Einfach mieten: Unkomplizierte Lösung für Ihr Parkproblem
Die Baugenossenschaft Dormagen eG bietet Ihnen hier eine attraktive Parkmöglichkeit in zentraler Lage. Es handelt sich um befestigte Außenstellplätze, die sich diskret und geschützt im Hinterhof der Liegenschaft Dorfstraße 1b und 1c befinden.
Durch die Lage im Innenhof ist Ihr Fahrzeug nicht direkt dem öffentlichen Straßenverkehr oder Passanten ausgesetzt. Die Zufahrt ist übersichtlich gestaltet, und die Stellplätze bieten ausreichend Platz für komfortables Rangieren. Dieser Standort ist ideal für Mieter der Anlage sowie für Anwohner aus der direkten Nachbarschaft, die Wert auf einen sicheren und fest reservierten Parkplatz legen.
Merkmale
frei ab sofort
Mietkosten
Kaltmiete
25 €
Provision für Mieter
provisionsfrei
Kaution
keine Angabe
Lage
Dorfstraße 1b, 1c, Horrem, Dormagen (41540)
Die Stadt Dormagen liegt im Städtedreieck Düsseldorf-Köln-Mönchengladbach. Der Ortsteil Alt-Hackenbroich ist ein ruhiges Wohnviertel mit einer sehr guten Infrastruktur. Alle Einrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs wie Einkaufmöglichkeit von Lebensmitteln, Kreditinstitute, Krankenhaus, Ärzte, Kindergärten, Grund- und Weiterführende Schulen und Restaurants befinden sich im direkten Umfeld, was die Attraktivität des Stadtteils noch unterstreicht.
Die Verbindung zur A 57 ist ebenfalls in wenigen Minuten erreichbar. Über die günstige Autobahnanbindung erreichen Sie die Düsseldorfer und Kölner Innenstadt und Universität sowie die umliegenden Städte in ein paar Minuten. Auch mit dem Bus gelangen Sie in Dormagen überall hin, sogar bis in die Nachbarstädte Neuss und Grevenbroich.
Weitere Informationen
Sonstiges
8 Hinweis zur Anmietung von PKW-Stellplätzen Die Anmietung eines PKW-Stellplatzes unterliegt den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen gemäß § 4 Nr. 12 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG):
Für Mieter der Baugenossenschaft Dormagen eG: Wenn Sie eine Wohnung im selben Objekt oder im Wohnquartier der Baugenossenschaft Dormagen eG mieten, gilt die Anmietung eines Stellplatzes als umsatzsteuerfreie Nebenleistung zu Ihrer Wohnungsmiete, da beide Leistungen als einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang angesehen werden. Die Stellplatzmiete wird daher nicht mit zusätzlicher Umsatzsteuer berechnet.
Für externe Mieter (Nicht-Wohnungsmieter): Sollten Sie keinen Mietvertrag für eine Wohnung in diesem Quartier oder einen Mietvertrag mit einem anderen Vermieter haben, wird die Vermietung des Stellplatzes als eigenständige, umsatzsteuerpflichtige Leistung behandelt. Auf die ausgewiesene Netto-Miete wird die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19 %) aufgeschlagen. Die sich daraus ergebende Brutto-Miete ist der zu zahlender Endbetrag.