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Provisionshinweis
3,57 % inkl. MwSt. vom bezugsfreien Verkehrswert der Immobilie
3,57 % Käuferprovision inkl. MwSt. vom bezugsfreien Verkehrswert der Immobilie: 17.992,80 €, verdient und fällig mit notarieller Beurkundung. Wir haben einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Eigentümer abgeschlossen.
Sonstiges
Was bedeutet eigentlich Wohnungsrecht bzw. Nießbrauchrecht?
Die gegenwärtigen Eigentümer erhalten ein dingliches Nutzungsrecht an der Immobilie (Wohnungsrecht bzw. Nießbrauchrecht). Dieses wird in der Regel an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen.
Die Berechtigten sind befugt, die Immobilie entsprechend dem eingeräumten Recht zu nutzen. Beim Wohnungsrecht umfasst dies in der Regel die eigene Nutzung zu Wohnzwecken. Beim Nießbrauchrecht besteht darüber hinaus das Recht, die Immobilie auch wirtschaftlich zu verwerten, beispielsweise durch Vermietung.
Die Nutzung erfolgt grundsätzlich ohne Zahlung einer Miete; die Berechtigten tragen die laufenden, umlagefähigen Kosten sowie - je nach vertraglicher Vereinbarung - weitere Bewirtschaftungskosten.
Sie als Käufer werden zunächst rechtlicher Eigentümer der Immobilie, jedoch bleibt das Nutzungsrecht bestehen. Dieses erlischt mit dem Ableben der berechtigten Person(en) oder - je nach Vereinbarung - bei dauerhafter Aufgabe der Nutzung.
Nach Beendigung des Wohnungs- bzw. Nießbrauchrechts steht Ihnen die Immobilie vollständig und frei zur Verfügung.
Höhe der Kaufnebenkosten beim Kauf mit Wohnungs- bzw. Nießbrauchrecht
Die Bemessungsgrundlage für die Kaufnebenkosten ist nicht lediglich der gezahlte Kaufpreis, sondern der unbelastete Verkehrswert der Immobilie.
Dieser ergibt sich aus der Summe des Kaufpreises und dem kapitalisierten Wert des eingeräumten Wohnungs- bzw. Nießbrauchrechts.
Hinweis:
Viele Immobilienportale berechnen die Kaufnebenkosten automatisch auf Basis des Kaufpreises. Diese Berechnung ist bei Immobilien mit Wohnungs- oder Nießbrauchrecht regelmäßig unzutreffend, da maßgeblich der volle Verkehrswert der Immobilie ist.
Was ist bei einer Finanzierung zu beachten?
Eine klassische Finanzierung über ein Kreditinstitut ist während des Bestehens eines Wohnungs- oder Nießbrauchrechts häufig nur eingeschränkt oder nicht möglich, da die Immobilie nicht frei verwertbar ist.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, der finanzierenden Bank alternative Sicherheiten zur Verfügung zu stellen, beispielsweise in Form einer anderen Immobilie oder sonstiger Vermögenswerte.
Haftungsausschluss
Die in diesem Exposé enthaltenen Objektangaben beruhen auf Informationen Dritter. Eine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen.
Insbesondere wurden Angaben zur Wohn- und Nutzfläche sowie zur Aufteilung der Flächen von uns nicht überprüft. Auch das Baujahr wurde nicht durch Einsicht in die Bauakte verifiziert.
Rechtshinweis
Dieses Exposé ist ausschließlich für Sie persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung und berührt unseren Provisionsanspruch im Falle eines Vertragsabschlusses nicht.
Sämtliche Verhandlungen sind über unser Büro zu führen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadenersatzansprüche in Höhe der entgangenen Provision ausdrücklich vor.
Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Sie haben Fragen zur Immobilien-Verrentung? Wir sind Ihr erster Ansprechpartner in Berlin und Umland!
Bei einer Immobilien-Verrentung geht es darum, das in Ihrer Immobilie gebundene Vermögen nutzbar zu machen - sofort und ohne ausziehen zu müssen.
Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin unter 030 81031966.
Wir freuen uns auf Sie!
Stichworte
Garage vorhanden, Stellplatz vorhanden, Wohnfläche: 125,00 m², Nutzfläche: 120,00 m², Anzahl der Schlafzimmer: 2, Anzahl der Badezimmer: 2, Anzahl Balkone: 1, Balkon-Terrassen-Fläche: 20,00 m², Bundesland: Brandenburg, 2 Etagen, modernisiert: 2001, Distanz zum Flughafen: 52.66, Distanz zum Hauptbahnhof: 6.21, Distanz zum Bus: 0.4