Freie Stellplätze in zentraler Lage Dortmund - Tiefgarage/Parkdeck
Objektbeschreibung (Parkdeck?& Tiefgarage)
Am Objekt Hoher Wall?15 werden Stellplätze auf einem Parkdeck und in der Tiefgarage vermietet.
Zugang: Die Stellplätze sind über einen Autoaufzug erreichbar, d.?h. Fahrzeuge werden über einen mechanischen Aufzug sicher auf die jeweilige Parkebene (Deck oder Tiefgarage) gebracht.
Nutzung: Sowohl das oberirdische Parkdeck als auch die Tiefgarage sind für Mieter ausgelegt und bieten geschützte und ordentliche Abstellmöglichkeiten für Pkw.
Merkmale
- Stellplätze auf Parkdeck und in der Tiefgarage
- Zugang über Autoaufzug
- Beleuchtet
- Sicherer Zugang nur für berechtigte Nutzer
- Praktisch für Dauer- oder Kurzzeitmieter
- Zentrale Innenstadtlage für schnelle Erreichbarkeit
Mietkosten
Kaltmiete
59,90 €
Provision für Mieter
provisionsfrei
Kaution
179,70 €
Lage
Mitte, Dortmund (44137)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Der Standort Hoher Wall?15 in 44137 Dortmund liegt zentral in der Dortmunder Innenstadt, eingebettet im Bereich des sogenannten Wallrings zwischen Einkaufs-, Geschäfts- und Bürobereichen. Die Lage zeichnet sich durch gute städtische Infrastruktur und sehr gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie über das Straßennetz aus. Fußläufig befinden sich zahlreiche Geschäfte, Gastronomie und wichtige Nahverkehrshaltestellen.
Weitere Informationen
Sonstiges
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Die Weitergabe dieses Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus. Der Grundrissplan ist unverbindlich. Die Terrassen- und Balkonfläche ist anteilig in der Wohnfläche enthalten. Als Rechtsgrundlage dient alleine der notarielle Kaufvertrag. Irrtum und Änderungen bleiben vorbehalten.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Westpark Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.