Weitere Informationen
Das Objekt:
Wohnfläche ca. 60,00 m²
3 Zimmer
Terrasse, 1 Stellplatz
Diese ruhig und sonnig gelegene wunderbare SINGLE-Mietwohnung bietet Ihnen drei Räume und eine große Diele mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 60 m².
Ausgestattet mit einem kommoden Wannenbad und einer Pantryküche, erwartet Sie ein Wohnzimmer, eine große Diele und zwei weitere Räume.
Im Außenbereich steht Ihnen eine ruhig und sonnig gelegene Terrassenfläche zur Verfügung.
Wir bieten Ihnen dieses Objekt zu einer monatlichen Pauschalmiete inkl. aller Betriebs- und Nebenkosten an.
Strom wird über den Vermieter abgerechnet.
Breitband/Telefon zahlt der Mieter direkt an seinen jeweiligen Anbieter.
Pflichtangabe gem. GEG:
- Baujahr Gebäude: 1875, Anbau 1939, Umbau 2012
- Baujahr Anlagentechnik: 2012
- Energieträger: Erdgas E, Strom-Mix
- Energieausweistyp: Energiebedarfsausweis
- Energieverbrauchskennwert: 174,9 kWh/(m²a)
- Energieeffizienzklasse: F
GEG vs. EnEV - Unterschied in den Verordnungen
Das Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) ist der Nachfolger der EnEV,
wurde am 16.08.2020 beschlossen und trat zum 01.11.2020 in Kraft mit einer Übergangszeit bis zum 01.05.2021.
Bis dahin werden Energieausweise noch nach der EnEV2014/2016 ausgestellt,
ab dem 01.05.2021 dann nach GEG.
Es bestehen keine Unterschiede in der Gültigkeit oder dem Geltungsbereich!
Energieausweise nach EnEV2014 oder GEG sind gleichwertig.
Einziger Unterschied: zusätzliche Angabe zu CO2-Emissionen jetzt auch beim verbrauchsbasierten Energieausweis nach GEG.
Die Frage, ob ein Energieausweis nach GEG oder EnEV erstellt wurde, ist damit akademischer Natur und für Laien fast komplett uninteressant.
Die relevanten Inhalte der EnEV finden sich in Gänze auch im GEG.
Unabhängig von der verwendeten Verordnung, sind Energieausweise nach GEG und nach EnEV2014 beide 10 Jahre lang ab Ausstellung gültig. Daran ändern auch eventuelle neue Gesetzesrevisionen nichts - der Energieausweis bleibt so lange gültig, wie auf der ersten Seite in der linken oberen Ecke angegeben.
Das ist selbst dann der Fall wenn die alte Verordnung durch eine neue abgelöst wird.
Wichtige Hinweise:
Reine SINGLE-Wohnung.
Die Wohnung steht Ihnen ab sofort zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
- Keine Abrechnung über amtliche Stellen möglich
- Keine Hunde Und/oder Katzenhaltung
- Keine Index- oder Staffelmiete
- Es wird eine Mindestmietzeit von 24 Monaten vereinbart
- Die Wohnung wird an EINE Personen vermietet, keine WG o.ä. möglich
Mietvoraussetzung:
- Positive SCHUFA-Auskunft aller einzugswilligen Personen
- Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
Strom wird über den Vermieter abgerechnet.
Breitband/Telefon zahlt der Mieter direkt an seinen jeweiligen Anbieter
Stichworte
Zustand: renoviert, saniert, gepflegt