Rapperzell - Ortsteil der Gemeinde Schiltberg im Landkreis Aichach-Friedberg
Entfernung Augsburg ca. 30 km
ruhige Wohnlage
ländlich geprägter Charakter
wohnwirtschaftlich genutzte Umgebungsbebauung
mittlere Verkehrsanbindung
dörfliche Infrastruktur
Die zum Verkauf stehende Liegenschaft stellt ein 857 m² großes Grundstück dar, das mit einem kleinen, im Umbau befindlichen Mehrfamilienhaus bebaut ist.
massiver Aufbau mit Untergeschoss, einem Vollgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss
in den Hang gebaut, in Ziegelbauweise, Fassade teilweise verputzt und gestrichen, vermutlich teilweise mit Wärmedämmung
Satteldach in augenscheinlich Holzkonstruktion, notdürftig mit Folie eingedeckt
Nach Baugenehmigung ist die Herstellung von 3 Wohneinheiten, verteilt auf jeweils eine Etage, möglich.
Angabe gemäß wurden Kunststoffrahmenfenster installiert und der Innenausbau wurde rudimentär begonnen.
Eine Komplettsanierung ist noch erforderlich sowie die Herstellung von 3 Stellplätzen.
Hinweise
Der Verkauf erfolgt im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, ein schriftliches Kaufangebot ist erforderlich.
Energieausweis: nicht vorhanden. Besichtigungen dürfen daher nur unter Vorbehalt erfolgen.
Merkmale
857 m² Grundstück
Fenster: Kunststoff
Grundrisse
Verschaffe dir einen genauen Überblick über die Raumaufteilung.
Bausubstanz und Energie
Energieausweis
Der Energieausweis wird bei Besichtigung nachgereicht.
Preisdetails
Kaufpreis
299000 €299.000 €
577,90 €/m²
Provision für Käufer
4,76% inkl. MwSt.
Geschätzte Gesamtkosten
326.119 €1
Kaufpreis
299.000 €
Kaufnebenkosten
27.119 €
2
Notarkosten (1,5%)
4.485 €
Grunderwerbsteuer (3,5%)
10.465 €
Provision für Käufer (3,57%)
10.674 €
Grundbucheintrag (0,5%)
1.495 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
2Bei den Angaben handelt es sich um ortsübliche Werte. Individuelle Kosten können abweichen.
Lage
Rapperzell, Schiltberg (86576)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Weitere Informationen
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Bei Angeboten aus Insolvenzen oder Bankenverwertungen bedürfen diese der Zustimmung des Insolvenzverwalters oder des Grundpfandgläubigers bzw. eines Zuschlages vom Amtsgericht im Wege einer Zwangsversteigerung.
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