Dieses Baugrundstück mit bestehendem Gebäude besitzt ein Areal von 1.154 m² und befindet sich in einer ruhigen und bevorzugten Wohnlage von Homburg.
Das Grundstück verläuft länglich und hat an der tiefsten Stelle eine Tiefe von etwa 80 Meter und an der Straßenseite eine Breite von etwa 18 Meter.
An der gesamten Grundstücksgrenze wächst eine Hecke die Sichtschutz zum Garten und zum Haus bietet. Bei dem bestehenden Gebäude handelt es sich um ein Abrissobjekt. Das Grundstück ist bereits voll erschlossen.
Für dieses Wohngebiet besteht ein Bebauungsplan, welches Ihnen gerne zur Verfügung gestellt werden kann.
Merkmale
Bezug: sofort
1.154 m² Grundstück
Areal: 1.154 m²
Grundrisse
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Preisdetails
Kaufpreis
265000 €265.000 €
229,64 €/m²
Provision für Käufer
3,57 % (vom Kaufpreis incl. MwSt.)
Geschätzte Gesamtkosten
274.461 €1
Kaufpreis
265.000 €
Kaufnebenkosten
9.461 €
2
Provision für Käufer (3,57%)
9.461 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
2Bei den Angaben handelt es sich um ortsübliche Werte. Individuelle Kosten können abweichen.
Lage
Homburg (66424)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Das Haus befindet sich in der Birkensiedlung, eine bevorzugte und ruhige Wohnlage in Homburg.
Homburg ist eine Kreisstadt des Saarpfalz-Kreises und besitzt etwa 44.056 Einwohner. Der Stadt besitzt eine sehr gute Infrastruktur. Neben Busanbindungen zur Uniklinik sowie in die Stadt, die sich direkt vor der Haustür befinden, gibt es weiterhin noch einen Hauptbahnhof und Anbindungen an die Autobahn A6 sowie A8.
In Homburg gibt es weiterhin viele verschiedene Einkaufsmöglichkeiten sowie auch zahlreiche Geschäfte für den täglichen Bedarf.
Weitere Informationen
Sonstiges
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Paehmua Tel. 06841 7774010
Maklerprovision
Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den Makler eine Provision in Höhe von 3,57 % (einschließlich der geltenden gesetzliche Umsatzsteuer) des Gesamtkaufpreises zu bezahlen. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zzgl. etwaiger weiterer geldwerter Leistungen des Käufers an den Verkäufer (wie etwa Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc). Der Provisionsanspruch des Maklers ist fällig mit Abschluss des vollwirksamen Kaufvertrags mit dem von dem Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner.