Zum Verkauf steht eine attraktive landwirtschaftliche Fläche mit einer Größe von ca. 0,92 Hektar. Es handelt sich um eine eben gelegene Fläche, die derzeit landwirtschaftlich als Acker genutzt wird.
Nutzung: Landwirtschaftlich Topografie: Eben Erschließung: Die angebotene Fläche ist gut erreichbar.
Merkmale
9.186 m² Grundstück
Preisdetails
Kaufpreis
92000 €92.000 €
Provision für Käufer
3,57 inkl. MwSt.
Geschätzte Gesamtkosten
92.000 €1
Kaufpreis
92.000 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
Lage
Nachstetten, Aichen (86479)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Der Acker liegt bei Nachstetten im Landkreis Thannhausen.
https://maps.app.goo.gl/ArDtSzgumLmdjAt48
Weitere Informationen
Sonstiges
Wir sind allein beauftragte Makler und freuen uns auf Sie und Ihren Anruf. Vereinbaren Sie einen persönlichen Besichtigungstermin für diese attraktive Immobilie. Bei schriftlicher Kontaktaufnahme geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an. Wir rufen Sie gerne zurück.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die DIMA Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch ein Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.