Das Objekt befindet sich in einem Gewerbegebiet in Ottendorf-Okrilla im Ortsteil Medingen. Zu der Gewerbeimmobilie gehört ein zweigeschossiges Verwaltungsgebäude und fünf Lager- und Produktionshallen.
Die derzeit vakante Bürofläche erstreckt sich über ca. 896 m² im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss des Verwaltungsgebäudes.
Auf dem Gelände stehen außerdem PKW-Stellplätze zur separaten Anmietung zur Verfügung.
Die Gesamtgröße des Gewerbegebietes beträgt ca. 15 ha. Das Nachbargebäude wird durch die Gehmeyr GmbH genutzt. Namhafte Mieter wie DHL, Mercedes Benz und lokale Mieter wie Franke Maschinenbau, C+C Krug uvm. sind hier zu finden. Die Entfernung zum Oberzentrum Dresden beträgt ca. 20 km.
Merkmale
Bezug: nach Vereinbarung
76 Stellplätze
Raumaufteilung flexibel
Grundrisse
Grundrisse
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Bausubstanz und Energie
Der Anbieter hat keine Informationen zum Energieverbrauch bereit gestellt.
Baujahr1992
EnergieträgerGas
Mietkosten
Monatliche Miete
5,50 €/m²
Nebenkosten
1,50 €
Provision für Mieter
provisionsfrei; honorarfrei inkl. MwSt. Das Objekt wird honorarfrei angeboten.
Kaution
keine Angabe
Lage
Medingen, Ottendorf-Okrilla (01458)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Ottendorf-Okrilla befindet sich nördlich von Dresden und verfügt über eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung. Die Bundesstraße 97, die Autobahn 4 und 13 sind in wenigen Minuten erreichbar. Über diese Zubringer kann sehr schnell die Autobahn 14 und 17 erreicht werden.
Weitere Informationen
Sonstiges
Der Mietpreis ist als Basismietpreis zu verstehen und richtet sich nach Ausstattung sowie Vertragslaufzeit. Die Angaben verstehen sich zzgl. Nebenkosten und zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer.
Das Objekt wird honorarfrei angeboten.
Der aktuelle Energieausweis liegt vor. Alle in diesem Angebot enthaltenen Angaben, Darstellungen und Preise stammen ausschließlich vom Eigentümer oder eines Dritten. Eine Haftung unseres Unternehmens hierfür ist ausgeschlossen. Irrtum und die zwischenzeitliche Vermietung der Gewerbeeinheit bleiben vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorabinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Mietvertrag.