Landhaus-Ensemble auf Traumgrundstück mit unverbaubarem Blick in die Wümmewiesen
Zurück zur Natur - Landhaus auf Traumgrundstück im Künstlerdorf Fischerhude
Auf ca. 3.244 m² mit unverbaubarem Blick in die Wümmewiesen erwartet Sie ein wunderschönes Grundstück mit einem Landhaus-Ensemble aus Haupthaus, Garage und Atelier oder Gästehaus. Ein naturnahes Leben erwartet Sie, ausgewogen und inspirierend. Die Immobilie bietet hervorragende Voraussetzungen für Familien oder Paare mit Hund, für Naturliebhaber und Kreative. Das reetgedeckte Landhaus lässt sich einfach mit einem modernen Wohnkomfort versehen, auch eine bauliche Erweiterung oder Weiterentwicklung ist denkbar.
Inmitten des idyllischen Künstlerortes Fischerhude liegt dieses wunderschöne Reetdachhaus auf einem ca. 3.244 m² großen, parkähnlichen Grundstück. Der liebevoll angelegte Garten mit altem Baumbestand, offenen Grünflächen und weiten Blickachsen in die Wümme-Wiesen schafft ein einmaliges Gefühl von Ruhe und Geborgenheit.
Schon beim Eintreten verbindet das Haus Tradition und Moderne auf harmonische Weise. Die gemütliche Küche bildet das Herzstück des Erdgeschosses, sowie das behagliche Kaminzimmer, der perfekte Ort für entspannte Abende. Eine angrenzende Bibliothek öffnet sich zum hellen Wohnzimmer mit Zugang zur sonnigen Terrasse und dem weitläufigen Garten. Ein stilvolles Tageslichtbad mit bodentiefer Dusche rundet das Erdgeschoss ab.
Im Obergeschoss erwarten Sie ein großzügiges Schlafzimmer sowie zwei weitere Zimmer, ideal als Kinder-, Gäste- oder Arbeitsräume. Das große Badezimmer mit Wanne und Doppelwaschbecken sowie die originalen Holzdielen verleihen der Etage einen warmen, authentischen Charakter.
Ein besonderes Highlight ist das separate Atelier direkt neben dem Haus, perfekt als Kreativ- oder Arbeitsbereich, ergänzt durch ein eigenes Bad. Für Fahrzeuge stehen ein großer Carport und weitere Stellplätze zur Verfügung.
Dieses Reetdachanwesen vereint Charme, Entwicklungspotenzial und eine außergewöhnliche Lage und richtet sich an Menschen, die Natur, Raum und individuelle Nutzungsmöglichkeiten miteinander verbinden möchten.
Die GRZ beträgt 0,2 und bezieht sich grundsätzlich auf das Baugrundstück. Das Grundstück umfasst die Flurstücke 30/4 (1.685 m²) und 31/2 (1.559 m²). Aufgrund der festgesetzten Mindestgrundstücksgröße von 1.800 m² ist eine gemeinsame Betrachtung naheliegend. Die konkrete baurechtliche Beurteilung, insbesondere zur Anwendung der GRZ, ist jedoch mit dem zuständigen Bauamt abzustimmen.