Gewerbegrundstück mit Vorbescheid für ein Hotelhochhaus im Businesspark EUROCOM zu verkaufen
Merkmale
4.838 m² Grundstück
unerschlossen
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Bausubstanz und Energie
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Preisdetails
Kaufpreis
5100000 €5.100.000 €
1.054,15 €/m²
Provision für Käufer
provisionsfrei
Geschätzte Gesamtkosten
5.100.000 €1
Kaufpreis
5.100.000 €
1Der angezeigte Wert ist eine automatisch berechnete Schätzung von immowelt.
Lage
Lina-Ammon-Straße, Langwasser, Nürnberg (90471)
Das Grundstück liegt im EUROCOM-Businesspark, im Süden der Stadt zwischen der Nürnberger Messe und dem Franken-Einkaufszentrum. Beide sind in wenigen Minuten fußläufig zu erreichen. Des Weiteren befindet sich in unmittelbarer Nähe das Nachbarschaftszentrum Neusselsbrunn. Das EUROCOM ist vollständig unterirdisch erschlossen und verfügt über eine große Zentralgarage mit ca. 400 Stellplätzen.
Das EUROCOM ist hervorragend am Straßennetz angeschlossen. In nur wenigen Minuten sind sämtliche wichtigen Autobahnen A3, A9, A6 sowie der Frankenschnellweg zu erreichen. Die Distanz zur Innenstadt beträgt ca. 6 km. Das EUROCOM ist über die U-Bahn Haltestelle Scharfreiterring angeschlossen. Der zentrale Omnibusbahnhof Langwasser ist nur ca. 400 m entfernt
Das Planungsgebiet liegt im Stadtteil Langwasser am südöstlichen Stadtrand Nürnbergs. Das Baugebiet wird im Süd-Westen von der Otto-Bärnreuther-Straße und im Norden von der Thomas-Mann-Straße begrenzt. Nördlich der Thomas-Mann-Straße befindet sich Wohnbebauung, die zur Straße hin durch Lärmschutzwälle, Garagenhäuser in einem Teil und Einfamilienhäuser sog. „Lärmschutztypen“ abgeschirmt ist.
Die Flurnummer 145/1386 ist insgesamt 4.838 m² groß und im Bebauungsplan als Hochhausgrundstück für max. 30.000 m² ausgewiesen.
Ein positiver Bauvorbescheid vom 29.09.2020 für die Nutzung Hochhaus mit Serviceappartements liegt vor. Ebenso der Verlängerungsbescheid bis 30.09.2025.
BEBAUUNGSPLAN
Gem. Bebauungsplan ist der EUROCOM-Businesspark als Sondergebiet DIENSTLEISTUNGSPARK festgesetzt und dient der Unterbringung von zentralen und oberzentralen Einrichtungen und Anlagen der Verwaltung, freier Berufe und der Wirtschaft.
Zulässig sind: • Handels- und Dienstleistungsbetriebe • Büro- und Verwaltungsgebäude • Einrichtungen für Wissenschaft, Forschung, Schulung und Kundenbetreuung • Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes • Ausstellungsräume • Räume für Gesundheitsvorsorge, Ärzte und freie Berufe und kulturelle Einrichtungen