Ludwigshöhe, dessen ursprüngliches Baujahr nicht bekannt ist und das im Jahr 1965 aufgestockt wurde, verfügt aktuell über zwei abgeschlossene Wohneinheiten. Es bietet damit nicht nur Wohnraum, sondern vor allem eines: außergewöhnliche Flexibilität.
Ob als großzügiges Einfamilienhaus, als Zweifamilienhaus mit Teilvermietung oder als Mehrgenerationenlösung: Hier entscheiden Sie, welches Wohnkonzept am besten zu Ihrer aktuellen und zukünftigen Lebenssituation passt.
Option 1: Eigennutzung mit Mieteinnahmen kombinieren
Die Erdgeschosswohnung steht bereits leer und kann kurzfristig selbst genutzt werden. Die Wohnung im Obergeschoss ist seit vielen Jahren an einen zuverlässigen Mieter vermietet, der auch gerne weiter dort wohnen bleiben möchte. Dies macht die Immobilie besonders attraktiv für Käufer, die Wohnen und stabile Mieteinnahmen sinnvoll miteinander verbinden wollen. Die derzeitige Kaltmiete von 550 EUR monatlich schafft planbare Einnahmen und erleichtert die Finanzierung. Eine Anpassung ist zuletzt Anfang 2024 erfolgt.
Option 2: Nutzung als großzügiges Einfamilienhaus
Sie wünschen sich viel Platz für Ihre Familie? Die beiden Einheiten lassen sich mit wenig Aufwand zusammenführen. So entsteht ein weitläufiges Zuhause mit separaten Bereichen für Homeoffice, Gäste, Hobbys oder heranwachsende Kinder. Ein Haus, das sich bei Bedarf im Laufe der Jahre an Ihre Lebensphasen anpasst.
Option 3: Mehrgenerationenwohnen mit Privatsphäre
Gemeinsam unter einem Dach und dennoch mit klaren Rückzugsbereichen: Dieses Wohnmodell gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die baulichen Voraussetzungen sind hier bereits gegeben - ideal für Eltern, erwachsene Kinder oder Großeltern, die Nähe und Eigenständigkeit miteinander verbinden möchten.
Zusätzlicher Mehrwert: Nebengebäude mit Entwicklungspotenzial
Zum Anwesen gehören zwei Scheunen, von denen eine aktuell vom Mieter als Abstellfläche genutzt wird, sowie ein weiteres Nebengebäude mit zwei Räumen. Diese Gebäude eröffnen vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, ob als Werkstatt, Atelier, Lagerfläche, Partyraum, Proberaum oder als Raum für kreative und handwerkliche Projekte.
Alternativ kann der Rückbau der Nebengebäude neue Perspektiven schaffen. Da kein Bebauungsplan vorliegt, richtet sich eine mögliche Neubebauung nach § 34 BauGB und somit nach der Umgebungsbebauung. Sämtliche Planungen und Genehmigungen sind vom Erwerber eigenständig mit der zuständigen Baubehörde abzustimmen.
Fazit:
Ob Eigennutzung, Vermietung oder neue Bauperspektive: Diese Immobilie wächst mit Ihren Plänen und passt sich Ihrer Lebenssituation an. Sie haben Interesse? Wir sind gerne für Sie da!