Helles 1-Zimmer Apartment mit Einbauküche, separates Schlafzimmer, Bad mit Wanne und Fenster // Nähe Bahnhof zu vermieten
Dieses gepflegte 1-Zimmer-Apartment überzeugt durch eine durchdachte Raumaufteilung sowie eine attraktive Lage. Das Apartment befindet sich im 1. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses.
Der Wohnbereich ist offen gestaltet und verfügt über eine integrierte Küchenzeile, die sich harmonisch in den Raum einfügt. Das separate Schlafzimmer bietet einen angenehmen Rückzugsort und ist mit einem praktischen Einbauschrank ausgestattet, der zusätzlichen Stauraum schafft.
Das hell geflieste Badezimmer ist mit einer Badewanne und einem Fenster ausgestattet und bietet damit sowohl Komfort als auch eine gute natürliche Belichtung. Ein kleiner Abstellraum innerhalb der Wohnung ergänzt das Raumangebot sinnvoll.
Zusätzlich gehört ein großzügiges Kellerabteil zur Wohnung.
Im gemeinschaftlichen Waschkeller stehen den Bewohnern eine Münzwaschmaschine sowie ein Münztrockner zur Verfügung. Das Aufstellen eigener Waschmaschinen in der Wohnung ist leider nicht möglich.
Die Wohnung befindet sich in guter Lage nahe dem Bahnhof, bietet jedoch gleichzeitig ein ruhiges Wohnumfeld mit Blick ins Grüne. Die Fußgängerzone ist in etwa 10 Gehminuten bequem erreichbar.
Stellplätze können optional für 45.-€/Monat je Stellplatz hinzugemietet werden.
Merkmale
Bezug: sofort
1. Geschoss
Einbauküche
Kelleranteil
Außen-Stellplatz
DSL-Anschluss
Badezimmer: Badewanne, Bad mit Fenster
Waschraum
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Bausubstanz und Energie
Energieausweis 1
Zustand der ImmobilieGepflegt
HeizungsartZentralheizung
EnergieträgerFernwärme
Mietkosten
Kaltmiete
10,96 €/m²
400 €
Nebenkosten
170 €
Heizkosten
in Nebenkosten enthalten
Zusätzliche Kosten
Miete pro Stellplatz
20 €
Kaution
3-Monats-Kaltmieten
Lage
Kurhausstraße 23b, Bad Kissingen (97688)
Weitere Informationen
Besichtigungstermine
Besichtigungstermine können nach vorheriger Kontaktaufnahme per E-Mail vereinbart werden.
Vertragshinweise
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Stichworte
Serviceleistungen: Hausmeister