Die Küche liegt in einem kleinem GerwerbeCenter. Sie wurden einst als Lehrküche genutzt. Zu diesem Küchenraum und dem Vorraum könnten noch zwei weitere Räume gemietet werden, mit der Größe von 3658m² , der als Speiseräume dienten kann.
Das Haus ist nach der Wende gebaut und wird nunmehr als Büro- und Gewerbehaus genutzt.
Die Ausstattung ist dem Erbauungsdatum entsprechend.
Der Strom wird über einen Zwischenzähler abgerechnet.
Die Böden und Wände sind gefliest. Die Einbauküche inkl. Geschirrspüler muss dazu gemietet werden. Dafür werden monatlich 50,- zusätzlich verlangt und in der hier angegebenen Miete bereits enthalten.
Merkmale
Bezug: sofort
2 Geschosse
Stellplatz
Realisiere Dein Projekt
Bausubstanz und Energie
Energieausweis
Endenergieverbrauch (Wärme)
Baujahr2001
Mietkosten
Warmmiete
502,38 €
Kaltmiete
263,89 €
Nebenkosten
110,32 €
Heizkosten
67,85 €
Zusätzliche Kosten
Miete pro Stellplatz
35 €
Provision für Mieter
provisionsfrei
Kaution
791 €791 €
Lage
Am Alten Bahnhof 9, Lutherstadt Wittenberg, Wittenberg (06886)
Das Objekt liegt in der Straße -Am Alten Bahnhof-, unweit des Stadtzentrums. Die Küche befindet sich im Gebäude in der 2. Etage.
Weitere Informationen
Sofortkontakt
Sofortkontakt und weitere Angebote : Brandenburg Gebäude GmbH
post(at)BraGe.berlin
Di., Do. 10:00 – 14:30 030 756 877 03
Allgemeine Datenschutzerklärung Durch die Kontaktaufnahme zu uns und der Übermittlung Ihrer persönlichen Daten erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir mit Ihnen wieder in Kontakt treten. Möglicher Weise werden wir Ihre Daten an andere Unternehmen ausschließlich zum Zweck der Kontaktaufnahme zur Besichtigung des gewünschten Wohn- oder Gewerberaums oder einer anderen Immobilie weitergeben, womit Sie sich mit Kontaktaufnahme zu uns einverstanden erklären. Wir geben ohne eine Genehmigung keine Adressdaten an Dritte weiter oder nutzen diese zu anderweitigen Werbezwecken. Eine eventuelle Weitergabe von Kontaktdaten wird ausschließlich zur Erfüllung einer Aufgabe, Verträgen und Zusagen weitergegeben. Diese werden nach einer angemessenen Zeit gelöscht, bzw. vernichtet. Gesetzliche Vorgaben, insbesondere Aufbewahrungsfristen betreffend, bleiben hiervon unberührt.